moin,
ein guter Link, allerdings wohl schon etwas älter die Ausführung, da es inzwischen einige Leute gibt, deren dritte und eventuell vierte 07er Kennzeichen wieder eingezogen werden von den Zulassungsstellen...Begründung hab ich grad nicht im Kopf dafür...
im ersten Absatz steht zwar geschrieben : Zitat "Das Ziehen eines normalen Anhängers fällt in aller
Regel nicht darunter." , nur steht auch nirgendwo in der 49. AV zur StVZO geschrieben, daß das Ziehen eines normal zugelassenen Anhängers an einem mit 07er Kennzeichen zugelassenen Fahrzeugs untersagt/verboten ist...und was nicht da steht, ist in meinen Augen auch nicht verboten...soll der Polizist oder BAGer was gegenteiliges beweisen...
viele Grüße
maffi