Ausnahmen von der Maut,
kann Mann das festpinnen ?
Laut Zollverwaltung kann eine Mautbefreiung für folgende Fahrzeuge an der Grenze beantragt werden
Ausnahmen
Folgende in- und ausländisch immatrikulierte Fahrzeuge sind von der Abgabe ausgenommen:
* Militärfahrzeuge mit Militärkontrollschildern oder mit Zivilkontrollschildern und einem Aufkleber M+
* Fahrzeuge der Polizei, der Feuer-, Öl- und Chemiewehr, des Zivilschutzes sowie Ambulanzen
* Fahrzeuge, mit denen konzessionierte Personentransporte durchgeführt werden
* landwirtschaftliche Fahrzeuge (grüne Kontrollschilder)
* Fahrzeuge mit schweizerischen Tagesschildern
* Nicht ordentlich immatrikulierte Fahrzeuge mit Händlerschildern (ausgenommen Exportfahrzeuge)
* Fahrschulfahrzeuge, soweit sie ausschliesslich für Fahrschulzwecke eingesetzt und von einer registrierten Fahrschule immatrikuliert werden
* Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind
* Motorwagen mit elektrischem Antrieb
* Wohnanhänger und Sachentransportanhänger für Schausteller und Zirkusse
* Raupenfahrzeuge
* Transportachsen
* Auf vorgängiges Gesuch an die Oberzolldirektion hin:
Fahrten aus humanitären Gründen oder gemeinnützige, nicht kommerzielle Fahrten