Beiträge von Renato

    Da es immer wieder Anfragen zum Einbau eine CB - Funkgerätes in den IFA gibt, erstellen wir hier ein Thema dazu.

    Jeder der was weiß, Ergänzungen oder Fragen dazu hat, bitte hier mit einbringen.


    Wir betrachten hier den Einbau eines CB-Funkgerätes in die Fahrerkabine eines LKW´s.


    Zuvor noch ein paar gesetzliche Grundlagen zum sogenannten CB-Funk:





    CB-Funk

    Der CB-Funk ist eine private, nicht kommerzielle Funkanwendung und dient der Nachrichtenübermittlung (Sprache und Daten) zwischen den Nutzern ("CB-Funker"), wobei alle Nutzer gleichberechtigt sind.


    CB-Funk-Allgemeinzuteilung

    Gemäß der im Folgenden herunterladbaren "Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk" (Amtsblattverfügung Nr.11/2016) ist jedermann berechtigt die dort zur Nutzung im CB-Funk vorgesehenen Frequenzen unter den festgelegten Bestimmungen zu nutzen.


    Nutzung der CB-Funk-Kanäle 41 bis 80 mit ortsfesten Funkstellen

    Auf den Kanälen 41 bis 80 (nationaler Erweiterungsbereich) ist die Frequenznutzung mit ortsfesten Funkstellen in den Landkreisen, Städten und Regionen, die in der Anlage der CB-Funk-Allgemeinzuteilung aufgeführt sind (Schutzzonen gegen Nachbarstaaten), auf Grund der CB-Funk-Allgemeinzuteilung nicht gestattet.

    Auf Antrag mittels des im Folgenden herunterladbaren Formulars können Einzelzuteilungen für die Frequenznutzung mit ortsfesten Funkstellen in den Schutzzonen ausgesprochen werden, wenn dies nach Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten keine unzulässige Beeinträchtigung der Funkanwendungen in den Nachbarstaaten erwarten lässt (siehe VVnömL (pdf / 1 MB) ) Allgemeiner Teil Punkt 7). Für die in diesem Rahmen erfolgende Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten (siehe Gebühren und Beiträgen). Die Einzelzuteilungen erfolgen durch die für Frequenzzuteilungen zuständigen Außenstellen der Bundesnetzagentur.


    Betrieb von unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlagen

    Während des Betriebs einer unbemannten automatisch arbeitenden CB-Funkanlage ist die telefonische oder sonstige Erreichbarkeit des für diese Funkanlage Verantwortlichen zu gewährleisten.

    Vor der Aufnahme des Betriebs der unbemannten CB-Funkanlage ist deshalb die Registrierung:

    • des Namens und der Wohnanschrift des Verantwortlichen,
    • der Angaben über dessen Erreichbarkeit während des unbemannten Betriebs, sowie
    • des Standorts der unbemannten CB-Funkanlage

    mittels des im Folgenden herunterladbaren Formulars bei der Bundesnetzagentur erforderlich.

    Bei der Registrierung wird eine Kennung zugeteilt, die bei Beginn jeder Aussendung der unbemannten CB-Funkanlage, sowie mindestens alle 10 Minuten während des übertragenen Funkverkehrs zu übermitteln ist. Jede Änderung bei den registrierten Daten ist der Bundesnetzagentur unverzüglich in Textform mitzuteilen.


    Weitere Hinweise

    1. Die vorgenannten Antragsformulare können bei der folgenden Adresse auch postalisch abgefordert werden:

      Bundesnetzagentur, Referat 225, Canisiusstraße 21, 55122 Mainz

    2. Weitere Informationen sind in den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk zu finden (VVnömL (pdf / 1 MB) ).
    3. Regelungen zur harmonisierten Nutzung von Frequenzen für CB-Funkanlagen sind in der ECC-Decision (11)03 enthalten. Über den folgenden Link sind Informationen zur Umsetzung der ECC-Decison (11)03 in den einzelnen Ländern zu finden. Im Bereich der Bundesrepublik Deutschland ist diese Umsetzung mit der CB-Funk-Allgemeinzuteilung erfolgt. Auf Grund der Mitte 2011 geschaffenen ECC-Decision (11)03 werden keine Berechtigungskarten für das freizügige Mitführen und Betreiben von bestimmten CB-Funkgeräten mehr ausgegeben. Weitere Informationen zum Betrieb von CB-Funkgeräten in anderen Ländern sind ggf. aus den Geräteunterlagen ersichtlich beziehungsweise bei der für das jeweilige Land zuständigen Verwaltung erhältlich.




    Zuerst erfolgt die Auswahl und Besorgung der benötigten Teile zum Einbau und Betreiben eine CB - Funkgerätes.

    Hierbei gilt es zu beachten, was hat das Fahrzeug für eine Bordspannung, sind es 12 oder 24 Volt.


