Fahrgestellnummer-wechsel

  • Hallo zusammen, jetzt hab ich mal ein schwieriges und kompliziertes Problem anliegen. Bin mal gespannt ob mir da jemand auskunft geben kann. also folgendes: wir besitzen einen L60 als Arbeits u.Zugmaschiene mit 60 Km/h Steuerfrei. (Landwirtschaft) so weit so gut, nur leider mit Motorschaden. Der L60 wurde allerdings nie abgemeldet ist also noch zugelassen. Jetzt war es mir möglich einen anderen L60 zu erwerben. Läuft top. Diesen wollte ich nun als Arbeits u.Zugmaschiene mit 60 Km/h Steuerfrei anmelden. (also aufbau mit verkürtzter Ladewanne) Leider geht dies nach aussage eines DEKRA Sachverständigen nicht mehr. Gabs laut aussage von Ihn nur kurz nach der "Wende" Jetzt habe ich überlegt ob ich nicht einen "Fahrgestellwechsel" vornehmen sollte. Denn ich besitze zwei Fahrzeugbriefe. Jetzt meine Frage: würde es funktionieren wenn ich angebe einen Fahrgestellwechsel durchgeführt zu haben, sprich also in den L60 mit Motorschaden das Fahrgestell meines neu erworbenen L60 eingebaut zu haben. soweit verstanden ? benötige ich dann eine Vollabnahme ? dann wärs ja wieder sinnlos (weil ich ihn dann wieder nich als "steuerfreie" Zugmaschine zugelassen bekomme. An Motorwechsel habe ich auch schon gedacht. Ich denke aber der Aufwand ist ziemlich hoch und bei mir drängt die Zeit da ich ihn als bald in der LW einsetzen will/muss. p.s. wenn ich ihn erst einmal zugelassen bekomme würd ich im nächsten Winter schon was aus dem machen. (neue Lackierung...etc) wäre bestimmt schon ein hingucker wenn ein gut aussehnder L60 in der LW fährt.
  • Hallo Fred ! Ein Motorumbau ist der einzige Weg, den L60 als steuerfreie Zugmaschine zu behalten. Das technische oder die Zulassung sind dabei nicht das Problem. Das Finanzamt spielt aber nicht mit. Nach einem Erlaß dürfen nur Fahrzeuge des Types W50 oder L60, die bis zum 31.12.1991 zur Zugmaschine umgerüstet und in der Landwirtschaft eingesetzt wurden, von der KFZ-Steuer befreit werden. Unser Finanzamt hat mir so ein Schreiben zugeschickt. Ich hab es auch schon mal versucht meinen L60 mit grünem Kennzeichen zu bekommen. Leider ohne Erfolg.
  • Ja ruck-zuck Motorwechsel wer weis was die A-Löcher sich noch so einfallen lassen. Ich denke auch das wäre die beste Lösung. Ich bin ja auch LW i. Nebenerwerb ich kann mir nicht vorstellen das man einen LAZ egal welchen Steuerfrei anmelden kann währe ja richtig HINTERVOTZIG von den Behörden. Weil jede poplige Unimogzugmaschine ja noch Steuerfrei in der Landwirtschaft angemeldet werden kann. Oder? Nur weil die 4 extra Hydr. Anschlüsse haben oder was! Kotzt mich schon wieder voll an wenn ich so was höre, könnt Ihr glauben. Dem F.A. hatte ich in den Brief geschissen und zurück an den Absender(Eilsendung damits auch noch schön frisch ankommt) Trotzdem die besten Grüße!! Euer Attila :(|

    :D STELLT EUCH NIE VOR EINEN W50 DER RÜCKWÄRTS FÄHRT, ER KÖNNTE ANLAUF NEHMEN 8o
    Mit freundlichen Grüßen an alle vorbildlichen Kraftfahrer EUER Attila :P

  • Hallo zusammen also mit derZulassung einen W50 als Zugmaschine geht noch, bin gerade dabei dies zu tun. Der DEKRA Mensch hat dies mir bestätigt und beim Finanzamt habe ich auch nachgefragt und die haben gesagt das es geht so lange der W50 als Zugmaschine ein Zulassung hat und man Grundsteuer A auf dem Wald oder Feld zahlt. Der Steuerzahler und der Eigentümer des W50 müssen übereinstimmen. Gruß Hammer Maik
  • Hallo ATTILA ! Der Beamte, der die Anweisung für die Finanzämter gegeben hat, war aus deinem Heimatland. Sie gilt nur für die in der Landwirtschaft im Beitrittsgebiet eingesetzten IFA W50 oder L60. Für Fahrzeuge, die einen grüne Nr. bis 31.12.1991 erhalten haben, können diese auch behalten und auch bei einem Halterwechsel wieder erhalten. Einigen Agrar-Betriebe, die ihren Bestand an IFA´s vergrößern wollten, haben Zugmaschinen mit grünen Kennzeichen gekauft und diese dann wieder neu aufgebaut und so ihrer Leben verlängert. Im unteren Bild ist so ein Exemplar.

    Dateien

    • 100_2073.jpg

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    {grusssignatur}

  • Moin, solche Fahrgestellwechsel werden ja öfter gemacht. Ist ein Haufen arbeit, aber wenn Du mal die gesparte Steuer auf 7 Jahre hochrechnest, kommt ja schon ganz schon Geld dabei raus.

    Gewinne Zeit durch vorher Nachdenken.
    lura

  • Hallo Volker!!! Bring bitte nie wieder das Wort Finanzbeamter mit meinem schönen Heimatland zusammen sonst wandere ich hier aus kannste glauben. Als ich deinen Beitr. gelesen habe musste ich mir schon bei dem ersten Satz mal wieder was durch den Kopf gehen lassen, nämlich meinen Mageninhalt. Hatte vor Weihnachten erst eine Buchprüfung da sah´s so ein Weihnachtsmann schon zehn Tage zu früh bei mir im Büro(bei Kaffee und Gebäck und das drei Tage lang ach ne 2,5 Freitags wollte der unbedingt vor 12:00 Uhr fertig sein). Hatte als Abschlusssatz noch den für mich"Hätten Sie nicht so viel erzählt, hätte ich Ihnen eine Anzeige eröffnet". Von Steuergeldern leben und die Prüferarbeit auch noch von einem Gericht machen lassen lächerlich. Ich rege mich aber 2008 nicht wieder auf sonst muss hier gleich einer saubermachen wenn ich explodiert bin, aber du kannst ja nichts dafür. X( Mfg A.

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  • Ich habe meinen auch erst 1998 als Landw.Zugmasch. umgebaut und zugelassen. Hat eine grüne nummer und ist steuerfrei.

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen