bernd,
ich muß dich korrigieren...ab 7,5t stimmt nicht...beim gewerblichen güterkraftverkehr muß ein fahrtenschreiber ab 3,5t eingebaut sein!!!selbst ab 2,8t zggw.ist man im gewerblichen bereich schon nachweispflichtig über ruhe- und lenkzeiten,aber der fahrtenschreiber ist da noch keine pflicht...natürlich gibt's für alles ausnahmeregelungen,aber die sind so vielfältig,da könnt ihr mal hier nachschauen:
wie der l60-quäler schon sagte,wo ein fahrtenschreiber eingebaut ist,muß eine aktuelle scheibe eingelegt werden,egal ob private oder gewerbliche nutzung...
viele grüße
maffi