Beiträge von maffi

    hier mal der gesetzestext...daraus erklärt es sich fast von allein,wann der ufs sein müßte und wann nicht...eine gewähr auf aktualität kann ich natürlich nicht übernehmen ;)


    aus der stvzo:der § 32b regelt den vorderen und hinteren ufs !!!


    § 32b Unterfahrschutz



    (1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1.000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.


    (2) Der hintere Unterfahrschutz muß der Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 6. April 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 23) in der nach § 30 Abs. 4 Satz 3 jeweils anzuwendenden Fassung entsprechen.


    (3) 1Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für


    1. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
    2. Arbeitsmaschinen und Stapler,
    3. Sattelzugmaschinen,
    4. zweirädrige Anhänger, die zum Transport von Langmaterial bestimmt sind,
    5 Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.


    (4) Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t müssen mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.


    (5) Absatz 4 gilt nicht für


    1. Geländefahrzeuge,
    2. Fahrzeuge, deren Verwendungszweck mit den Bestimmungen für den vorderen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist.



    viele grüße



    maffi

    moins andré,


    du hast den upsmann vergessen mit 3 autos...er hatte sich irgendwo hier in dem thread mit angemeldet...


    ich glaube, "wolle" hatte sich ebenfalls abgemeldet,aus gesundheitlichen gründen...aber da müßte nochmal jemand den thread hier durchforsten...



    viele grüße


    maffi

    super link willi ;)


    einen kleinen einblick hab ich durch meinen werkstattmeister schon bekommen gehabt...er hatte viele schöne bilder gemacht von borne...nur das jahr konnte ich nicht fahren...hoffe,daß es sich alles etwas normalisiert mit mir und dann sehen wir weiter :D


    naja,ich bin eigentlich nicht mehr so'n pütnitz-fan,seit 2005 und einigen info's von da oben,die nicht grad so toll sind...aber schauen wir mal,wird schon werden ;)


    viele grüße


    maffi

    sooo,hab grad nochmal die seite besucht und bin auf den lageplan gestossen...du hast recht,es ist hinter koszalin jetzt,das neue treffen...


    ich denke jedoch,dann ist's uninteressant für mich,weil keine ostsee mehr in der nähe ist...das hat doch auch das flair mit ausgemacht da oben in darlowo :Dbleibt ja immernoch borne sulinowo im august...da soll's ja ebenfalls sehr schön sein...


    viele grüße


    maffi

    hey steffen,


    ich schaue meistens H I E R rein...nur reicht mein polnisch leider nur für guten tag,bitte und danke...aber es stimmt,da steht was von malechowo und meine recherge ebend hat ergeben,daß es diesen ort 2x gibt,mit 2 unterschiedlichen postleitzahlen (78-111 und 76-142) und einer davon ist bei fast kolberg...


    leider kommt bei meinem überstzungsprogramm nur unwirsches zeug raus,wenn ich nen text da eingebe ;( vielleicht könnte jeepwilli uns ja bei der aufklärung behilflich sein? ;)


    viele grüße


    maffi