Beiträge von Klaus G.

    ;) Die Luftpumpe wird passen, sagt mir mein Gefühl.


    Urlaub neidisch bezahlt, keine Spur. Nur auf das Verkriechen, würd ich auch gerne mal wieder machen.


    Das mit dem neugierigen Blicken und Fragen kann ich bestätigen. Ist hier im Westen eben so. Geil oder. :D

    Ein ZT303 ist natürlich schon was erhabenes. Damit biste in Bayern der König am Schleppertreffen. Kann man sich ganz locker neben den Schlüters einreihen und ein wenig Schneid abkaufen.


    Ach ja, ich bin kein Normalwessi. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von der großen Masse der Westdeutschen.


    Denn,- ich liebe einen W50. Ausserdem habe ich noch nie ein anderes Motorrad besessen als eine MZ, nein vier. Und, meine Frau kommt aus Thüringen. Und! ich kaufe nur NARVA Glühbirnen. Ausserdem bin ich Vegetarier, mache Joga und bin Volksbayer. Amen. :]

    Ja das ist eine Zapfwelle. Ist ein besonderer w50 mit extra vielen Extras, und nahezu Rostfrei. Wäre echt schade gewesen um ihn. ;(


    Einer muß ja hier im finsteren Westen die IFA Fahne hoch halten. Ich kann euch sagen, da war in den letzten Jahren viel Aufklärung und Entwicklungshilfe angesagt.


    Ein Simson Moped oder ne Schwalbe kennt inzwischen jeder. Bei der Jugend ein echtes Kultobjekt und Sau teuer.


    MZ, na ja kennt man vielleicht auch noch.


    Aber einen W50, von IFA, oder einen ZT? Da ist der Normalwestling schon überfordert. ;)

    Der Schaden ist erstaunlich gering. Liegt wohl am frisch gepflügten weichen Acker.


    Scheibe rein, bisschen klopfen und pinseln, Blinker ran und weiter gehts.


    Glück im Unglück.

    Liebe IFA Gemeinde,


    das wovor sich wohl ein jeder W50 Fahrer fürchtet, ist mir am Samstag passiert.


    Es sollte die letzte Fuhre Humus sein für diese Saison.


    Schnee, es hat geschneit über Nacht, der Boden ist aber nicht gefroren.


    Wie denn auch, Temperaturen unter Null ja gerade erst mal seit 8 Stunden.


    Unser Erdreich und auch "Wegreich" hat einen hohen Anteil an Lehm.


    Ergo, Schmierseife.


    Dieses eine mal wirds schon gehn, fahr ich halt besonders achtsam.


    So meine Einstellung an jenem Samstag um 10 Uhr.


    Doch es geht schnell, nein, es geht sehr schnell. LKW rutscht, stoppt apruppt, und kippt um.


    Boing, da hing ich nun dran am Lenkrad und hab mich erst einmal besinnen müssen was denn überhaupt passiert ist.


    Motor aus, der Öldruck geht weg.


    Bein hoch und rüber zum Ausmacher. Geschafft.


    Verdammt, die Seitenscheibe ist hin. War bestimmt der blöde Hammer im Fussraum.


    Und das Blut das mir übers Gesicht läuft um sich dann mit den Splittern der geborstenen Seitenscheibe, dem Hammer und dem Acker darunter zu vermischen?


    Scheint meines zu sein.


    Luftraumspäher Luke auf und raus.


    Niemand hats gesehen. Erst mal rumschleichen und schaun was Sache ist.



    Aber seht selbst. Habe ( sofern ich alles richtig gemacht haben sollte) einige Bilder hochgeladen.



    Ein Gruß aus Bayern


    Klaus G.

    Oha,
    hab ich mal wieder was gelernt. :rolleyes: Na zum Glück ist mein W50 Land und Forstwirtschaft.
    Aber!, wieso hat meiner dann orginal, so wie alle LA/C, die Ballons drauf.
    Obwohl die V max mit 85KM/H im Briefe steht.
    War da zu Ostzeiten die Rechtslage eventuell anders??? ?(

    Zum Thema,


    Wenn da 50KM/H draufsteht, dann bedeutet das nicht das man diese Reifen nicht fahren darf. Man darf halt nur 50 Sachen mit diesen Reifen fahren. Ist zwar Gülle, ist aber so.
    Hab auf meinen Kleinwagen Winterräder darauf mit denen ich ja auch nur 160KM/H fahren darf, obwohl 190 möglich wären.
    Und, mein W50 hat eine eingetragene V max von 85KM/H, und trotzdem sind da Werkseitig die U27 mit max 80KM/H verbaut.


