Also aus dem Text geht "eigentlich" hervor, dass es sich nur um Güterverkehr handelt.......aber warum muss ich mich dann befreien......
https://www.toll-collect.de/de…tailsseite_news_4995.html
nabend Felix,
genau das ist dieses Beamtendeutsch (was sie wahrscheinlich selber nicht ins hochdeutsche übersetzen können, ohne die gleichen Worte zu verwenden)...
im FAQ des BmVI steht unter Punkt 3:
Zitat: "Die Mautpflicht besteht grundsätzlich für Kraftfahrzeuge
oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr
bestimmt sind (1. Alternative) oder eingesetzt werden (2. Alternative)
und deren zulässiges Gesamtgewicht – einschließlich Anhänger –
mindestens 12 Tonnen (ab 1. Oktober 2015: 7,5 Tonnen) beträgt.
Für die Begründung der Gebührenpflicht genügt die Erfüllung einer der beiden Alternativen.
Die Mautpflicht nach der 1. Alternative ergibt sich unabhängig davon, ob
- tatsächlich Güter befördert werden,
- die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt
- oder das betreffende Kfz</abbr> von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.
Soweit Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen zur entgeltlichen
oder geschäftsmäßigen Güterbeförderung eingesetzt werden
(Güterkraftverkehr oder Werkverkehr), besteht Mautpflicht nach der 2.
Alternative."...
Da siehst du erstmal das Wort "LKW" nicht, sondern "Kraftfahrzeuge
oder Fahrzeugkombinationen", somit ist jedes Fahrzeug gemeint...dann kommt der "Güterkraftverkehr" - Definition oben in meinem ersten Beitrag...jetzt wissen wir mehr, doch nicht alles, da die Ausschlußliste im FAQ des BMVI im Absatz 5 nur folgendes steht:
Zitat: "Von der Lkw</acronym>-Mautpflicht befreit sind gemäß Paragraph 1 Absatz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
- Kraftomnibusse,
- Fahrzeuge der Streitkräfte, der
Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und
anderer Notdienste, sowie Fahrzeuge des Bundes,
- Fahrzeuge, die
ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst
einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
- Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
- Fahrzeuge,
die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den
Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage
dienen, eingesetzt werden."
Nun frage ich mich, ist somit alles andere automatisch nicht mautpflichtig oder gibt's noch ein Hintertürchen, was zur Stolperfalle werden kann?
Wer bekommt es nun definitiv raus? Am besten in schriftlicher Form mit Unterschrift eines Beamten oder aussageberechtigten Mitarbeiters und hier für alle eingestellt...
viele Grüße
maffi