IFA Fahrzeuge mit CB Funk ausrüsten

  • Da es immer wieder Anfragen zum Einbau eine CB - Funkgerätes in den IFA gibt, erstellen wir hier ein Thema dazu.

    Jeder der was weiß, Ergänzungen oder Fragen dazu hat, bitte hier mit einbringen.


    Wir betrachten hier den Einbau eines CB-Funkgerätes in die Fahrerkabine eines LKW´s.


    Zuvor noch ein paar gesetzliche Grundlagen zum sogenannten CB-Funk:





    CB-Funk

    Der CB-Funk ist eine private, nicht kommerzielle Funkanwendung und dient der Nachrichtenübermittlung (Sprache und Daten) zwischen den Nutzern ("CB-Funker"), wobei alle Nutzer gleichberechtigt sind.


    CB-Funk-Allgemeinzuteilung

    Gemäß der im Folgenden herunterladbaren "Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk" (Amtsblattverfügung Nr.11/2016) ist jedermann berechtigt die dort zur Nutzung im CB-Funk vorgesehenen Frequenzen unter den festgelegten Bestimmungen zu nutzen.


    Nutzung der CB-Funk-Kanäle 41 bis 80 mit ortsfesten Funkstellen

    Auf den Kanälen 41 bis 80 (nationaler Erweiterungsbereich) ist die Frequenznutzung mit ortsfesten Funkstellen in den Landkreisen, Städten und Regionen, die in der Anlage der CB-Funk-Allgemeinzuteilung aufgeführt sind (Schutzzonen gegen Nachbarstaaten), auf Grund der CB-Funk-Allgemeinzuteilung nicht gestattet.

    Auf Antrag mittels des im Folgenden herunterladbaren Formulars können Einzelzuteilungen für die Frequenznutzung mit ortsfesten Funkstellen in den Schutzzonen ausgesprochen werden, wenn dies nach Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten keine unzulässige Beeinträchtigung der Funkanwendungen in den Nachbarstaaten erwarten lässt (siehe VVnömL (pdf / 1 MB) ) Allgemeiner Teil Punkt 7). Für die in diesem Rahmen erfolgende Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten (siehe Gebühren und Beiträgen). Die Einzelzuteilungen erfolgen durch die für Frequenzzuteilungen zuständigen Außenstellen der Bundesnetzagentur.


    Betrieb von unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlagen

    Während des Betriebs einer unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlage ist die telefonische oder sonstige Erreichbarkeit des für diese Funkanlage Verantwortlichen zu gewährleisten.

    Vor der Aufnahme des Betriebs der unbemannten CB-Funkanlage ist deshalb die Registrierung:

    • des Namens und der Wohnanschrift des Verantwortlichen,
    • der Angaben über dessen Erreichbarkeit während des unbemannten Betriebs, sowie
    • des Standorts der unbemannten CB-Funkanlage

    mittels des im Folgenden herunterladbaren Formulars bei der Bundesnetzagentur erforderlich.

    Bei der Registrierung wird eine Kennung zugeteilt, die bei Beginn jeder Aussendung der unbemannten CB-Funkanlage, sowie mindestens alle 10 Minuten während des übertragenen Funkverkehrs zu übermitteln ist. Jede Änderung bei den registrierten Daten ist der Bundesnetzagentur unverzüglich in Textform mitzuteilen.


    Weitere Hinweise

    1. Die vorgenannten Antragsformulare können bei der folgenden Adresse auch postalisch abgefordert werden:

      Bundesnetzagentur, Referat 225, Canisiusstraße 21, 55122 Mainz

    2. Weitere Informationen sind in den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk zu finden (VVnömL (pdf / 1 MB) ).
    3. Regelungen zur harmonisierten Nutzung von Frequenzen für CB-Funkanlagen sind in der ECC-Decision (11)03 enthalten. Über den folgenden Link sind Informationen zur Umsetzung der ECC-Decison (11)03 in den einzelnen Ländern zu finden. Im Bereich der Bundesrepublik Deutschland ist diese Umsetzung mit der CB-Funk-Allgemeinzuteilung erfolgt. Auf Grund der Mitte 2011 geschaffenen ECC-Decision (11)03 werden keine Berechtigungskarten für das freizügige Mitführen und Betreiben von bestimmten CB-Funkgeräten mehr ausgegeben. Weitere Informationen zum Betrieb von CB-Funkgeräten in anderen Ländern sind ggf. aus den Geräteunterlagen ersichtlich beziehungsweise bei der für das jeweilige Land zuständigen Verwaltung erhältlich.




