Beiträge von maffi

    hey leute...


    nu' verbreitet mal nicht so'ne panik...wir erwarten ja noch antwort von fr.k. aus lu über andré...dann werden wir uns entscheiden müssen ;)das wird ja zeitnah sein und falls nichts rechtzeitig kommt,dann müssen wir uns einen stichtag setzen und nägel mit köpfen machen,als forenmitglieder...zu essen wird sich ja jeder was mitbringen können und es wird sich bestimmt auch eine schöne gemütliche stelle finden,wo wir nicht auf dem präsentierteller sein werden...ich denke,daß ein parkplatz bei 'nem baumarkt oder einkaufscenter eh nicht geht,da wildes campen in deutschland verboten ist und zweitens wird es uns bestimmt niemand gestatten,auf ihrem privatgrundstück (was ja die parkplätze meistens an märkten usw.sind),zu übernachten...da scheint mir willi sein vorschlag ein sehr guter zu sein...na schauen wir,was wird...


    warum nicht mal 2 tage campen cathleen ?( im auto schlafen geht doch auch und das nicht nur mit 39 ;) ;) ;)


    eine frage an den adk-fahrer, andré schrieb gestern was,daß du eventuell eine ausweichmöglichkeit hättest...wo wäre diese ?(


    viele grüße


    maffi

    hallo andré,


    vielen lieben dank nochmals für deine mühen...das so im vorab...


    sag mal,bis wann hast du den lu's zeit gegeben,sich zurück zu melden?


    ich persönlich bin auch dafür,den lu's noch ein paar tage zeit zu geben (falls ihnen dann nicht wieder was anderes noch einfällt) obwohl wir uns echt ganz schön in etwas pressen lassen,was nicht ganz so angedacht gewesen ist...


    was wäre variante B gewesen vom adk-fahrer? helft mir auf die sprünge damit bitte...


    sollte es weiterhin schwierigkeiten mit den lu's geben,wäre ich für variante C...



    viele grüße


    maffi

    hey leute,


    vielleicht kann willi uns ja etwas über kummersdorf schreiben,wie und was da so möglich ist und an wen man sich speziell halten müßte,falls es doch nicht mit lu klappen sollte...auf der homepage von kummersdorf steht ja wahrscheinlich auch nicht alles,was sie dort zu bieten haben und was machbar wäre für so eine große truppe von mehreren ifa-risten und anhängern der lkw-oldtimerszene...


    viele grüße


    maffi

    hallo leute,


    ich muß robito ernsthaft recht geben und verstehe auch alle eure angeführten vorschläge,sowie das sich ohne ende aufopfernde orga-team...gleichzeitig finde ich's total schade,daß das ganze jetzt in einem disaster zu enden droht und wenn nicht jemand die reißleine zieht,wird's wohl zu einem selbigen werden...das ist meine ganz persönliche meinung dazu...


    es war ursprünglich wie ein forums- und kennenlern-treffen vorgesehen,mit einem schönen hintergrund...was ist daraus geworden ??? natürlich kann man den ludwigsfeldern danken für ihr angebot,aber ich persönlich denke,daß wir als forenmitglieder mit niemanden irgendwelche "machtspielchen" brauchen oder nötig haben...


    dann such' uns mal nen schönen campingplatz andré,jeepwilli macht dann luaz-wasserfahrten und alle anderen hocken schön um den grill oder's lagerfeuer rum...das alles völlig ungezwungen,denn ich glaub nicht,daß man uns so auf dem mercedes-parkplatz hausieren läßt in lu...


    ok,dieses mal kurz von mir hier...ich hoffe,daß es eine einvernehmliche lösung schnellstmöglichst gibt,denn sonst wird der platz in lu wohl doch leer bleiben und alle "unangemeldeten" ifa-risten werden sich davor tummeln,weil sie nicht auf der liste gestanden haben bzw. keinen anmeldebestätigung erhalten hatten aus lu...und das kann's in meinen augen nicht sein...



    viele grüße


    maffi

    hallo christian,hallo andré,


    so richtig verstehe ich das jetzt grad nicht...es war doch die rede davon,daß jeder für einen extra obolus in höhe von 20 eus,in horstwalde auch mit seinem eigenen fahrzeug den parkur befahren darf...ja ich weiß - auch wenn dieser vorgegeben ist...


    somit hätte sich doch christian seine frage eigentlich fast von selbst beantwortet oder sehe ich das jetzt verkehrt??? vorausgesetzt,christian möchte die 20 eus investieren...



    viele grüße


    maffi

    hallo jan,moins...


    für die steuern und versicherung nutze mal die suchfunktion oben...da gibt es schon viele beiträge dazu...es kommt auf das baujahr (wegen evtl.oldtimer), die zulassungsart des fahrzeugs und das gesamtgewicht an...so zum bsp.kostet nen womo kaum versicherung,aber dafür ordentlich steuern,wo es hingegen ein "normaler lkw" weniger steuern verursacht,dafür-je nach anbieter-mehr versicherung...da solltest du dich unbedingt vorher genau drüber schlau machen,was du haben willst,mit den versicherungen reden und angebote einholen...


    zur steuerberechnung kannst du DIESE SEITE HIER nutzen...die angaben stimmen dort wirklich...über eine schadstoffklasse brauchst du dir bei w50 und l60 keine gedanken machen,die gibt es nicht...dieses könnte aber zum problem in einigen städten werden,wegen der komischen umweltzonen!



    viele grüße


    maffi

    also bei meinem hofmuli war's neulich der so schön versteckte stahlflexschlauch,welcher zur handförderpumpe geht,da direkt aus dem rahmen kommend am motortunnel...es war so nix zu sehen,kein austretender diesel und trotzdem undicht...er zischte beim vorpumpen immer etwas und darüber hinaus lief der diesel auch allmählich wieder zurück in den tank,wenn ich den motor abgestellt hatte...


    dieses phänomen trat plötzlich über nacht auf,ohne vorwarnung...also kann's ja gut sein,daß es nicht an den getauschten dingen liegt bei ihm...



    viele grüße und allen einen sonnigen tag heute


    maffi

    hier noch der § 32c aus der stvzo...dieser ist dann für den seitlichen ufs zuständig...


    § 32c Seitliche Schutzvorrichtungen


    (1) Seitliche Schutzvorrichtungen sind Einrichtungen, die verhindern sollen, daß Fußgänger, Rad- oder Kraftradfahrer seitlich unter das Fahrzeug geraten und dann von den Rädern überrollt werden können.


    (2) Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuge, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells den Lastkraftwagen oder Zugmaschinen gleichzusetzen sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und ihre Anhänger müssen, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht jeweils mehr als 3,5 t beträgt, an beiden Längsseiten mit seitlichen Schutzvorrichtungen ausgerüstet sein.


    (3) Absatz 2 gilt nicht für


    1. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und ihre Anhänger,
    2. Sattelzugmaschinen,
    3. Anhänger, die besonders für den Transport sehr langer Ladungen, die sich nicht in der Länge teilen lassen, gebaut sind,
    4. Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind.


    (4) Die seitlichen Schutzvorrichtungen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.



    viele grüße


    maffi