ZitatOriginal von Biene
Hallo nochmal,
das gute bei dieser ABE ist das sie nicht eindeutig bemaßt ist und somit die kleine verlängerung nicht daraus hervorgeht. In meiner Zulassung steht drin AHK bis 1500 kg. Eigntlich ja für den TSA den man noch hinterhängt an der Bolzenkuplung.
hallo leute,
also irgendwie ist mir jetzt grad unklar,für was die abe jetzt genau ist...das was in deinem brief steht,ist doch nicht für die kugelkopfkupplung sondern für die bk63,weil der originale tsa anhänger dort eingehangen wird...das eine hat doch aber nichts mit dem anderen zu tun...
desweiteren reicht eine abe für den kugelkopf da unten nicht aus,um ihn als vorzeigbares mittel zu benutzen bei kontrollen oder dem tüv,denn er befindet sich nicht an einem originalem rahmenteil...es muß eine abnhame für den "bock",an welchem der kugelkopf jetzt montiert ist,gemacht werden,weil der nicht typisiert ist...es sei denn,du hast für diese konstruktion auch eine abe und ein typenschild da dran...kaufst du bei westfalia oder rameder nen anhängebock universal für lkw,dann mußt du damit auch zum tüv onkel fahren,wenn dein fahrzeug nicht mit in der abe aufgeführt ist...
sollte sich jemand was ganz eigenes schweißen,dann muß normaler weise ein festigkeitsgutachten und es ein schweißberechtigter mit zertifikat gemacht haben...das ist dann die sozusagene einzelabnahme,welche schnell mal so richtig ins geld gehen kann...
viele grüße
maffi