    Zuerst erfolgt die Auswahl und Besorgung der benötigten Teile zum Einbau und Betreiben eine CB - Funkgerätes.

    Hierbei gilt es zu beachten, was hat das Fahrzeug für eine Bordspannung, sind es 12 oder 24 Volt.


    Benötigt werden


    • CB - Funkgeräte mit Handmikrofon
    • Antennenkabel geschirmt 50 Ohm RG58
    • Antennenstecker (PL-Stecker)
    • Antennenfuß
    • Antennenhalterung
    • Mobilfunkantenne
    • Sicherung mit Sicherungshalter 8 Amp
    • Elektrokabel mit ca. 0,5 mm² Kabelquerschnitt


    eventuell noch:


    • Antennenadapter für CB-Funkantennen ohne Masseverbindung
    • Stehwellenmessgerät
    • Antennenkabel RG58 mit jeweils einen Stecker am Ende zum Abstimmen der Stehwelle
    • Transverter
    • externer Lautsprecher (Funkgerät muss dafür vorgesehen sein)


    Bei der 24 Volt variante, muss ein Transverter oder Spannungswandler von 24 Volt auf 12 Volt eingebaut werden, um die benötigten 12 Volt für das Funkgerät bereitzustellen. Mir ist jetzt nicht bekannt, ob es auch 24 Volt CB-Funkgeräte gibt? Bei 12 Volt entfällt der Transverter.


    Funkgeräte gibt es etliche Modelle auf dem Markt mit teilweise nützlichen Zusatzfunktionen ( PA - Ausgang zum Anschluss eine Aussenlautsprechers für Durchsagen)


    Der Einbauort des Funkgerätes spielt auch eine Rolle, hier gilt, möglichst fern von elektrischen Verbrauchern, insbesondere von Aggregaten und Teilen, wo es Funkenfeuer gibt (z.B. Motoren der Lüftung usw.) um möglichst wenig Störquellen in der Nähe zu haben. Ist ein passender Einbauort gefunden, erfolgt der Einbau. Das Zuleitungskabel zur Stromversorgung des Funkgerätes sollte möglichst kurz gehalten und mit eine Sicherung von ca. 8 Amp abgesichert werden.


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    Einbaubeispiel in IFA LKW W50


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    Einbaubeispiel in IFA LKW W50


    Anbau der Antenne. Der Anbau der Antenne ist ein sehr wichtiges Kriterium, um später die bestmöglichsten Ergebnisse (Reichweite, Empfang) zu erreichen.

    Der Anbauort sollte möglichst hoch gewählt werden, dabei sollten aber die gesetzlich erlaubten 4,00 Meter Fahrzeughöhe nicht überschritten werden. Ein guter Ort ist z.B. die Spiegelhalterung oder die Regenlaufrinne auf dem Dach, wichtig ist, der Antennenfuß sollte eine Masseverbindung zur Fahrzeugmasse haben, ist das nicht möglich gibt es hier eine elektronische Lösung einen Antennenadapter für CB-Funkantennen ohne Masseverbindung.


    Um die Antenne zu verbinden, wird ein Antennenkabel benötigt, dieses sollte ein geschirmtes Antennenkabel benannt auch als RG 58 mit 50 Ohm für den Außenbereich sein.

    Das Kabel sollte möglichst nicht geknickt oder gequetscht werden und nicht über scharfe Kanten verlegt werden. Die Verlegung sollte auf dem kürzesten Weg vom Funkgerät zur Antenne erfolgen. Ist das Antennenkabel verlegt, müssen die Stecker an das Kabel angeschlossen werden, hierbei sollte sehr sorgfältig gearbeitet werden.


