Beiträge von Renato

    Trotz intensiver Bemühungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) dies noch abzuwenden, betreffen die neuen Mautregeln auch den Transport von Turnier- und Freizeitpferden. Seit Dezember 2023 haben sich die Fahrten für Lkw über 7,5 Tonnen durch die Einführung von CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal verteuert. Ab 1. Juli 2024 sind dann auch zusätzlich Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Mautpflicht betroffen. Was sich ändert, speziell für Pferdetransporte und wer ab Sommer mautpflichtig ist, das erläutert Logistik-Experte Johannes Rennebaum in einem kostenlosen FN-Online-Seminar am 29. April.

    Vorab gibt es hier schon einmal in verkürzter Form die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Mautpflicht ab 1. Juli 2024.

    Warum ist jemand mautpflichtig?

    Das Bundesfernstraßenmautgesetz unterscheidet zwei alternativen Begründungen für die Mautpflicht. Diese gilt einerseits für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die grundsätzlich für den Güterkraftverkehr geeignet und vorgesehen sind (1. Alternative) und/oder andererseits für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die im Güterkraftverkehr verwendet werden (2. Alternative). Dabei reicht es aus, wenn eine der beiden Begründungen erfüllt ist.

    Welche Fahrzeuge sind mautpflichtig?

    Aktuell muss für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mindestens 7,5 Tonnen und ab 1. Juli 2024 auch bei einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen bei allen Fahrten auf gebührenpflichtigen Strecken Maut entrichtet werden. Bei Fahrzeugkombinationen gilt nur dann die Mautpflicht, wenn das Zugfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.

    Wer ist mautpflichtig? Macht es einen Unterschied, ob man privat oder ehrenamtlich mit dem eigenen Pferd eine Fahrt unternimmt oder ein Pferd gewerblich befördert?

    Generell ist jeder mautpflichtig, der entgeltlich oder geschäftsmäßig Transportleistungen erbringt (2. Alternative der Mautpflicht). Das gilt zum Beispiel dann, wenn ein Berufsreiter mit Kundenpferden zum Turnier fährt. Zahlen muss ab Juli aber auch, wer privat mit seinen Pferden unterwegs ist, sofern sein (Zug-)Fahrzeug die technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen überschreitet (1. Alternative der Mautpflicht).

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    IFA-Tours gratuliert ganz herzlich.


    Wir schenken zwar kein IFA und kein Nerz, aber ein Gruß mit Herz!


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