Beiträge von rainsto

    Hallo,
    Kurze Vorgeschichte: Ich wollte einen W50 Kipper wiederbeleben, den ich vor ca. 15 Jahren auf unserem Grundstück, auf unbefestigtem Gelände mit ca 20% Gefälle in Fahrtrichtung, abstellte und den ich dann... sagen wir es so..."komplett vergessen" hatte. Aufgrund der langen Standzeit und der Tatsache des Gefälles wollte ich mich zuerst um die Bremsen, inkl. Radbremszylindern, kümmern.

    Damals parkte ich das Fahrzeug so das es von allen Seiten frei zugänglich war. Zwar links und vorne unmittelbar an einer Grenzecke, aber die Nachbargrundstücke waren unbebaut und es gab keinen Zaun.

    Doch die Jahre vergingen, die Nachbargrundstücke wurden verkauft und unmittelbar an den Grenzen wurden massive Mauern errichtet. Ärgerlicherweise wurde wohl bei den Fundamentarbeiten ca. 60cm hoch und bis zu einem Meter weit steinhaltige Erde und Lehm auf unser Gelände und damit gegen die Ballonreifen und unter den LKW gedrückt.


    Der Boden war mittlerweile hart wie Beton und mir war klar, um da raus zu kommen nützt auch kein Allrad. Also verbrachte ich die ersten 2 Tage mit Hacke und Schaufel unter dem LKW liegend um die Räder soweit frei zu bekommen um minimal lenkend Rückwärts etwas rücksetzen zu können. Mehr als minimal lenken ging nicht, denn ca. 5cm neben den Vorderrädern begann der Betonsockel.
    Räder demontieren war somit unmöglich also habe ich zunächst die anderen üblichen Dinge gemacht damit wenigstens der Motor möglichst schonend geweckt werden konnte.
    Nachdem der Motor lief bestätigte sich das die Bremszylinder zur Betonwand undicht waren und ich zum rausrangieren an diesem Hang nur mit der Bremswirkung des Federspeichers oder der Kupplung im Rückwärtsgang auskommen musste. Ich muss sagen, das geht im Prinzip, aber es waren schweißtreibende 50 Minuten bis ich soweit von der Wand weg war um Räder runter und Radbremszylinder raus zu bekommen.

    Jetzt meine Frage zu den Radbremszylindern:
    Passen beide Größen rein? Ich weiß nicht welche Verbaut sind, habe aber noch 31er rumliegen und würde, wenn sie denn einbaubar wären, diese erst einmal einsetzen. Das soll nicht dauerhaft sein, sondern nur um den Rest des Hanges (alles auf eigenem Grundstück) weniger schweißtreibend in meine Werkstatt zu kommen.

    Der Verkäufer hatte damals für mich die Vollabname (mit Umbau und Ablastung) durchgeführt und den neuen Brief erstellen lassen. Darin war aber noch keine KFZ Nummer eingetragen und ich hatte das Fahrzeug auch nie zugelassen, sondern mit roter Nummer abgeholt.


    Sind unter solchen Umständen denn die Daten trotzdem gespeichert?


    Wenn ja, ist das nur bei Zulassungsstelle die den Brief ausstellte gespeichert?
    Wenn auch ja, dann müßte ich also nur noch herausfinden welche Zulassungsstelle das war.
    Dummerweise ist der Verkäufer nicht mehr zu erreichen.

    Zitat

    Original von jeepwilli
    Besser und am leichtesten wär, ich komme und hole den ab !! Und dafür bekommst du einen normalen Kipper mit H Kennzeichen !! Wie wäre das ??


    Also eigentlich wollte ich empört Aufschreien, denn mittlerweile ist mir schon bewußt das meiner eingentlich etwas besonderes ist, und ganz nebenbei auch noch die überwiegende Zeit seines Daseins nur unbenutzt als Ersatzfahrzeug geschont wurde.
    Aber das wußte ich beim Kauf damals nicht und bringt mir ehrlich gesagt jetzt auch keine Vorteile, weil ich Erstens keine 4Tür Kabine brauche und Zweitens keine Vorstellung habe mit wieviel Streß die Sache mit den neuen Papieren verbunden sein wird.


    Unter diesen Umständen wäre Dein Angebot vielleicht eine Überlegung wert, falls das ernst gemeint war.


    R.

    Wenn ich wüßte welche DEKRA Stelle das Gutachten gemacht hat hätte ich schon versucht eine Kopie zu bekommen.


    Okay, erst neuer Brief, aber auf welcher Grundlage?


    Wenn ich die Kopie des letzten (also des neuen) Briefes hätte, wäre alles klar und einfach.
    Ich habe aber nur die Kopie des alten, vorherigen Briefes, also noch ohne Ablastung und vor allem noch mit Eintrag Löschfahrzeug anstatt Kipper.


    Bekomme ich darauf erst einen Brief mit den alten, falschen Angaben und muß dann alle Umbauten neu eintragen lassen, so als wenn ich diese erst heute gemacht hätte? Wenn Ja, wie beweise ich das dies richtig umgenaut wurde. Hier bei uns kennt kein Prüfer einen W50, geschweige denn die Typenvielfalt und/oder Umbauvarianten. Das wird ein Drama...


    Oder kann ich beim beantragen des neuen Briefes sofort einen Kipper eintragen lassen.


    Ich fürchte in beiden Fällen brauche ich irgendwelche Unterlagen, z.B. einen Brief, oder eine Briefkopie von einem Kipper, bzw. von einem Umbau. Wo bekomme ich so etwas?


    R.

    Zur Vorgeschichte:
    Vor ca. 10 Jahren hatte ich einen zum Kipper umgebauten ehemaligen W50 LA / TLF, BJ. 73 gekauft (ist jetzt also einen 3seiten Kipper mit 4-Tür Häuschen).
    Er wurde vom Verkäufer damals abgelastet und bekam eine Vollabname.


    Weil aber irgend etwas dazwischen kam, hatte ich den LKW nie zugelassen, sondern nur per roter Nr abgeholt und in meiner Scheune abgestellt.
    Jetzt nach 10 Jahren soll er wieder auf die Straße, aber der Brief mit dem Eintrag des Umbaus und der Ablastung, sowie der dazugehörende DEKRA Bericht ist einfach nicht mehr vorhanden.
    Ich habe nur noch den Kaufvertrag und eine ältere Briefkopie. Eine Kopie aus der Zeit (1992) als er noch nicht umgebaut war (zumindest nehme ich das an, weil LA/TLF darin steht).


    Was muß ich tun um eine neuen Brief zu bekommen?
    Nützt mir die Kopie irgend etwas, oder wäre es besser eine Kopie mit den Daten, so wie er jetzt aufgebaut ist, vorzulegen? Wenn Ja, kann mir da jemand weiterhelfen?
    Oder hat vielleicht jemand noch einen passenden Brief von einem verschrotteten Fahrzeug?
    Ich habe keine Ahnung was ich am besten tun soll.


    Das größte Problem wird aber wohl sein ich aus dem Raum Düsseldorf komme und sich hier kein TÜV Prüfer mit DDR Technik auskennt. Ich sehe schon ganz Schlimmes auf mich zukommen...


    Hoffentlich habt Ihr einen Rat für mich oder könnt mir sogar weiterhelfen.


    Beste Grüße
    R.