    Es gibt gerade und gewinkelte Antennenstecker. Das Antennenkabel muss zuerst abisoliert werden, dazu wird die Aussenhülle des Kabel, die Kabelmantelung vorsichtig entfernt, darunter wird die Abschirmung freigelegt möglichst ohne diese zu beschädigen, darunter dann eine weitere Isolierung das Dielektrikum mit dem Antennendraht.

    CB-Funk Stecker und Kabel.jpg

  • Das Antennenkabel wird jetzt mit den sogenannten PL - Steckern verbunden.

    Dazu benötigt wird ein Werkzeug zum Abisolieren der Leitung, sowie einen Lötkolben und natürlich Lötzinn.

    Zuerst erfolgt das Abisolieren und Freilegen des inneren Leiters, im Anschluß wird das Steckergehäuse zerlegt. E


    Beim Abisolieren wird ein etwa 2 cm langes Stück des Kabelmantels abisoliert und anschließend die Schirmung nach hinten umgeschlagen, möglichst ohne diesen zu beschädigen. Der Innenleiter wird im Anschluss ebenfalls abisoliert, es sollte von der Kunststoffisolierung des Innenleiters noch ein 3 bis 5 mm langes Stück erhalten bleiben. Also nicht bis zu dem Punkt abisolieren bis zu welchem auch der Schirm freigelegt wurde.


    Nun kann über das abisolierte Kabelende der eigentliche Stecker geführt werden. Dabei ist darauf zu achten das der Innenleiter und die Schirmung nicht miteinander verbunden werden.


    Es gibt Stecker, wo die Schirmung ohne Löten verbunden werden kann und Stecker mit Verlötung.


    Das zuvor auf das noch nicht abisolierte Kabel geschobene Stück wird nun mit dem Stecker verschraubt. Es dient gleichzeitig als Zugentlastung. Beim Aufschrauben darauf achten, dass keine einzelnen Litzen vom Schirm aus dem Steckergehäuse herausragen.


    Andere Steckergehäuse sind so konstruiert, dass der Schirm durch kleine Löcher hindurchgezogen und fest verlötet werden kann.


    Man sollte nun testen ob es definitiv keine Verbindung zwischen Schirm und Innenleiter gibt, dafür einen Durchgangsprüfer verwenden. Wenn alles in Ordnung ist, kann der Stecker bzw. der Innenleiter verlötet werden.


    Das der Innenleiter noch zu lang ist, ist kein Problem sondern so gewollt. Er kann nun passend abgeschnitten werden. Anschließend wird der Innenleiter mit dem Stecker verlötet.


    Es kommt vor das das Lötzinn etwas übersteht bzw. sich der Stecker wegen dem Lötzinn nicht einwandfrei einstecken lässt. In diesem Fall vorsichtig mit einer Feile und/oder Schmirgelpapier das überflüssige Lötzinn entfernen.


    Noch einmal sollte mit einem Durchgangsprüfer getestet werden das kein Kurzschluss vorliegt. Anschließend sind Kabel und Stecker für den Einsatz bereit.


    Je sauberer gearbeitet wurde, desto besser ist die Qualität der Steckverbindung und umso geringer sind auch die Verluste welche auftreten. Daher: Sauber arbeiten, sich Zeit lassen bzw. nehmen und den Stecker in aller Ruhe mit dem Kabel verbinden.


    Ist das Funkgerät an die Bordspannung angeschlossen, das Antennenkabel sorgfältig verlegt und die Stecker an das Antennenkabel angeschlossen, kann die Mobilfunkantenne montiert werden. Nachdem alles elektrisch angeschlossen ist, erfolgt die Abstimmung des Funkgerätes mit der Antenne, dafür wird ein sogenanntes Stehwellenmessgerät benötigt.

  • Die Abstimmung ist entscheidend für die störungsfreie Arbeitsweise des Funkgerätes, hier sieht man auch, ob die verbauten Komponenten relativ verlustfrei funktionieren.


