ZitatOriginal von Falli-69
Hatte mit meinem Gutachter von der Dekra gesprochen (Gotha-Thüringen) weben einem H-Gutachten ist für einen IFA W50 LA/A/C kein Problem,er hatte sogar noch ein Orginal KTA-Blatt vom W50 Ersteinsatz 1976 !!!. Auch gegen die Nutzung als Wohnmobiel ist nichts einzuwenden!! Selbst eine 2 Kreisbremsanlage ist erlaubt weil diese auch auf dem KTA-Blatt steht dabei ist es eine Auslegungssache ob Ostdeutsch oder eine Westdeutsche.
Die ganze sache sieht beim Kipper anderst aus auch wenn er 30 Jahre alt ist,weil es davon noch zuviele gibt,und somit noch nicht erhaltenstwert ist.
Hallo Torsten, diesen Prüfer würde ich mir warm halten. Wer H-Gutachten mit so viel Falschwissen verteilt, ist ein sehr guter Partner für sehr individuelle (kundenfreundliche) Eintragungen in den Fahrzeugpapieren.
Mario