Für eine reibungslose Einreise nach Marokko auf dem Seeweg müssen bereits an Bord der Fähre (insb. bei Reedereien wie Naviera Armas oder Trasmediterránea) sowie direkt nach der Ankunft im Hafen bestimmte bürokratische Schritte durchlaufen werden.
1. Ausfüllen der Einreisekarte
Das Einreiseformular ist verpflichtend auszufüllen. Es empfiehlt sich, einen eigenen Kugelschreiber mitzuführen. Nachfolgend die Erläuterungen zu den Feldern:
Persönliche Angaben:
- DATE: Aktuelles Datum.
- PRENOM / FIRST NAME: Vorname.
- NOM / LAST NAME: Nachname.
- NOM DE JEUNE FILLE / MAIDEN NAME: Geburtsname (nur falls zutreffend).
- DATE ET LIEU DE NAISSANCE / DATE AND PLACE OF BIRTH: Geburtsdatum und Geburtsort.
- NATIONALITE / NATIONALITY: Staatsangehörigkeit.
- PAYS DE RESIDENCE HABITUELLE / COUNTRY OF USUAL RESIDENCE: Land des ständigen Wohnsitzes.
- PROFESSION / OCCUPATION: Ausgeübter Beruf.
Reisedaten:
- Nº PASSEPORT / DATE DE DELIVRANCE: Reisepassnummer und das Ausstellungsdatum des Passes.
- DESTINATION / PROVENANCE / GOING TO / COMING FROM: Zielort in Marokko bzw. Herkunftsort der Reise.
- ADRESSE AU MAROC / ADDRESS IN MOROCCO: Anschrift des Aufenthaltsortes in Marokko (z. B. Hotel oder Campingplatz).
- MOTIF PRINCIPAL DU VOYAGE / MAIN REASON FOR VISIT: Hauptgrund der Reise (Ankreuzen von: Tourisme, Affaires/Conferences, Etudes oder Travail).
2. Passkontrolle und Einreisestempel an Bord
Die Passkontrolle findet meist während der Überfahrt im Büro der marokkanischen Polizei (DGSN) statt.
- Vorgehen: Suchen Sie zeitnah nach dem Boarding das Polizeibüro auf. Die Schalter sind oft nicht durchgehend besetzt (Schließung einige Stunden vor Ankunft).
- Notwendige Unterlagen: Reisepass und das vollständig ausgefüllte Einreiseformular.
- Stempel: Der Beamte erteilt den Einreisestempel und vermerkt die CIN-Nummer. Ohne diesen Stempel ist das Verlassen des Hafens nicht möglich.
3. Temporäre Fahrzeugeinfuhr (Zoll)
Bei Einreise mit dem eigenen Fahrzeug ist die temporäre Einfuhrgenehmigung erforderlich.
- Registrierung: Die Erfassung erfolgt primär digital durch das Einscannen des Fahrzeugscheins.
- Dokumentation: Sie erhalten einen Beleg (oft ein kleines weißes Papier), der den legalen Status des Fahrzeugs bestätigt.
- Wichtiger Hinweis: Dieses Dokument muss zwingend sicher aufbewahrt werden, da es bei der Ausreise aus Marokko zwingend vorzulegen ist.
4. Prozedere bei der Ankunft im Hafen
Nach dem Anlegen und Verlassen der Fähre erfolgen die finalen Kontrollen:
- Zollkontrolle: Vor dem Verlassen des Hafengeländes kann eine Inspektion des Fahrzeugs (inkl. möglicher Röntgenkontrollen) stattfinden.
- Auslasskontrolle: Am Ausgang des Hafengeländes erfolgt eine letzte Überprüfung durch die Polizei, ob der Reisepass den erforderlichen Einreisestempel aufweist.
Erst mit dieser Freigabe ist die Einreise formal abgeschlossen.