Beiträge von maffi

    die Bilder kannst du dir drehen im PC, wenn du sie anklickst, öffnest und dann gibt's da so'ne runden Pfeile unten in der Bildleiste zum drehen...hast sie gedreht, einfach weiter klicken auf's nächste ;)


    komisch ist, macht man die Bilder gaaanz groß, dann sind sie richtig herum ?( ?( ?(

    nabend,


    dafür gibt's doch einfache Wege, wenn er z.Bsp. in Russland schon zugelassen war oder in einem anderen EU Land, schon bekommst ihn hier auch zugelassen...ist zwar kein Neuwagen mehr in diesem Sinne, aber ob er nur 15 oder 1500km runter hat, spielt ja nicht die Rolle ;)

    Moinsen,


    sobald im Fahrzeugschein als Zulassungsart "LKW ....." steht, ist man mautpflichtig bei einem zlgG >=7,5t. Auch mit dem H-Kennzeichen. Man kann sich bei Tollcollect als "nicht mautpflichtiges Fahrzeug" registrieren lassen.
    @Felix: Wenn bei Dir als Zulassungsart "Wohnmobil..." steht ist alles gut und du kannst mautfrei fahren.


    LG Thomas


    moin Thomas,


    sorry das ich widerspreche, es hat diesmal nichts mit dem "LKW" in der Zulassung zu tun...guckst du Beitrag 8, da hatte ich es zitiert...


    claudiundmattes - wieso habt ihr euch 7,5t eintragen lassen ?( ;( die 10kg weniger machen schon immer sehr viel aus vom Papier her...ich würde es ja ändern lassen, auch wenn's nochmal Geld kostet ;)


    dann habe ich noch dasBundesfernstraßenmautgesetz - BFStrMG gefunden...dort steht auch wieder der Güterkraftverkehr drin, ebenso die Defintion der mautpflichtigen FahrzeugeZitat: "...mit Fahrzeugen im Sinne des Satzes 2 ist eine Gebühr im Sinne des Artikels 2 Buchstabe b der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (ABl. L 187 vom 20.7.1999, S. 42), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/22/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 356) geändert worden ist, zu entrichten (Maut). Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen,
    1.
    die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden und2.
    deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt."


    viele Grüße
    maffi

    Also aus dem Text geht "eigentlich" hervor, dass es sich nur um Güterverkehr handelt.......aber warum muss ich mich dann befreien......
    https://www.toll-collect.de/de…tailsseite_news_4995.html


    nabend Felix,


    genau das ist dieses Beamtendeutsch (was sie wahrscheinlich selber nicht ins hochdeutsche übersetzen können, ohne die gleichen Worte zu verwenden)...


    im FAQ des BmVI steht unter Punkt 3:


    Zitat: "Die Mautpflicht besteht grundsätzlich für Kraftfahrzeuge
    oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr
    bestimmt sind (1. Alternative) oder eingesetzt werden (2. Alternative)
    und deren zulässiges Gesamtgewicht – einschließlich Anhänger –
    mindestens 12 Tonnen (ab 1. Oktober 2015: 7,5 Tonnen) beträgt.


    Für die Begründung der Gebührenpflicht genügt die Erfüllung einer der beiden Alternativen.


    Die Mautpflicht nach der 1. Alternative ergibt sich unabhängig davon, ob

    • tatsächlich Güter befördert werden,
    • die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt
    • oder das betreffende Kfz</abbr> von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.

    Soweit Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen zur entgeltlichen
    oder geschäftsmäßigen Güterbeförderung eingesetzt werden
    (Güterkraftverkehr oder Werkverkehr), besteht Mautpflicht nach der 2.
    Alternative."
    ...



    Da siehst du erstmal das Wort "LKW" nicht, sondern "Kraftfahrzeuge
    oder Fahrzeugkombinationen", somit ist jedes Fahrzeug gemeint...dann kommt der "Güterkraftverkehr" - Definition oben in meinem ersten Beitrag...jetzt wissen wir mehr, doch nicht alles, da die Ausschlußliste im FAQ des BMVI im Absatz 5 nur folgendes steht:
    Zitat: "Von der Lkw</acronym>-Mautpflicht befreit sind gemäß Paragraph 1 Absatz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)

    • Kraftomnibusse,
    • Fahrzeuge der Streitkräfte, der
      Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und
      anderer Notdienste, sowie Fahrzeuge des Bundes,
    • Fahrzeuge, die
      ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst
      einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
    • Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
    • Fahrzeuge,
      die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den
      Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage
      dienen, eingesetzt werden."

    Nun frage ich mich, ist somit alles andere automatisch nicht mautpflichtig oder gibt's noch ein Hintertürchen, was zur Stolperfalle werden kann?
    Wer bekommt es nun definitiv raus? Am besten in schriftlicher Form mit Unterschrift eines Beamten oder aussageberechtigten Mitarbeiters und hier für alle eingestellt...


    viele Grüße
    maffi

    moin pepino,


    da es für mich nicht wirklich ersichtlich ist aus dem Behördendeutsch des BMVI - siehe hier - frag am besten bei Toll Collect an, die sollten es ja definitiv wissen und halte uns bitte auf dem Laufenden...
    es müssten erst wieder die genauen Defintionen der Begriffe herausgearbeitet werden, wo ich das gefunden habe z.bsp.


    viele Grüße


    maffi

    Ahsooo, ist ein Eisenkühler, sorry...


    Zum Zustand, ja was willst da sagen, sieht in den gezeigten Ecken nicht so toll aus, aber das Aussehen ist ja zweitrangig...Drück' ihn ab und du weißt dann, ob er funktioniert...das ist das wichtigste...ansonsten ordentlich auspusten zwischen den Lamellen, innen spülen und fertig...reingucken kann ja eh keiner ;)


    viele Grüße


    maffi