    Mit einem Stehwellenmessgerät auch SWR-Meter genannt, wird die Antenne zusammen mit dem Funkgerät eingestellt.


    swr messgeraet.jpg

    Stehwellenmessgerät (standing wave radio)


    Erfolgt diese Anpassung nicht, strahlen« die ausgesendeten Wellen wieder zurück und werden so nicht über optimal über die Antenne gesendet. Dadurch gelangt die verwendete Energie vom Senden wieder zurück in das Funkgerät und kann zur Beschädigung des Funkgerätes führen. Um das zu vermeiden, sollte ein SWR - Meter für die Einstellung verwendet werden.


    Das SWR-Meter wird zwischen Funkgerät und Antenne mit einem kurzen Antennen/Adapterkabel eingeschliffen. Das SWR - Gerät hat zwei Buchsen, die mit TX und ANT beschriftet sind. Der TX - Anschluß kommt an das Funkgerät und der ANT - Anschluß an die Antennenleitung in Richtung Antenne. Die besten Messergebnisse bekommt man, wenn man das SWR - Meter direkt vor der Antenne einschleift, es sollte also möglichst kurz vor der Antenne eingeschliffen werden.


    Die Stehwelle messen erfolgt nach folgender Vorgehensweise:


    Bei Funkgeräten mit 40 Kanälen sollte man dieses auf den Kanal 20 stellen.

    Bei einem Gerät mit 80 Kanälen auf Kanal 80. Grund hierfür: Bei einem Gerät mit 40 Kanälen ist die »Mitte« der zum Senden verfügbaren Frequenzen der Kanal 20. Bei Geräten mit 80 Kanälen wählt man den Kanal 80, da dieser die Mitte der verfügbaren Frequenzen darstellt. Die später zur Verwendung freigegebenen Kanäle 41–80 liegen im 26 MHz-Bereich, die alten im 27 MHz-Bereich.


    Nach der Wahl der Kanal muß man den Schiebeschalter des SWR-Meters auf »FWD« (forward, »vorwärts, ausgehend«) stellen. Nun die Sendetaste drücken und mit dem Kalibrierknopf den Zeiger soweit nach rechts drehen, bis er mit dem Punkt "SET" auf der Skala eine Linie bildet. Sendetaste loslassen.


    Den CAL-Regler des SWR - Messgerätes ganz nach links drehen. Den Schalter des SWR - Messgerätes auf SWR und den zweiten Schalter auf FWD (FWD = forward, vorwärts, ausgehend) stellen. Jetzt wird die Sendetaste des Funkgerätes (meist am Handmikrofon) gedrückt und der Zeiger auf der SWR - Skala mit dem CAL - Regler auf das Ende der Roten Markierung (Set) eingeregelt. Jetzt den Schalter auf REF stellen. Nun kann die Stehwelle im unteren Bereich der Messkala (der roten Bereich) abgelesen werden. Nach dem Ablesen die Sendetaste wieder freigeben!


    Die Stehwelle sollte sich in einem Bereich zwischen 1 und 2 befinden, darüber auf keinen Fall! Eine Stehwelle über 3 (roter Bereich )kann das Funkgerät beim Senden beschädigen! Die ideale Stehwelle wäre 1, denn so wird die gesamte Sendeleistung auf die Antenne übertragen.


    Leistung messen:

    Den Schalter auf PWR stellen, den anderen auf FWD. Die Sendetaste gedrückt halten und den Wert in der oberen Skala ablesen(1-10). Das gibt die Ausgangsleistung des Funkgerätes in Watt an. Diese sollte in Deutschland idealerweise 4 Watt betragen.


    Der CAL-Regler ist bei der Leistungsmessung ohne Funktion.


    Die Antennen haben je nach Bauform unterschiedliche Möglichkeiten der Einstellung.

    Es gibt:


    • Antenne mit Drehringen zum Kalibrieren (entweder befindet sich am Antennenfuss ein Drehring, zum Herausziehen bzw. Einschieben des Strahlers) oder am Strahler befindet sich ein sogenannten Abstimmstift).
    • Antenne mit schraubbare Spitzen
    • Antenne mit einkürzbarem Drahtstück


    Beim Messvorgang sollte man selbst nicht zu nah an der Antenne stehen, um nicht zusätzlich ein Hindernis aufzubauen, sonst wird das Messergebnis verfälscht. Wichtig ist einen guten Massekontakt des Antennenfusses, sonst kann es passieren, dass man sich mit dem Einstellen unnötig abmüht und dennoch kein gutes Ergebnis erziehlt (Ausnahme bilden hier Magnetfüsse).