    Doch wer will nur 50 fahren.

    [quote]Original von UPSMann
    Na dann will ich mich mal nach längerer Absenz wieder mal mit einbringen.


    Ja ich hatte gerade eine Woche lang die EU-Kraftfahrerschulung. Alle 5 Module.


    Ab Montag dann endlich nen Arbeitsvertrag nach immerhin 6 Wochen arbeiten für ohne Geld als Praktikant.


    Nungut.... Also es stimmt egal ob privat oder gewerblich... wenn ein Tachograph vorhanden ist muss er verwendet werden. Bei digital noch wichtiger als bei Tachoscheibe. Denn das digitale speichert alles ab. Der Scheiben-beschmierer ja nun nicht.


    Fakt ist auch das seit 2006 alle neueren Fahrzeuge den digitalen Tachographen bekommen. Alte haben jedoch Bestandschutz. Jedoch nur bis sie mal kaputt sind. Dürfen dann nur durch digital ersetzt werden.


    Fahrtschreiber für Zugmaschinen


    In der Regel sind für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zugmaschinen, wenn lof Arbeiten oder Transporte, die im Zusammenhang mit lof Arbeiten verbunden sind nicht erforderlich. Dies ändert sich insbesondere dann, wenn nicht landwirtschaftliche Transporte mit lof Zugmaschinen und Anhängern durchgeführt werden. Grundsätzlich gibt es zur Zeit in Deutschland noch den Fahrtschreiber (gemäß § 57a StVZO) als Kontrollgerät. Fahrzeuge, die nach deutschem Recht keinen eichfähigen Fahrtschreiber benötigen, sind: Ï Kfz bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse;
    Ï Zugmaschinen, die für lof Zwecke eingesetzt werden;
    Ï Kfz bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.
    Das EG Kontrollgerät gemäß Fahrpersonalverordnung (F Pers VO) EWG/VO 3820 / 85 und 3821 / 85 vom Dezember 1985 befindet sich in Fahrzeugen, die der Personen- und Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und in einem EU Mitgliedstaat zugelassen sind. Es gibt EG Kontrollgeräte in Standard- und Automatikausführung. Diese Verordnung gilt nicht für Fahrzeuge (Art. 4)
    Ï die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke verwendet werden;
    Ï deren zulässige Gesamtmasse, einschließlich Anhänger 3,5 t nicht übersteigt;
    Ï bis 30 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sowie
    Ï anerkannte selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
    Vom EG-Kontrollgerät befreit (§ 7 Ausn. F Pers VO) sind auch Traktoren (Zugmaschinen), die ausschließlich lof Arbeiten dienen. Diese Ausnahme gilt auch für Fahrten, die im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit lof Arbeiten stehen. Das sind u.a. Transporte von lof Arbeitsgeräten zum Einsatzort; Ernten mit gleichzeitigem Abfahren der Erzeugnisse; Laden von Gras und Abfahren zum Silo; Klärschlamm-, Fruchtwasser-, Gülletransport zum Feld und Ausbringen. Eingebaute, aber nicht erforderliche eichfähige Fahrtschreiber/EG Kontrollgeräte übernehmen ausschließlich die Funktion eines Geschwindigkeitsmessers, und es müssen keine Scheiben eingelegt werden (Bay ObLG v. 11.10.1990). In der Regel unterliegen eichfähige Fahrtschreiber und EG Kontrollgeräte alle 2 Jahre der Prüfpflicht. Dies gilt nicht bei eingebauten Kontrollgeräten in Fahrzeugen, die gemäß der Ausnahmeverordnungen ( s. § 57a StVZO, § 7 F PersVO ) nicht bedient werden müssen.
    Zur Zeit wird auf europäischer Ebene eine Änderung der Fahrpersonalverordnung vorbereitet. Nicht immer sind bei den EU-Gremien die land- oder forstwirtschaftlichen Belange einzelner EU-Länder geläufig. So ist die überbetriebliche Maschinenverwendung außer in Deutschland noch in Finnland und evtl. in den Niederlanden bekannt. Bei EU-weiten Anpassungen ist daher genauestens auf bevorstehende Änderungen zu achten.


    Hoffe nun mal das es da keine große Änderung gegeben hat. Sonst müsste ich auch zur Eichung.