Hallo in die Runde,
wie im letzten Video wird folgende Verordnung erwähnt.
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/BJNR188210005.html - BJNR188210005BJNG000100000
darin steht was von der (EG) Nr..561/2006
https://eur-lex.europa.eu/lega…CELEX:02006R0561-20240522
Artikel 1-3 kann man sich mal durchlesen
in der (EU) Nr.165/2014 steht was zum Fahrtenschreiber, im Artikel 3 (1ff) was zum Anwendungsbereich.
https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32014R0165
Man liest immer was von Fahrzeugen der „Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr“.
Die Frage ist doch, ob Fahrzeuge mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen, Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind. (Wohnmobile)
Die Frage, ob „private Güter“ in die VO fallen?? Und, ob Privates überhaupt Güter sind??
Es kann natürlich auch sein, dass der Bund wieder mehr regulieren will als die EU.
Von Oldtimern habe ich auf die Schnelle auch nichts gelesen.
MfG