ZitatOriginal von TrabiG40
Wo ist den die Suchfunktion ? Ich habe die nicht gefunden.
guckst du -
S U C H E...
und auch noch ein Bildchen,nur für dich
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ZitatOriginal von TrabiG40
Wo ist den die Suchfunktion ? Ich habe die nicht gefunden.
guckst du -
S U C H E...
und auch noch ein Bildchen,nur für dich
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mahlzeit...
ich will ja nicht unhöflich sein Frank,aber der Erfinder des Forums hat eine
S U C H F U N K T I O N eingerichtet...das Thema gab's hier schon desöfteren mal...
ansonsten gehört zu GFK auch wieder GFK,sprich Polysterharz mit Härter für große Flächen und für Löcher Polyesterspachtel...alles weitere zur Verarbeitung steht auf den Gebinden drauf...ich glaube,wüstendiesel hat mal was sehr schönes dazu geschrieben...
viele Grüße
maffi
ZitatAlles anzeigenOriginal von Maximus
Der Preis von 70,- EUR hat mir keine Ruhe gelassen.
Ich habe jetzt einen Online-Shop gefunden, wahrscheinlich der Hersteller in China selbst.
Hier der LINK
95$ sind etwas 72 EUR, weiß natürlich nicht wie es dort mit der Garantieabwicklung ist... wer das über einen deutschen Zwischenhändler kauft, ist mit dem doppelten Preis dabei...
Ach ja und dran denken, es kann passieren das noch 19% MwSt. drauf kommen bei der Einfuhr in die EU, da ich da nicht erkennen konnte von wo die liefern... oder wie das deklarieren.
Zahlung ist mit Paypal möglich, so sollte sichergestellt sein, dass die Lieferung erfolgt oder das Geld wieder da ist...
moins Maximus,
da gab's grad die Woche eine tolle Sendung im TV über die Abzocke beim Import,weil's da so eine komische Firma in Germany gibt,die wohl Verträge mit den Ausländern geschlossen hat und für die Leute die Verzollung usw. übernimmt...da ist wohl etwas Vorsicht geboten,denn wenn du das alleine vom Zoll abholst und dort gleich die Märchensteuer und eventuelle Importsteuern bezahlst,fährst du erheblich günstiger...leider gibt es nur keine Info darüber,wie die Chinesen das zum Beispiel machen und ob du überhaupt an die Ware kommst,ohne die komische Firma hier...ich muß nochmal nachsehen,wie sich die Firma hier nannte...denn wenn die Kosten von denen noch obedrauf kommen,kannst dir gleich hier so'n Ding kaufen,ohne den ganzen Zauber ringsrum...
viele Grüße
maffi
moins leute,
das wäre 'ne tolle Idee...Grafik und Design sollte nicht so unbedingt das Problem sein.bei einer Zu- bzw. guten Zusammenarbeit...
viele Grüße
maffi
nabend Qecke,
du könntest einen Filter bzw.Spameinstellungen tätigen...ist aber aufwendig ohne ende...betätige einfach die Löschtaste und fertig aus ![]()
viele Grüße
maffi
hallo Frank,
schau mal,das hier sagt Wikipedia auf die Schnelle dazu:
Zitat:
"Kurzzeitkennzeichen"
„Kurzzeitkennzeichen“ sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen. Rechtliche Basis für diese Kennzeichen ist § 16 FZV (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten). Genutzt werden dürfen diese Kennzeichen nur mit einem einzigen Fahrzeug, eine wechselnde Verwendung mit mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Als Besonderheit ist bei diesen Kennzeichen keine gültige Bescheinigung für eine bestandene AU (§ 47a StVZO) und HU (§ 29 StVZO) nötig. Auch von den Regelungen hinsichtlich der Umweltplakette sind diese Kennzeichen ausgenommen.
Sie gelten für höchstens fünf Tage, der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt, wobei oben der Tag, darunter der Monat und darunter das Jahr des Ablaufdatums stehen; danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden. Voraussetzung für die Erteilung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses nebst Meldebestätigung sowie eine gültige Versicherungsbescheinigung für fünf Tage. Bei vielen Versicherungen besteht die Möglichkeit, sich die Versicherungsprämien der Kurzzeitzulassung auf eine folgende „normale“ Anmeldung anrechnen zu lassen.
Das Kennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirks und eine Nummer, die mit „03“ (seit 1. März 2007) oder „04“ beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau (und meist aus der alten Version der jeweiligen Zulassungsplakette abgeleitet), und das Kennzeichen hat kein Eurofeld am linken Rand (Verordnung, relevant sind Abschnitt 1 sowie 6 und 7). Das „Kurzzeitkennzeichen“ in seiner heutigen Form löste 1998 das rote „04“-Kennzeichen ab, das sich Privatleute von der Zulassungsstelle für maximal fünf Tage geben lassen konnten. Eine Rückgabe des Kurzzeitkennzeichens nach Ablauf ist nicht notwendig, weil es wegen des eingeprägten Datums nicht mehr gültig ist.
Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt, und somit ist die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug, das sich im Ausland befindet, um dieses z. B. nach Deutschland zu überführen, nicht zulässig (verbotene Fernzulassung). Für Auslandsfahrten werden die nationalen Zulassungsdokumente durch die Teilnehmerstaaten des Internationalen Abkommens über den Straßenverkehr gegenseitig anerkannt. Allerdings sind Kurzzeitkennzeichen und der entsprechende Fahrzeugschein genau genommen keine offiziellen Zulassungsdokumente, da damit eine Nutzung von Fahrzeugen außerhalb des Zulassungsverfahrens gestattet wird, die in dieser Form nicht unter das Straßenverkehrsübereinkommen fällt. Deshalb müssen Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht ohne Weiteres akzeptiert werden. Dennoch ist die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten
Tolerieren der Kurzzeitkennzeichen durch einige Staaten
Die Europäische Kommission hat in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen, wie z. B. den Händler- oder Kurzzeitkennzeichen, die Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die „Anerkennung“ derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen"...
da steht schon alles wichtige in den ersten Sätzen ![]()
viele Grüße
maffi
mahlzeit Frank,
normalerweise darfst du mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht mal zum Treffen fahren...es wird häufig verkannt,für was diese Schilder eigentlich gedacht sind...das Thema hatten wir gerade gestern hier mit dem Besuch...Kurzzeitkennzeichen sind nur für eine Überführungsfahrt, Probefahrt oder Fahrt zum Zwecke des Verkaufes erlaubt...dabei darf auch keinerlei Ladung transportiert werden und schon garkein Anhänger hinten dran mit 'nem Auto drauf...
es ist natürlich dir überlassen,ob du ein gutes Argument in der Tasche hast,wenn du nur mit dem Fahrzeug selber schon angehalten wirst...alles andere mit Anhänger usw. ist volles Risiko fahren,im wahrsten Sinne des Wortes...
dann kommt hinzu,daß wenn du ein LKW-zugelassenes Fahrzeug bzw. einen KFZ-Brief mit der Eintragung "LKW" hast,du nicht am Sonntag mit dem Anhänger nach Hause fahren dürftest...da greift dann wieder das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhängern...es spielt dabei überhaupt keine Rolle,wieviel der "LKW" wiegt,denn es gilt auch für Hundefänger mit Anhängern z. Bsp. ...
viele Grüße
maffi
Hallo liebe Leute,
imodra hatte es neulich schon einmal angesprochen...hier auch nochmal der kleine Hinweis darauf,bevor immerwieder die gleiche Frage hier als neuer Thread im Forum auftraucht,bitten wir euch die S U C H F U N K T I O N ganz oben zu nutzen...auch wenn's vielleicht manchmal mit etwas Aufwand verbunden ist,so ergeben sich bestimmt viele Antworten dann schon von allein...sollte in diesen Threads nicht genug Antworten zu finden gewesen sein,so kann auch darin die Frage gestellt werden...das erspart allen Usern die immer umfangreicher werdende Suche in noch mehr Threads...
vielen herzlichen Dank dafür und allen einen schönen 4.Advent...
maffi
ich hab das maß vergessen,wie hoch der anhänger ist...wenn nicht,is ebend luftablassen oder der Kutscher mißt nach,angesagt,wenn verladen ist...
das wird schon klappen ![]()
hui,
3,40m ist ja doch 'ne ganz schöne Höhe...meinen W50 Werkstattkoffer haben sie auch mitgenommen,der war 3,10m hoch...zur not muß der Kutscher die luft aus den Rädern lassen...schau mal in meiner Galerie,da ist der Anhänger mit dem W50 Allrad-Fahrgestell zu sehen,mit dem sie uns immer die Fahrzeuge geliefert haben...