IFA LKW W50 - LED-Scheinwerfer

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    Dieser LED Scheinwerfer scheint wohl zugelassen zu sein: https://www.ldm-tuning.de/artikel-8132.htm


    LED Scheinwerfer als komplettes und kompaktes Bauteil.
    Hervorragende Lichtqualität bei Abblend und Fernlicht.
    Das Vorschaltgerät sowie das LED Standlicht ist integriert.
    Einfacher Austausch, da die H4 oder R2 Lampen nur demontiert werden müssen.
    Alle originalen Fixierungspunke im Scheinwerfertopf können benutzt werden.
    Somit ist eine Einstellung der Scheinwerferhöhe mit den bereits vorhandenen Schrauben problemlos möglich.
    Die Lampenringe können ohne Nacharbeit wieder aufgesetzt werden.
    Der Scheinwerfer ist in Deutschland zugelassen (mit E Prüfzeichen) und entspicht den Vorschriften der StVZO.
    Passend für: Trabant, Trabant 1.1, Baraks B1000, Barkas B1000-1, W50, Multicar, MZ Motorräder.


    Scheinwerfereinsatz LED Licht

    Art.Nr. 8132

    585,44 €inkl. gesetzl. MwSt., zzgl. Versand

    • Lieferung inklusive Leuchtmittel
    • Typ: Reflektorscheinwerfer
    • Betriebsspanung 12V
    • Preis pro Stück!
    • mit E-Prüfzeichen
  • Danke erstmal für die zeitnahen Antworten (Hatte ich nicht unbedingt damit gerechnet. )


    Der von mir oben gezeigten Scheinwerfer soll lt. Hersteller ne E24 Zulassung haben.

    Hab auch zuverlässige Prüfer (Dekra) "an der Hand", die ich selbstverständlich vor Anschaffung u Einbau kontaktiere.


    Da meine Gemeinde (schon länger) "knapp bei Kasse" u derzeit (wie die letzten Jahrzehnte) vor Jahresende ne Haushaltsperre verhängt hat, is die "rd. 600 €-Version" leider keine Option.

  • Das wird das Problem sein, die Zertifizierung. Da in Deinem Angebot nur der Trabant gelistet ist und kein W50, wie bei dem von mir geposteten Angebot.


    B. Umrüstung auf eine andere Bauart (z.B. Halogen auf LED-Retrofit)

    • Wenn Sie von einem herkömmlichen H4-Halogen-System auf ein modernes H4-LED-Nachrüstsystem (LED-Retrofit) umrüsten möchten, wird die Sache komplexer:
      1. Bauartgenehmigung (ABG) prüfen: Der LED-Einsatz muss eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) besitzen.
      2. Kompatibilitätsliste prüfen: Diese ABG ist immer an eine Kompatibilitätsliste des Herstellers gebunden. Sie müssen nachsehen, ob die Scheinwerfer-Genehmigungsnummer Ihres Fahrzeugs (steht auf dem Glas/Gehäuse des Original-Scheinwerfers) in dieser Liste für das LED-Retrofit-Mittel aufgeführt ist.
      3. Mitführungspflicht: Wenn die Freigabe erteilt ist, müssen Sie die ABG (meist ein Dokument vom Hersteller) immer im Fahrzeug mitführen.
      4. Keine gesonderte Eintragung: Ist die ABG vorhanden und das Fahrzeug gelistet, ist keine Abnahme/Eintragung beim TÜV notwendig.
  • Hi,


    nun macht mal nicht so ein Trubel um H4 Scheinwerfer und (Zugelassenen) LED Retrofit.


    Ich habe bei einfach geschaut welcher LED-Retrofit Hersteller welchen Scheinwerfer in seiner Zulassung aufgeführt hat.


    letztendlich bin ich bei Philips gelandet, die haben einen Ersatzscheinwerfer für den Trabant 601 in der Zulassung stehen. Diese Scheinwerfereinsätze habe ich neu gekauft und mit der aktuellen Generation der Philips Ultinon 6000 H4-LED ausgerüstet und am W50 verbaut. Die aktuelle Generation ist kaum mehr größer als ein herkömmliches H4 Leuchtmittel. Abschließend habe ich mir die ABE von Philips heruntergeladen, ausgedruckt und zu den anderen Papieren ins Bordbuch gelegt.


    Einzig und allein die Zulassungnummer auf dem Scheinwerferglas ist ausschlaggebend.


    mit dieser Kombination hatte ich keine Probleme beim TÜV, auch nicht bezüglich des Oldtimer Kennzeichens (Aufrüstung der Lichttechnik mit zugelassen Elementen erhöhen die Sicherheit), keine Probleme bei der SPD und schlussendlich war auch der Sachverständige der die Änderungsabnahme (so. Kfz Löschfahrzeug - - > LKW geschlossener Kasten) durchführte mit dem. Lichtupdate einverstanden.


    Was habe ich verbaut:


    - Scheinwerfereinsätze :

    https://thomas-ifa-garage.de/p…4-inkl-standlichtfassung/


    - LED Leuchtmittel :

    https://www.amazon.de/dp/B0DJ1…_mob_b_fed_asin_title_0_1


    - H4 Stecker (weil mein W50 noch BiLux verbaut hatte) :

    https://www.amazon.de/dp/B09P8…1111661321_fed_asin_title


    Grüße und DAnk

  • Es macht keiner Trubel, aber es gibt einen Gesetzestext, welchen ich nur wiedergeben habe.


    Bauartgenehmigung (ABG) prüfen: Der LED-Einsatz muss eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) besitzen.


    Und wenn das der Scheinwerfer nicht hat, dürfte es nicht einfach sein, diesen eingetragen zu bekommen. Macht wahrscheinlich nicht jeder Prüfer?


    Es ging hier um bestimmte Ebay Scheinwerfer für den Trabant, das war der Ausgangspunkt und nicht um irgendwelche anderen Scheinwerfer. Diese Ebay Scheinwerfer haben nur laut Verkäufer eine Zulassung für den Trabant aber nicht für den IFA LKW W50.