07er Kennzeichen für Gespann? (Fahrzeug und Anhänger)

  • tach
    also theoretisch darfst du es nicht.punkt.ich fahre aber mit meinem 07 auch mit normalen anhänger.(einachser plattform 750 kg)im schlimmsten fall hilft nur dumm stellen.so mach ichs jedenfalls. :D :D :D


    moin,


    wo steht das geschrieben, daß es untersagt ist mit'm 07er Kennzeichen einen normal zugelassenen Anhänger zu ziehen oder auch einen mit Kurzzeitkennzeichen?


    diese Frage taucht so häufig in allen möglichen Foren auf und es kursieren alle möglichen Meinungen, nur kann diese immer keiner belegen...


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Zitat

    Das heißt jetzt aber das ich mit dem W50 auf 07er einen normal angemeldeten Anhänger ziehen darf?


    Ja, selbstverständlich, darf man diesen Anhänger ziehen... ich wüsste keinen Grund -auch keinen theoretischen- der das verbietet.
    Bedingung: solange das Anhänger ziehen mit der Zweckbindung des 07er Kennzeichen in Einklang steht, Fahrzeug und Anhänger entsprechende Kupplungen, Bremsanlagen etc. haben....


    Heißt: Machst Du eine Probe- und Überprüfungsfahrt um die Druckluftanlage, bzw. die Bremsanlage, Anhängekupplung etc. zu überprüfen... ist das O.K. Einen Umzug fahren, Holz aus dem Wald etc. geht nicht, weil das Fahrten sind - die unabhängig vom Anhänger- mit 07er unzulässig sind. Das liegt aber nicht am gezogenen Anhänger- sondern an der Art der Verwendung insgesamt. Man darf also einen Normal zugelassenen Anhänger nur so nutzen wie das 07er Zugfahrzeug.
    Man sieht aber, das Gespann ist dann sehr eingeschränkt nutzbar ... der Nutzeffekt des "normalen Anhängers" schmilzt so auf den sehr engen Rahmen des 07er AKZ zusammen.

  • Also ich habe im Moment auch das Problem mit meinem Anhänger. Ein Folgekennzeichen für einen Anhänger, gibt es nur bei Feuerwehranhängern. Alle 2achsigen Anhänger müssen ein eigenes Kennzeichen haben sonst läuft da gar nichts. Also den ganzen Mist mit der 07ner Kennzeichnung noch mal nur für den Anhänger. Wie schön war das Früher als es noch kurzzeitkennzeichen ohne TÜV gab. Aber ihr habt ja alle mitbekommen, ob man nun eine Petion Unterschreibt oder nicht, Ändren wird sich sowieso nichts.

    Ende meiner Ausführung. Ich Danke für die Aufmerksamkeit.8)

    Gruß Andreas

  • Es ist die Frage ob es beim Anhänger nicht günstiger ist den Normal zu zulasen?

  • Das meine ich... Mein kleiner TSA Anhänger ... kostet insgesamt kaum 30,-€ p.A.

  • moin,


    ein guter Link, allerdings wohl schon etwas älter die Ausführung, da es inzwischen einige Leute gibt, deren dritte und eventuell vierte 07er Kennzeichen wieder eingezogen werden von den Zulassungsstellen...Begründung hab ich grad nicht im Kopf dafür...


    im ersten Absatz steht zwar geschrieben : Zitat "Das Ziehen eines normalen Anhängers fällt in aller
    Regel nicht darunter." , nur steht auch nirgendwo in der
    49. AV zur StVZO geschrieben, daß das Ziehen eines normal zugelassenen Anhängers an einem mit 07er Kennzeichen zugelassenen Fahrzeugs untersagt/verboten ist...und was nicht da steht, ist in meinen Augen auch nicht verboten...soll der Polizist oder BAGer was gegenteiliges beweisen...


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Guter Link. Aber 1. Schon älter. Mittlerweile haben Verkehrsämter was dagegen unternommen, das es das nicht mehr gibt,jedenfalls in Sachsen-Anhalt
    2. War das nur eine Empfehlung wenn ich das richtig gelesen habe.


    Also nach meinen nervenaufreibenen Diskosionen mit unserer Zulassungsstelle, kommt nur eine Zulassung des Anhängers mit eigenem 07 Kennzeichen, oder normale Kennzeichen in Frage . :baby:

    Ende meiner Ausführung. Ich Danke für die Aufmerksamkeit.8)

    Gruß Andreas

  • Zitat

    Zitat "Das Ziehen eines normalen Anhängers fällt in aller Regel nicht darunter."


    Habe hier den Eindruck das Maffi hier den falschen Eindruck gewann, dass der Verfasser mit "normalem" Anhänger den "Normalzugelassenen" Anhänger meinte...
    Es ist natürlich gar kein Problem einen normal zugelassenen Anhänger zu bewegen.... der Verfasser schreibt aber einschränkend...:

    Zitat

    ... Anhänger anzusehen, die zusammen mit dem Zugfahrzeug ein historisches Gespann darstellen. Wird dieses Gespann auf einer Oldtimerveranstaltung dargestellt, so erfüllt es die Vorschrift.


    Ansonsten ist es eben wie ich schon schrieb... es muss mit dem 07er Zweck des Zugfahrzeuges in Einklang stehen... Ein moderner Anhänger ... da wird es wohl schwierig werden.... ob die Argumentation greift, dass man die Bremsanlage des Zugfahrzeuges prüfen wollte?? Ich denke das kann man auch ohne Anhänger.... mit Anhänger prüft man wohl eher die Bremsen des Anhängers... und diese Prüfung läuft der 07 entgegen....

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