Fragen zum Kurzeitkennzeichen

  • Hallo und guten Abend,


    hier wurde ja schon viel geschrieben, leider doch einiges an halbwahren.


    zum Sonntagsfahrverbot: es heißt gilt für LKW ab 7,5 t und LKW mit Anhänger - damit ist der Typ des Fahrzeuges in der Zulassung gemeint. Beim KKZ kann man natürlich etwas anderes eintragen aber ob das die Rennleitung anerkennt, ist fraglich. hat mir schon mal einen Punkt eingebracht, ob wohl ich schon ein Gutachten zum Womo hatte.


    zu den anderen Fragen


    ich habe einen meiner Tatra 813 als Son. Kfz Werkstattfahrzeug und den zweiten als Zugmaschine zugelassen auf einem 07-Kennzeichen (zGG 22t). Mein TL hat 22t und ist auf einem zweitem 07 zugelassen (Folgekennzeichen gibt es nicht mehr... ausnahmen in bestimmten Landkreisen ausgenommen, warum auch immer). Das ich den TL beladen mit 07 fahren kann verdanke ich meiner Schwerlastgenehmigung, in der er mit Ladung als Zug beschrieben wird. Ich habe schon erlebt, Das Besitzer von einem B1000 mit 07 und SR2 auf der Ladefläche für diese Beladung bestraft wurde.


    Ich fahre mit meinen Zügen auch Sonntags, da die Zugmaschinen nicht als LKW zugelassen sind.


    Wenn man sich also genau überlegt, wie man zulassen möchte und auch kann, bringt es doch einige Vorteile. Übrigens habe ich fast ein Jahr gekämpft um alles so zulassen zu können. Natürlich war der Schwerpunkt auch die Schwerlastgenehmigung dafür (Überlänge 22m, Kurvenlaufverhalten und Achslastüberschreitung).


    Übrigens nach der Änderung der Steuern habe ich meinen W50 vom Womo wieder zum Son.Kfz Werkstattfahrzeug umgeschlüsselt. So ist mir die Steuererhöhung erspart geblieben.


    mfg


    wpw

  • tut mir leid, aber ich muss nochmal dazwischenfunken, wenn ich jetze ein 5-tages-spaßkennzeichen in meinen heimatort bekomm, ist es dann möglich einen fremden bundesland auch ein kkz zu bekommen?


    MfG Schusti

  • tut mir leid, aber ich muss nochmal dazwischenfunken, wenn ich jetze ein 5-tages-spaßkennzeichen in meinen heimatort bekomm, ist es dann möglich einen fremden bundesland auch ein kkz zu bekommen?


    MfG Schusti


    Nabend Schusti,


    das elektronische Ding nennt sich EVB-Nummer und du bekommst es bei jeder Versicherung deiner Wahl,eventuell sogar gratis bei einigen Versicherungen,wenn du ein Fahrzeug danach bei denen versicherst...ein Preisvergleich lohnt sich auf alle Fälle...du kannst es auch online machen auf eine relativ peiswerte Variante bei www.nondos.de


    das Kurzzeitkennzeichen kannst du dir bei jeder beliebigen KFZ-Zulassungsstelle in ganz Deutschland holen,es ist halt nur 5 Tage incl.des Tages der Ausstellung durch die Zulassungsbehörde gültig...die EVB-Nummer ist länger gültig,ohne diese zu nutzen...das mußt du bei den Versicherungen abfragen bzw. bei nondos.de steht es in den Nutzungsbedingungen drin.


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Stimmt, wurde zum 1.11.2012 geändert:


    http://www.buzer.de/gesetz/9619/al35538-0.htm


    Kopfschüttel 8o


    Und man soll UNVERZÜGLICH auch noch die Fahrzeugdaten eintragen!


    Das "örtlich zuständig" wird anscheinend von vielen Zulassungsstellen auf den Wohnsitz des Antragstellers bezogen, obwohl ich dies so nicht im Gesetzt lesen kann.

    Wege entstehen wenn wir sie gehen.

  • moins,


    sehr interessant,was da so alles einfach verabschiedet wird...und ich hab wieder was dazu gelernt =)


    na einem Anruf bei unserer KFZ-Zulassungsstelle hat sich der "Verdacht" bestätigt...seit 1.11.2012 ist es anders...das Kurzzeitkennzeichen wird nur noch von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Zulassungsstelle ausgegeben :(| was ein Unfug,aber ist halt so...die Dame am anderen Ende der Telefonleitung beteuerte mir auch,daß sie nicht glücklich sind mit der neuen Gesetzgebung...


    für mich ist es nur Geldschneiderei,denn wenn einem das Objekt der Begierde nicht zusagt,nach Ankunft und Besichtigung am Fahrzeugstandort,ist das Geld rausgeworfen für die ganze Prozedur,Versicherung und die Blechschilder...ich denke auch,daß es so einfacher ist für die ortsansässigen Ämter,im Sinne der Datenerfassung,schnell mal jemanden als "Händler" zu deklarieren,weil er sich vielleicht 10x ein Kurzzeitennzeichen geholt hat...


    was das Eintragen der fahrzeugspezifischen Daten anbelangt,ist es so gemeint,daß der Antragsteller diese vor Antritt der Fahrt bzw. der Anbringung der Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug,in den dafür ausgegebenen Fahrzeugschein einzutragen hat...das war ja vorher auch schon so...


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Nabend aus Mannheim,


    ich lese das so das die örtlich zuständige Behörde jene Behörde ist die sich in der jeweiligen, meinem Aufenthaltsort entsprechenden Stadt bzw Verwaltungsbezirk befindet.


    Damit soll nur verhindert werden das KZK´s übers Internet vertickt werden wie bisher ja durchaus üblich. (Dumpingpreise usw.)
    Da haste ja auch Schilder aus Hintertupfingen bekommen selbst wenn in Kiel wohnst.


    Würde es bedeuten das ichs nur in meinem Heimatort holen kann dann müsste da schon stehen "in der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Behörde"...


    Vllt hat es auch mit den merkwürdigen Zustädigkeiten nach den Kreisgebietsreformen zu tun. Greifswald ist so ein Beispiel. Das treibt die dollsten Blüten.


    Es wird erst einiger hundert Beschwerden und Verfahren bedürfen bist die Handhabungsrichtlinien für die Zulassungsstellen überarbeitet werden.


    Sollte es jedoch genau so gewollt sein das wäre das KZK total seiner Bestimmung enthoben worden.


    Gruß UPSMann

  • servus, genaus so ist es, ich war heut auch in bautzen und bin mal schnell auf der zulassungsbehörde vorbeigeschneit. und die gute dame am schalter meinte genau das selbe zu mir, dass es ab 1.1.2013 nicht mehr möglich ist, außer es gibt kooperationsverträge zwischen den kreisen bzw ämtern. Also zwischen kreis bautzen und görlitz besteht sowas. bringt ja jetzt nicht so viel!
    meine absicht war es eigentlich, das KKZ zum urlaubfahren zu benutzen (mit einer passenden ausrede für die trachtengruppe ;-) und dieses mir halt in einem fremden kreis dann zu verlängern um wieder heim zu kommen!


    schöne scheiße...


    Schönen abend noch euch allen


    Schusti

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen