Ein ADK ist soviel ich weiß eine selbstfahrende Arbeitsmaschine.
Das grüne Kfz-Kennzeichen kann grundsätzlich bei der örtlichen Zulassungsbehörde beantragt werden. Es müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Zulassung ist laut Steuer- und Verkehrsrecht abhängig von den Einsatzansprüchen an das Fahrzeug. Außerdem muss ein Antrag beim Finanzamt eingereicht werden.
Wer ein grünes Kennzeichen bekommen hat, erhält neben der Steuerbefreiung aber auch strenge Auflagen.
Die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen für die Landwirtschaft sind nicht bundeseinheitlich. Eine Mindestvoraussetzung ist allerdings die Bewirtschaftung von einer Fläche größer als zwei Hektar.
Versicherungstechnisch müsste das eigentlich über eine Maschinenversicherung gehen, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden ist.