    Benötigt werden


    • CB - Funkgeräte mit Handmikrofon
    • Antennenkabel geschirmt 50 Ohm RG58
    • Antennenstecker (PL-Stecker)
    • Antennenfuß
    • Antennenhalterung
    • Mobilfunkantenne
    • Sicherung mit Sicherungshalter 8 Amp
    • Elektrokabel mit ca. 0,5 mm² Kabelquerschnitt


    eventuell noch:


    • Antennenadapter für CB-Funkantennen ohne Masseverbindung
    • Stehwellenmessgerät
    • Antennenkabel RG58 mit jeweils einen Stecker am Ende zum Abstimmen der Stehwelle
    • Transverter
    • externer Lautsprecher (Funkgerät muss dafür vorgesehen sein)


    Bei der 24 Volt variante, muss ein Transverter oder Spannungswandler von 24 Volt auf 12 Volt eingebaut werden, um die benötigten 12 Volt für das Funkgerät bereitzustellen. Mir ist jetzt nicht bekannt, ob es auch 24 Volt CB-Funkgeräte gibt? Bei 12 Volt entfällt der Transverter.


    Funkgeräte gibt es etliche Modelle auf dem Markt mit teilweise nützlichen Zusatzfunktionen ( PA - Ausgang zum Anschluss eine Aussenlautsprechers für Durchsagen)


    Der Einbauort des Funkgerätes spielt auch eine Rolle, hier gilt, möglichst fern von elektrischen Verbrauchern, insbesondere von Aggregaten und Teilen, wo es Funkenfeuer gibt (z.B. Motoren der Lüftung usw.) um möglichst wenig Störquellen in der Nähe zu haben. Ist ein passender Einbauort gefunden, erfolgt der Einbau. Das Zuleitungskabel zur Stromversorgung des Funkgerätes sollte möglichst kurz gehalten und mit eine Sicherung von ca. 8 Amp abgesichert werden.


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    Einbaubeispiel in IFA LKW W50


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    Einbaubeispiel in IFA LKW W50


    Anbau der Antenne. Der Anbau der Antenne ist ein sehr wichtiges Kriterium, um später die bestmöglichsten Ergebnisse (Reichweite, Empfang) zu erreichen.

    Der Anbauort sollte möglichst hoch gewählt werden, dabei sollten aber die gesetzlich erlaubten 4,00 Meter Fahrzeughöhe nicht überschritten werden. Ein guter Ort ist z.B. die Spiegelhalterung oder die Regenlaufrinne auf dem Dach, wichtig ist, der Antennenfuß sollte eine Masseverbindung zur Fahrzeugmasse haben, ist das nicht möglich gibt es hier eine elektronische Lösung einen Antennenadapter für CB-Funkantennen ohne Masseverbindung.


    Um die Antenne zu verbinden, wird ein Antennenkabel benötigt, dieses sollte ein geschirmtes Antennenkabel benannt auch als RG 58 mit 50 Ohm für den Außenbereich sein.

    Das Kabel sollte möglichst nicht geknickt oder gequetscht werden und nicht über scharfe Kanten verlegt werden. Die Verlegung sollte auf dem kürzesten Weg vom Funkgerät zur Antenne erfolgen. Ist das Antennenkabel verlegt, müssen die Stecker an das Kabel angeschlossen werden, hierbei sollte sehr sorgfältig gearbeitet werden.


    Es gibt gerade und gewinkelte Antennenstecker. Das Antennenkabel muss zuerst abisoliert werden, dazu wird die Aussenhülle des Kabel, die Kabelmantelung vorsichtig entfernt, darunter wird die Abschirmung freigelegt möglichst ohne diese zu beschädigen, darunter dann eine weitere Isolierung das Dielektrikum mit dem Antennendraht.

    CB-Funk Stecker und Kabel.jpg

    Ich hatte das Problem bei einem Tatra 813. Pappen ausgebaut und ordentlich gewässert, bis sie weich geworden sind. Dann auf eine Folie (wegen Rostflecken) und dann auf eine gerade Metallplatte gelegt.


    Darauf wieder eine Folie gelegt und darauf abermals eine schwere gerade Eisenplatte gelegt. Das Ganze ein paar mal wiederholt und dabei die Pappe immer auf die jeweils andere Seite gelegt. Solange wiederholt, bis die Pappe nicht mehr wellig ist. Dann die Pappen mit Gewicht in der Sonne trocknen lassen.


    Anschließend alles mehrmals von beiden Seiten lackiert um die Pappen resistent gegen Feuchtigkeit zu machen.


    Hier zu sehen https://www.360cities.net/imag…s-eichsfeld-tatra-t-813-1

    Aus aktuellem Anlass


    Da in letzter Zeit sehr viele Emailanfragen eingehen, bitten wir darum, keine Anfragen zu Fahrzeug und Technik als Email einzusenden.

    Wir können diese Anfragen nicht alle beantworten, bitte nutzt das Forum dazu.


    Das sind ein Forum und ein Forum ist dazu da, um Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten, wenn es möglich ist.


    Bitte nicht mit einer Hotline verwechseln, wir machen das nicht beruflich, deshalb können solche Emails oft nicht beantwortet werden, aus Mangel an Zeit.


    Vielen Dank für Euer Verständnis

    Mir sind Militätreffen in Erinnerung mit reichlich Alkohol und jeder war Rambo. Dann kam noch schwere Militärtechnik und Waffen im besoffenen Kopf zum Einsatz. Ich habe mich geschämt als ehemaliger Soldat, was da manche abgezogen haben.

    Da habe ich dann beschlossen das war es. Ein Aussenstehender muss ja gedacht haben, wenn bei der NVA nur so Bekloppte waren. Und dann beschwert man sich, was die NVA für ein schlechtes Ansehen hat.


    Ich meide heute solche Treffen, die militärisch angehaucht sind, gibt meist nur Vorfälle und Ärger.