Hi,
um die Sache mit dem ADAC aufzugreifen.
Ich erhielt vom ADAC auf Anfrage mal folgende Info:
ZitatAlles anzeigenvielen Dank fuer Ihre Nachricht.
Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Befoerderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplaetze (einschliesslich des Platzes fuer den Fahrer) haben und
eine Gesamtbreite von 2,55 m,
eine Gesamtlaenge von 10 m,
eine Hoehe von 3,- m, sowie
ein zulaessiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht ueberschreiten.
Gleiches gilt fuer den mitgefuehrten Anhaenger einschliesslich Ladung. Der Anhaenger darf nicht mehr als eine Achse haben. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,- m voneinander entfernt, gelten als eine Achse.
Darueber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu
einer Hoehe von 3,20 m und
einem zulaessigen Gesamtgewicht von 7,5 t.
Bei Wohnmobilen, die die genannten Hoechstmasse ueberschreiten, werden folgende Leistungen nicht erbracht:
- Bergung (Paragraf 26)
- Fahrzeugtransport (Paragraf 30)
- Personentransport 'Pick-up' (Paragraf 31)
- Fahrzeugverzollung und -verschrottung (Paragraf 33)
Wohnmobile, die nicht als solche in der Zulassungsbescheinigung I (Kfz-Schein) eingetragen sind, sind geschuetzt, wenn das Fahrzeug tatsaechlich als Wohnmobil genutzt wird. Der Nachweis kann durch glaubhafte Aussagen oder Fotos erfolgen.
Im Falle einer Reifenpanne, erhalten Sie die Leistung Abschleppen und eventuell weitergehende PlusLeistungen, wenn in Ihrem Fahrzeug kein Reserverad mehr vorhanden ist.
Zu Ihrem aktuellen Fall benoetigen wir mehr Angaben, damit wir dies zur Ueberpruefung an die Schadensabteilung weitergeben koennen.
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC e.V.)
Mitgliederservice (MBE)
Mitgliedschaft + Versicherungen
Tel.: 089 7676 6887
Fax: 089 7676 2332
http://www.adac.de/impressum
Sofern Dein TLF abgelastet ist und das ZGG bei max. 7,5t liegt müsste der ADAC helfen! Ich hatte auch mal ein ähnliches Problem, das zeigte sich der ADAC im Nachgang kulant und hat meine Auslagen übernommen.