Hallo zusammen,
wenns denn immer alles so einfach wäre, ironisch gemeint !!! Jeder Tüv-Prüfer legt die Bestimmungen anders aus. Bei einer Neuzulassung, sprich Vollgutachten, zählt der technische Stand des Baujahrs, deshalb ist jeder gut beraten, das tatsächliche Baujahr (steht auf dem Typenschild im Fahrerhaus) feststellen zulassen, wird übrings auch von der Zulassungsstelle gefordert. Hauptgrund: die Bremsanlage ohne 4 Kreise und Sicherheitsventil entspricht nicht mehr der Norm, der W50 würde mit Baujahr ab 1990 nur noch sehr schwer mit eine Zulassung bekommen. Das gleiche gilt für Gurt und andere Sicherheitsrelevantes Zubehör, war zu der Zeit nicht vorgeschrieben / Stand der Technik, muss also auch nicht drin sein. Einzige Ausnahme die wir in der Zeit mitbekommen haben, für den seitlichen Unterfahrschutz (undzwar nur für den seitlichen) gibts seit Mitte der 90` eine Nachrüstpflicht, einziger Weg das zu umgehen ist der Versuch die Geländegängigkeit eintragen zulassen (geländegangiges SoKfz WoMo) oder die Seite wird optisch mit Tank und Staukästen verbaut.
Wie immer gilt vorher fragen hilft, noch besser geht zur Wrkstatt eures Vertrauens, erkundigt euch welcher Tüv -Prüfer für solche Spezialsachen der Beste ist, redet mit dem und dann auch noch nur mit dem, fragt was er alles sehen will und seit einfach ein wenig kompromissbereit und kommt nicht gleich mit der Forumkeule (ich habe DAS aber so gelesen), dann klappts auch mit dem TÜV.
Wir haben die Erfahrung beim Vollgutachten gemacht, bis auf die Aussenmaße, Funktion der Bremsanlage und Lenkung wollte der nichts weiter sehen, und dann kam ein zweiter Prüfer "wir kennen ihn aus den Werner Filmen" und schwupps musst das noch verändert werden und das kann doch so nicht bleiben, unser Prüfer hat dann noch eine Menge als Quatsch abgestempelt, aber die Reflektoren mit der Nummernschildhalterung mussten wir noch versteifen. Ohne den zweiten Sack wäre das Vollgutachten richtig harmlos gewesen.
Soweit Frank