Ich kann mir das nicht richtig vorstellen, mit der Vorschrift nur Rechtslenker. Auch hier in Deutschland fahren zugelassene Fahrzeuge z. B. England als Rechtslenker. Meiner Meinung nach gilt doch eigentlich immer das Land, wo die Fahrzeuge zugelassen werden. Das Fahrzeug wird ja nicht in Südafrika angemeldet und zugelassen, sondern zählt ja nur als "Gastfahrzeug"?
Aber es kann auch so sein?
Bei solch einem Umbau muss ja einiges verändert werden, auch die Schaltung und Amaturen müssen verlegt werden. Es gab ja originale Rechtslenker vom IFA LKW.