Beiträge von maffi

    moin,


    ein guter Link, allerdings wohl schon etwas älter die Ausführung, da es inzwischen einige Leute gibt, deren dritte und eventuell vierte 07er Kennzeichen wieder eingezogen werden von den Zulassungsstellen...Begründung hab ich grad nicht im Kopf dafür...


    im ersten Absatz steht zwar geschrieben : Zitat "Das Ziehen eines normalen Anhängers fällt in aller
    Regel nicht darunter." , nur steht auch nirgendwo in der
    49. AV zur StVZO geschrieben, daß das Ziehen eines normal zugelassenen Anhängers an einem mit 07er Kennzeichen zugelassenen Fahrzeugs untersagt/verboten ist...und was nicht da steht, ist in meinen Augen auch nicht verboten...soll der Polizist oder BAGer was gegenteiliges beweisen...


    viele Grüße


    maffi

    moin,


    dankeschön der lobenden Worte ;)


    der Steuerunterschied beträgt im Jahr vom LKW zum Womo mit 7490kg Gesamtgewicht 250 Euro, die das Womo mehr kostet...die Kfz Steuern kannst du dir für alles an Kraftfahrzeugen und Anhänger unter www.kfz-steuer.de online ausrechnen...die Ergenisse stimmen 100%ig, wenn die Eingaben richtig gemacht werden...


    Was das Typenschild anbelangt, es ist wirklich kein großes Ding sich selber eins zu meisseln...was mir vom Blech LAK persönlich bekannt ist, daß dieser eine eingeschlagene Koffernummer im Rahmen hatte...beim normalen LAK hab ich selber nie nachgesehen, ob da auch was eingeschlagen steht, evtl. neben den Löchern der Traversen Aufnahme?


    viele Grüße


    maffi

    moin,


    er will ihn als richtiges Womo zulassen und da aber das Grundfahrzeug ein LKW ATL ist, schreibt der Tüver die Koffernummer mit in die Zulassung rein und der Koffer ist dann keine Ladung mehr...eben um auf Nummer sicher zu gehen, daß der Koffer nicht gegen was anderes ausgetauscht wird einfach und die Zulassung somit hinfällig wird...das gab's schon mal irgendwo, da wurden sogar beide Nutzungsarten mit in die Papiere geschrieben, weil der Besitzer ihn als Womo (mit eingetragener Koffernummer) und als Wechselpritsche genutzt hat...allerdings war da das Grundfahrzeug als LKW ATL eingetragen...
    der Ingenieur macht es schon richtig, weil er sich absichert damit...


    Stell dir folgendes Szenario vor:
    es müssen ja Forderungen zur Erlangung einer Womo Zulassung erfüllt werden...nun stell dir vor, ich hab nen W50 mit Traversen und nen leeren LAK Koffer...nun weiß ich ja, bei Upsi steht ein ausgebauter LAK Koffer, den borgst du mir, ich fahre zur Abnahme, alles ist chic, Zulassung erteilt...nun ist aber der ausgebaute Koffer nicht meiner und ich bring ihn dir zurück, pflanze meinen leeren drauf und ab die Post...dann kommt ne Kontrolle und es ist passiert, ich weiß ja, daß ich Mist gebaut habe und muß dafür grade stehen oder versuchen den Beamten weiß zu machen, das Fahrzeug wurde genau in dem Zustand als So.KFz. Womo abgenommen...und damit genau solche Sachen nicht passieren, sichert sich der Tüvi ab...


    viele Grüße


    maffi

    moin Micha,


    ja diese Füllmengenangaben sind manchmal sehr wunderlich...ist mir auch schon früher aufgefallen...


    was die ESP anbelangt, hat die "neue" auch ne Bohrung da unten drin, wo dein gebogenes Röhrchen dran sitzt? dann ist der Pumpendeckel anders, der ist für Zentralschmierung gedacht...kommt jetzt drauf an, ob du die Leitung vorn drin hast schon und ob der Motor neben dem Ölmeßstab eine Bohrung für den Rücklaufschlauch hat...ist dein Kompressor zentralgeschmiert oder mit Meßstab? ich finde die Zentralschmierung wesentlich einfacher, weil du nur am Regler etwas Öl reinmachen mußt...


    ich persönlich würde eh empfehlen, egal ob Spekulationen vom regenerierten oder unbenutzten Zustand der ESP, diese neu einstellen zu lassen...die Dinger stehen seit Jahrzehnten herum, nichts wird bewegt an ihr und die Federn innendrin werden einfach lahm...somit stimmen die Einstelungen nicht mehr und du weißt noch nicht mal, ob sich alle Pumpenelemente überhaupt bewegen...


    es gibt bestimmt paar Leute, die dir ne Firma empfehlen können, welche das fachgerecht überprüfen können...


    viele Grüße


    maffi

    tach
    also theoretisch darfst du es nicht.punkt.ich fahre aber mit meinem 07 auch mit normalen anhänger.(einachser plattform 750 kg)im schlimmsten fall hilft nur dumm stellen.so mach ichs jedenfalls. :D :D :D


    moin,


    wo steht das geschrieben, daß es untersagt ist mit'm 07er Kennzeichen einen normal zugelassenen Anhänger zu ziehen oder auch einen mit Kurzzeitkennzeichen?


    diese Frage taucht so häufig in allen möglichen Foren auf und es kursieren alle möglichen Meinungen, nur kann diese immer keiner belegen...


    viele Grüße


    maffi

    nabend,


    hier in meiner Ecke in MV gibt's auch nur zwei 07er Kennzeichen mit einer Nummer...willst nen Anhänger mitnehmen auf 07er, mußt eine extra Nummer beantragen, die ja weitere Kosten verursacht, wie Steuern und Versicherung...


    von was für'ner Belastungsfahrt redet ihr eigentlich? für die Nutzung 07er Nummer gelten bundeseinheitliche Regelungen, soweit ich es weiß und da frage ich mich, was willst du belasten bzw. für was, wenn eh nur Fahrten zum TÜV, zu Treffen und mal ne Bewegungsfahrt erlaubt sind? was möchtest du denn am fertigen Oldtimer noch extra aufladen - Streusand für unterwegs (war ein Spaß)...wie Kumpelfreund schon geschrieben hat, die 07er Kennzeichen sind sehr beschränkt nutzbar und auch sehr schnell wieder eingezogen...


    noch was allgemeines dazu - ich möchte jetzt nicht wieder ne Diskussion lostreten, wie jeder der Meinung ist, seine 07er nutzen zu dürfen...auf alle Fälle werden die "unbelehrbaren" Nutzer es auch irgenwann schaffen, daß es keine 07er Nummern mehr gibt, siehe die neuen Reglemants zum Kurzzeitkennzeichen und das macht mich persönlich echt wütend...


    viele Grüße


    maffi

    nabend,


    ohh böse Sache...hast du das Kolbenüberstehmaß nicht vermessen gehabt? wenn da ein Lagerspiel in den Pleulen sein sollte, egal ob oben oder unten, dann hörst das eigentlich...


    viel Erfolg bei der neuen Reparatur