  • Hallo, hier mal eine Anfrage an die IFA-Fahrer mit einem CB-Funk im W50.

    Mein Bekannter und ich haben jeweils ein CB Funkgerät 4W FM/ 4W AM. Die Stehwellen an beiden Antennen sind 1:1,5. Bei einem IFA, der mit LAK-Koffer ist die Antenne (1/4Lamda) oben linke Seite auf dem Fahrerhaus montiert und bei dem anderen IFA ist die Antenne (5/8Lamda) oben auf dem Blechkoffer montiert. Bei der Verständigung im offenen Gelände kommt aber nur eine Reichweite von ca. 1 km zustande. In diesem Bereich ist die Verständigung klar und deutlich.

    Mich würden nun mal die wirklichen Reichweiten der mobilen CB-Funkverbindung aus der Praxis interessieren wenn ihr zu zweit mit dem IFA unterwegs seid.

    Danke für die Antworten.

    MfG

  • Hallo zusammen , auf 1km Entfernung klare und deutliche Verständigung ist mit AM beim CB Funk okay . Viel besser wird das nicht , egal ob da ein IFA oder anderer LKW an der Funke dranhängt. Sag ich jetzt einfach mal so pauschal aus jahrelanger Erfahrung im Fernverkehr und IFA Besitzer mit CB Funkgerät. Grüße Thomas

  • Moin, ich habe schon sehr viel rumprobiert, die beste Magnetfussantenne ist die little Wilson. Sie ist ca. 90cm lang und passt wunderbar auf das Hubdach. Sie hat eine versilberte Verlängerungsspule und deshalb sehr verlustarm. Kostet bei eBay ca.40 Euro. Als Festantenne

    ist die Wilson 1000 oder besser die Wilson 5000 zu empfehlen. Die müsste man allerdings etwas hinters Fahrerhaus mit einen Winkel montieren. Wichtig ist immer gute Masse. Ich würde auch immer ein Powermike empfehlen. Was nützt es, wenn die Gegenstation bei mir noch eine Signalstärke von S 5 macht aber kaum hörbar. Im Gegensatz zu einem Powermike

    keinen S-Wert aber noch verständlich. Da sind Entfernungen bis 5 km Außerorts normal.

    Als Einsteiger Funkgerät würde ich die President Barry empfehlen. Baue ich bei uns in der Firma auch immer ein. Sind leicht zu bedienen, können mit 12 Volt oder 24 betrieben werden, haben 4 Watt auf AM und FM, haben eine kräftige Modulation und kosten ca. 75 Euro.

  • Es sollt ja zum Juli ein Nutzungsverbot für CB-Funk geben, aber das hat sich nicht durchgesetzt.


    Berlin. Die Bundesregierung hat ihren Verordnungsentwurf zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zurückgezogen und damit verhindert, dass dieser in der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Sommerpause, am 7. Juli, diskutiert und abgestimmt wird. Das bestätigte eine Sprecherin der Länderkammer. Mit der Verordnung wäre es zu Einschränkungen unter anderem für Güterverkehrsunternehmen gekommen. Aufgrund einer Verschärfung des bisherigen Handyverbotes am Steuer wäre neben der Nutzung neuer elektronischer Geräte wie Tablets die Nutzung von Funkgeräten ohne Headsets nicht mehr erlaubt gewesen. Weder sollte das Funkgerät aufgenommen, noch gehalten werden dürfen. Diese Ausweitung hätte ab 30. Juni 2020 auch fest verbaute CB-Funkgeräte im Lkw betroffen.

    https://www.verkehrsrundschau.…t-verordnung-1967191.html

Elektrik

Elektrik und Elektronik der IFA Nutzfahrzeuge.