Für die Einreise in die Schweiz

  • Ausnahmen von der Maut,


    kann Mann das festpinnen ?


    Laut Zollverwaltung kann eine Mautbefreiung für folgende Fahrzeuge an der Grenze beantragt werden


    Ausnahmen
    Folgende in- und ausländisch immatrikulierte Fahrzeuge sind von der Abgabe ausgenommen:


    * Militärfahrzeuge mit Militärkontrollschildern oder mit Zivilkontrollschildern und einem Aufkleber M+
    * Fahrzeuge der Polizei, der Feuer-, Öl- und Chemiewehr, des Zivilschutzes sowie Ambulanzen
    * Fahrzeuge, mit denen konzessionierte Personentransporte durchgeführt werden
    * landwirtschaftliche Fahrzeuge (grüne Kontrollschilder)
    * Fahrzeuge mit schweizerischen Tagesschildern
    * Nicht ordentlich immatrikulierte Fahrzeuge mit Händlerschildern (ausgenommen Exportfahrzeuge)
    * Fahrschulfahrzeuge, soweit sie ausschliesslich für Fahrschulzwecke eingesetzt und von einer registrierten Fahrschule immatrikuliert werden
    * Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind
    * Motorwagen mit elektrischem Antrieb
    * Wohnanhänger und Sachentransportanhänger für Schausteller und Zirkusse
    * Raupenfahrzeuge
    * Transportachsen
    * Auf vorgängiges Gesuch an die Oberzolldirektion hin:
    Fahrten aus humanitären Gründen oder gemeinnützige, nicht kommerzielle Fahrten