ZitatOriginal von FamilieJacobs
Aber mal ehrlich, wenn es keinen interessiert, dann könnte man ja alle 5 Tage ein neues Kennzeichen holen und mit allem was rollt, Tüv oder nicht, Schrott oder nicht, umher fahren. Würde dann aber teuer werden...
Grüße Christian
hey christian,
ich konnte nur aus eigener erfahrung sprechen...mich hat noch nie jemand gefragt,wohin ich dann mit dem fahrzeug will...auch nicht in 'ner kontrolle...
um auf obiges zitat zurück zu kommen,wer sagt,daß das rollende etwas tüv haben muß oder du nicht mit 'nem schrottwagen fahren darfst ??? du bist ja als fahrzeugführer und in dem moment des kurzzeitkennzeichens wahrscheinlich auch der der halter und somit für die betriebs- und verkehrssicherheit des fahrzeuges verantwortlich...noch ist's zum glück nicht soweit,daß wir erst mit dem zu überführenden fahrzeug zur zulassungsstelle müssen,um die kennzeichen zu erhalten...das war nur bei export-fahrzeugen so gewesen...
viele grüße
maffi