Übersicht der Felgengrößen
Für den IFA L60 werden aufgrund des spezifischen 10-Loch-Lochkreises (LK 10x?) in der Regel bauartgenehmigte Scheibenräder mit 20 Zoll Durchmesser verwendet.
- Standard-Felgen: Größe 7-20 (für Schmalbereifung).
- Ballonreifen-Felgen: Spezielle Tiefbett- oder Steilbettfelgen mit größerer Maulweite (oft im Format 20 Zoll) zur Aufnahme von Niederdruck- und Ballonbereifungen.
Mögliche Reifen- und Felgenkombinationen
Je nach Einsatzzweck (Straße, Baustelle oder Gelände) sind folgende gängige Dimensionen am IFA L60 verbreitet und technisch machbar:
- 9.00-20 (Standardbereifung): Die klassische Straßen- und Allround-Bereifung auf 7-20 Felgen. Bietet ein gutes Fahrverhalten auf asphaltierten Straßen.
- 16/70-20 (bzw. 425/70 R20): Häufige Alternative für verbesserte Geländetauglichkeit, oft auf Basis von landwirtschaftlichen Profilen (wie AS-Profil) genutzt.
- 18/70-20 (bzw. 445/70 R20) / Niederdruckbereifung: Ab Werk als Niederdruckvariante vorgesehen. Sorgt für einen deutlich geringeren spezifischen Bodendruck im Gelände.
- 1200x500-508 (500/70-508): Die extremen Ballonreifen (Dneproshina/Kama o.ä.), welche vor allem für sandigen oder schlammigen Untergrund gefahren werden und spezielle Felgen erfordern.
Gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland
- Betriebserlaubnis und Abnahme: Da es sich beim IFA L60 um ein ehemaliges Militär- oder Nutzfahrzeug der DDR handelt, sind viele abweichende Reifengrößen nicht mehr in den moderneren EU-Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) automatisch enthalten. Jede nicht exakt in den Papieren verzeichnete Dimension erfordert eine Begutachtung nach § 21 StVZO (Einzelabnahme) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen.
- Traglast und Geschwindigkeitsindex: Der Lastindex (LI) und der Speedindex (SI) des gewählten Reifens müssen zwingend auf das zulässige Gesamtgewicht sowie die Höchstgeschwindigkeit des L60 ausgelegt sein. Bei den verschiedenen Planetengetrieben des L60 variieren die Höchstgeschwindigkeiten je nach Achsübersetzung von ca. 72 km/h bis zu 105 km/h. Entsprechend muss der Geschwindigkeitsindex gewählt werden (z. B. Index G oder K bei landwirtschaftlichen Profilen erfordert ggf. einen Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers oder eine Anpassung der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit).
- Freigängigkeit und Radabdeckung: Nach § 36a StVZO müssen Räder über Radabdeckungen (Kotflügel/Schmutzfänger) verfügen, die den Reifen hinreichend abdecken. Insbesondere bei der Umrüstung auf breite Ballonreifen (wie 18/70-20 oder 500er Bereifungen) darf es zu keiner Schleifwirkung an Rahmen, Lengeteilen oder Kabine bei voller Verschränkung und Einschlag kommen.
- Fabrikatsbindung: Eine klassische Fabrikatsbindung ist in den Fahrzeugpapieren heute meist nicht mehr zwingend einzuhalten, sofern die Dimension, Tragfähigkeit und Bauart (Radial vs. Diagonal) übereinstimmen. Dennoch ist eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers für die Felgenmaulweite bei Sondergrößen für die Vorführung beim TÜV von Vorteil.