Hi,
wenn der Trabant-Scheinwerfer als solches eine Zulassung hat, dann kann er auch ohne rechtliche Probleme z.Bsp. an einer aktuellen Mercedes S-Klasse, einem Hyundai I40 oder sonstwo als Hauptscheinwerfer verbaut werden.
Andersherum kann ich z. Bsp. die origanlen Scheinwerfer meines T4 gegen bauartgeprüfte und zugelassene Scheinwerfer aus dem Nachrüstsegment versehen.
Entscheidend ist Bauartprüfung und die Zulassung des Teils als solches, nicht entscheidend ist das ursprüngliche Fahrzeug an dem dieses Bauteil zumeist montiert wird.
Ich kenne zum Beispiel einen VW Passat 35i von 1991, an dem wurden Hauptscheinwerfer eines Alfa Romeo 156 verbaut und Rückleuchten eines Alfa Romeo 146 (mit den entsprechenden Blechanpassungen) , der mir persönlich bekannte Besitzer dieses Fahrzeugs hat ebenfalls einen VW T4 mit einer Frontschürze (Stoßstange) eines Golf, später der eines Caddys versehen sowie ein völlig eigenes Frontdesign mit Eigenbau-Kühlergrill und bauartgeprüften, zugelassenen Scheinwerfern erstellt. Beide Fahrzeuge sind legal und TÜV-Gerecht unterwegs.
Grüße und DAnk