Regelung für Oldtimer 7,49 - 12 t in der Schweiz

  • Fahrzeuge zwischen 7,49 t und 12 t mit Oldtimer-Status (z.B. H-Kennzeichen), fallen aber aufgrund ihres Gewichts oft in regulatorische Grauzonen. Da sie rechtlich meist als LKW eingestuft werden, sind die Besonderheiten bei Maut und Fahrverboten entscheidend.

    1. Maut & Steuern

    Oldtimer in dieser Gewichtsklasse können bei der Maut massiv sparen, sofern sie nicht gewerblich genutzt werden:

    • Schweiz (LSVA): Schwere Motorwagen, die über 30 Jahre alt sind und nur privat genutzt werden, können von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit werden. Sie müssen stattdessen oft eine Pauschale entrichten, was bei langen Fahrten deutlich günstiger ist. Wichtig: Seit 01.01.2026 ist das neue Mautsystem LSVA III verpflichtend; eine Registrierung im ePortal des Zolls ist auch für Oldtimer ratsam.
    • Österreich: Hier gibt es leider keine generelle Befreiung von der GO-Box-Pflicht für Oldtimer über 3,5 t. Es wird die normale Maut nach Achsen und Emissionsklasse (meist Euro 0) fällig, was bei einem 12-Tonner sehr teuer ist.
    • Frankreich/Italien/Spanien: Die streckenabhängige Maut an den Stationen unterscheidet meist nur nach Höhe und Achszahl, nicht nach dem Alter des Fahrzeugs.

    2. Umweltzonen und Crit'Air

    In vielen Städten sind Oldtimer die einzige Möglichkeit, ohne moderne Abgasreinigung einzufahren:

    • Frankreich: In den meisten ZFE-Zonen (z.B. Paris, Lyon, Straßburg) gibt es Ausnahmen für Fahrzeuge mit dem Vermerk "collection" im Fahrzeugschein.
      • Achtung: Sie müssen oft lokal eine Sondergenehmigung (z.B. den 24h-Pass) beantragen oder den Status nachweisen können. Ein deutsches H-Kennzeichen wird oft anerkannt, aber nicht immer automatisch per Kamera erfasst.
    • Italien: Viele ZTL (Zona a Traffico Limitato) in Städten wie Rom oder Mailand verbieten LKW über 7,5 t komplett. Oldtimer haben hier oft nur bei angemeldeten Veranstaltungen Zutritt. Ohne Sondergenehmigung riskieren Sie Bußgelder über Videokameras.
    • Deutschland: Oldtimer mit H-Kennzeichen dürfen weiterhin ohne Plakette in alle Umweltzonen einfahren.

    3. Streckensperrungen & Fahrverbote (Die 7,5-t-Falle)

    Hier liegt das größte Risiko für Wohnmobile und LKW-Oldtimer in dieser Gewichtsklasse:

    • Sonn- und Feiertagsfahrverbote: In Italien, Österreich und Frankreich gelten ab 7,5 t strikte Fahrverbote.
      • Die Ausnahme: Wenn Ihr Fahrzeug im Fahrzeugschein als "Wohnmobil" (M1 SA) eingetragen ist, ist es in der Regel von den LKW-Wochenendfahrverboten befreit.
      • Ist es jedoch als LKW/Oldtimer zugelassen, dürfen Sie am Sonntag oft nicht fahren.
    • Sperrstrecken (Alpen): * Brennerautobahn (A13): Wegen der Sanierung der Luegbrücke gelten 2026 zusätzliche Samstagsfahrverbote für Fahrzeuge über 7,5 t.
      • Fernpass (B179): Hier gibt es ein generelles Fahrverbot für LKW über 7,5 t. Nur wenn Ihr Oldtimer als Wohnmobil zugelassen ist, dürfen Sie die Strecke befahren.
      • Mont-Blanc-Tunnel / Fréjus: Strenge Abgasnorm-Regelungen. Fahrzeuge der Euro-Klassen 0, 1 und 2 (was fast alle Oldtimer betrifft) sind für den Transit oft komplett gesperrt.

    4. Übersicht der kritischen Punkte

    ÖsterreichKeine Mautvorteile (>3,5t)A13 Luegbrücke (Sperrtage 2026), Fernpass.
    SchweizLSVA-Befreiung möglichViele Passstraßen haben Gewichtsbeschränkungen (z.B. 18t oder Breite).
    ItalienSteuervergünstigungenZTL-Zonen in Innenstädten; LKW-Verbot an Sonntagen.
    FrankreichCrit'Air-Ausnahme (meistens)Tunnel-Fahrverbote für alte Euro-Klassen (Euro 0-2).
    SpanienRegionale AusnahmenGroße Umweltzonen (Madrid/Barcelona) erfordern Vorab-Registrierung.


    Wenn Ihr Oldtimer zwischen 7,49 t und 12 t wiegt, sollten Sie unbedingt prüfen, ob in Ihren Papieren "Wohnmobil" oder "LKW" steht. Dies entscheidet darüber, ob Sie am Sonntag im Stau stehen oder entspannt am LKW-Parkplatz

    vorbeifahren dürfen.


    In der Schweiz gibt es für schwere Oldtimer eine Regelung: Fahrzeuge mit einem offiziellen Veteraneneintrag in den Papieren sind von der Schwerverkehrsabgabe (LSVA/PSVA) befreit.

    Da 2026 das neue System LSVA III in Kraft getreten ist, hat sich der Prozess für ausländische Fahrzeuge digitalisiert. Hier ist die Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihr 7,49 t bis 12 t Fahrzeug:

    1. Die Voraussetzung: Der "Veteran"

    Damit die Befreiung greift, muss das Fahrzeug:

    • Mindestens 30 Jahre alt sein.
    • In den Papieren (Fahrzeugschein) offiziell als Oldtimer oder mit H-Kennzeichen (Deutschland) ausgewiesen sein.
    • Ausschließlich für private Zwecke genutzt werden (keine gewerblichen Transporte).

    2. Das Prozedere bei der Einreise (via VIA-App)

    Früher musste man mühsam Formulare am Zollschalter ausfüllen. Seit der Umstellung auf LSVA III im Januar 2026 läuft fast alles über das BAZG-Portal (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) oder die VIA-App:

    1. Registrierung im Portal: Bevor Sie die Grenze überfahren, sollten Sie Ihr Fahrzeug im E-Portal des BAZG registrieren.
    2. Nachweis erbringen: Laden Sie eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins hoch, aus dem das H-Kennzeichen oder der Oldtimer-Status hervorgeht.
    3. Befreiung beantragen: Wählen Sie die Kategorie "Veteranenfahrzeug". Nach Prüfung durch die Behörde wird Ihr Fahrzeug im System als "befreit" hinterlegt.
    4. Kontrolle: Bei einer Kontrolle scannen die Beamten Ihr Kennzeichen. Durch die Hinterlegung im System sehen sie sofort, dass keine Abgabe fällig ist.

    3. Wichtige Details für 2026

    • Keine Autobahnvignette nötig: Da Ihr Fahrzeug über 3,5 t wiegt, unterliegt es prinzipiell der Schwerverkehrsabgabe. Da Sie als Oldtimer davon befreit sind, benötigen Sie keine zusätzliche 40-Franken-Vignette. Sie fahren also komplett mautfrei.
    • Formular 56.96 (Backup): Falls das digitale System einmal streikt, empfängt man Sie am Zollschalter weiterhin. Dort kann das Formular 56.96 ("Mautbefreiung für Veteranenfahrzeuge") manuell ausgestellt werden. Nehmen Sie zur Sicherheit immer eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins in Papierform mit.
    • Fahrtenbuch: In der Schweiz gilt für Veteranen oft eine km-Beschränkung (ca. 3.000 km pro Jahr). Für ausländische Durchreisen wird dies selten geprüft, aber bei längerem Aufenthalt sollten Sie dies im Hinterkopf behalten.

    Zusammenfassung der Maut für Ihren Oldtimer (> 7,5 t)

    SchweizKomplett mautfreiVorab-Registrierung im BAZG-Portal oder VIA-App.
    ÖsterreichMautpflichtigGO-Box kaufen; Abrechnung nach Achsen/Emissionsklasse (teuer!).
    ItalienMautpflichtigNormale Bezahlung an der Mautstation (Klasse 2 oder 3).
    FrankreichMautpflichtigBezahlung an der Mautstation (Classe 3 oder 4).


    Achten Sie in der Schweiz darauf, dass Sie trotz Mautbefreiung an das Nachtfahrverbot (22:00 – 05:00 Uhr) für schwere Motorwagen über 3,5 t gebunden sind, sofern Ihr Fahrzeug nicht explizit als "Wohnmobil" zugelassen ist.