Beiträge von Jeepwilli
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Hallo UPS mann , halte durch und frei nach dem Motto,
es ist die Eiche, an der sich die Schweine kratzen !!
Grüße der Willi auch schon aushaltener Weise !! -
Hier mal der Selbst Test, wer nach dem lesen Bestelllaune hatt bitte melden oder bei dem Link bestellen.
http://www.multi-board.com/board/index.php?page=Thread&threadID=43680
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Da ihr grad beim lachen seid
http://www.youtube.com/watch?v=gBUDDgNNvMg&NR=1
http://www.youtube.com/watch?v=PRtymuRMZiE&NR=1Wo ist unsere NVA
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Böse Falle !
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Am und einfachsten über myvideo.de oder youTube.de
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Wieso, kannste das nicht lesen, ist doch einfach
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Ausnahmen von der Maut,
kann Mann das festpinnen ?
Laut Zollverwaltung kann eine Mautbefreiung für folgende Fahrzeuge an der Grenze beantragt werden
Ausnahmen
Folgende in- und ausländisch immatrikulierte Fahrzeuge sind von der Abgabe ausgenommen:* Militärfahrzeuge mit Militärkontrollschildern oder mit Zivilkontrollschildern und einem Aufkleber M+
* Fahrzeuge der Polizei, der Feuer-, Öl- und Chemiewehr, des Zivilschutzes sowie Ambulanzen
* Fahrzeuge, mit denen konzessionierte Personentransporte durchgeführt werden
* landwirtschaftliche Fahrzeuge (grüne Kontrollschilder)
* Fahrzeuge mit schweizerischen Tagesschildern
* Nicht ordentlich immatrikulierte Fahrzeuge mit Händlerschildern (ausgenommen Exportfahrzeuge)
* Fahrschulfahrzeuge, soweit sie ausschliesslich für Fahrschulzwecke eingesetzt und von einer registrierten Fahrschule immatrikuliert werden
* Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind
* Motorwagen mit elektrischem Antrieb
* Wohnanhänger und Sachentransportanhänger für Schausteller und Zirkusse
* Raupenfahrzeuge
* Transportachsen
* Auf vorgängiges Gesuch an die Oberzolldirektion hin:
Fahrten aus humanitären Gründen oder gemeinnützige, nicht kommerzielle Fahrten