Habe noch mal nachgelesen.
in der (EG) Nr.561/2006 steht sinngemäß unter A2(1)b), dass eine Personenbeförderung erst ab 9 Personen in diese VO fällt.
Unter A3 i) steht sinngemäß, dass historische Nfz für nichtgewerbliche Güter- / Personenbeförderung ebenfalls ausgenommen sind.
Fahrtenschreiberpflicht nach (EG) Nr.165/2014 sinngemäß nur bei Fahrzeugen zur Personen- / Güterbefördrung und wenn sie unter (EG) Nr.561/2006 fallen.
Auch bezüglich der Maut findet man bei Womos keine Fahrtenschreiberpflicht.
Über das zulässige Gesamtgewicht finde mal eine Angabe.
Entscheidend sind eh die Urteile der Richter.
MfG