Moin,
es gibt Stichtage für PKW und LKW wann Gurte drin sein müssen. Beim PKW 01.01.77 für vorn.Bei LKW und Womo über 2,8t EZ 1.1.1992
Wenn also die EZ nach diesem Termin ist, musst du Nachrüsten.
Wenn sie vor dem Termin ist, nicht. Wenn Gurte eingebaut sind, müssen sie angelegt werden, egal wie alt der Karren ist.
Bei ganz neuen Karren kommt dann noch dazu, das Seitliche Sitze nicht mehr eintragungsfähig sind.
Bei älteren Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurt "am Sitz" ist das Eintragen eigentlich kein Problem.
Bei neuen Fahrzeugen scheitert das daran, das die Sitzbefestigung gleichzeitig für die Rückhalte Einrichtung geprüft sein muss. Da müssen der Nachrüstsitz und die Befestigung, dann auch eine Zulassung haben.
Wenn das Probleme mit der Eintragerei gibt, würde ich die Gurte beim Tüv weglassen und anschliessend Verbauen, wenn der Nachwuchs gesichert werden soll.
Ebenso sicher ist, das wird garnicht so einfach, an dem GFK Koffer die Lasten des Sicherheitsgurtes sauber einzuleiten. Das ist schon bei Blech nicht sooo einfach, wenn keine Punkte vorhanden sind.
Gruß Reinhard