LKW / Wohnmobil und die ADAC Pannenhilfe

  • Moins,
    ablasten hat meines Erachtens einen weiteren Vorteil ... 7,49t Wohnmobil ist in der ADAC Pannenhilfe drin Europaweit!


    Grüße


    moins,


    da aber nur bis zu einer bestimmten Gesamthöhe...ich glaube,es hatte mal jemand was von 3,20m geschrieben hier...


    viele Grüße


    maffi


    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<


    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Mit nach Hause holen fällt dann aus..... Sie holen dich lediglich von der Bahn oder man baut den Koffer ab....
    Grüße HoHoHoHo

  • Ablastung oder H Kennzeichen


    In einigen Beiträgen zuvor gibt es leichten Präzisierungsbedarf, denn es wurde einiges nicht ganz richtig dargestellt, was hier berichtigt werden soll.


    Thema ADAC:
    Der Traum, bei 7,49 t zGG., vom ADAC “kostenlos” abgeschleppt zu werden bleibt ein Traum. Ausser man hat einen gesonderten LKW Vertrag (über 3,5 t zGG.) mit dem ADAC abgeschlossen, dann wird man schon kostenlos abgeschleppt. Die normale ADAC Mitgliedschaft schliesst das kostenlose abschleppen bis zu 3,5 t zGG ein, alles was darüber liegt ist kostenpflichtig. Wer also nur die normale ADAC Mitgliedschaft hat und mit seinem LKW mit 7,49 t zGG auf der Autobahn ausfällt und den ADAC anruft, der sollte gleich seine Kreditkarte griffbereit halten, denn die Daten muss man sofort beim ADAC angeben, damit der ADAC sofort 350,- Euro abbuchen kann, vorher kommt der ADAC nicht zum abschleppen.
    Das ist ein Tatsachenbericht und kein Spass.


    Gruss

  • Thema ADAC:
    Der Traum, bei 7,49 t zGG., vom ADAC “kostenlos” abgeschleppt zu werden bleibt ein Traum. Ausser man hat einen gesonderten LKW Vertrag (über 3,5 t zGG.) mit dem ADAC abgeschlossen, dann wird man schon kostenlos abgeschleppt. Die normale ADAC Mitgliedschaft schliesst das kostenlose abschleppen bis zu 3,5 t zGG ein, alles was darüber liegt ist kostenpflichtig. Wer also nur die normale ADAC Mitgliedschaft hat und mit seinem LKW mit 7,49 t zGG auf der Autobahn ausfällt und den ADAC anruft, der sollte gleich seine Kreditkarte griffbereit halten, denn die Daten muss man sofort beim ADAC angeben, damit der ADAC sofort 350,- Euro abbuchen kann, vorher kommt der ADAC nicht zum abschleppen.
    Das ist ein Tatsachenbericht und kein Spass.


    Gruss

    Hallo,
    Stimmt nicht ganz:
    Für Womo bis 7,5t ist hier eine Regelung getroffen, wo das Abschleppen beinhaltet ist. Leider nur bis 3,20m Höhe. Zitat "ADAC bis
    zu 3 m Höhe und bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, im Kfz-Schein eingetragene Wohnmobile
    bis zu 3,2 m Höhe und bis zu 7,5 t"
    .
    .......................
    Grüße Daniel

  • Antwort: ADAC u. Wohnmobil abschleppen


    Hallo Euro-Biene,
    Unsere beiden Beiträge sind jeder für sich schon richtig und entsprechen auch den Tatsachen. Nur in einem kleines Detail unterscheiden sich unsere Ergebnisse.
    Genau über dieses kleine Detail soll hier geschrieben werden.


    Das kleine Detail ist:
    Zum Zeitpunkt des LKW Ausfalls stand der Tüv- Eintrag “Sonder Kfz. Wohnmobil” noch nicht in der Kfz. Zulassung. Der LKW (7,49 t zGG.) war zwar schon als Wohnmobil zu 80% ausgestattet worden, aber die Vorstellung beim Tüv und der Tüv Eintrag in der Kfz. Zulassung war noch nicht erfolgt. Auf dem Weg zum Oldi Treffen kam es zum Ausfall auf der Autobahn und zur ADAC Abschleppaktion.
    Wenn der Eintrag “Sonder Kfz. Wohnmobil” in der Kfz. Zulassung gestanden hätte, dann hätte der ADAC kostenlos abgeschleppt. Weil das eben zu dem Zeitpunkt noch nicht der Fall war, galt der LKW mit 7,49 t zGG. logischerweise als normaler LKW und nicht als Wohnmobil und die ADAC Abschleppaktion erfolgte kostenpflichtig.
    Spuch: Hinterher haben es alle schon vorher gewusst.


    Also, Euro Biene hat in seinem Beitrag selbstverständlich auch Recht. Wenn unsere Wohnmobil IFA’s in der Kfz. Zulassung tatsächlich als “Wohnmobil” dokumentiert sind, dann schleppt der ADAC diese bis zu 7,5 t zGG. und bis zu 3,2 m Höhe kostenlos ab.
    Gruss

  • Nachtrag: ADAC Abschleppen vom Wohnmobil bis 7,5 t zGG.
    Was IFA Fahrer wissen sollten!!!
    Zuvor wurde ja über das ADAC Abschleppen von Wohnmobilen bis zu 7,5 t zGG. berichtet.
    Wir scheinen vergessen zu haben, dass “fast alle” IFA’s über der ADAC Abschlepp- Grenzwert- Höhe von 3,20 m liegen.
    Ich beziehe mich hier speziell auf die Technischen Daten des IFA L-60 u. W-50, die hier im Forum unter Techn. Daten zu finden sind.
    Da ist die Gesamthöhe des L-60 mit 3,60 m und des W-50 mit 3,50 m angegeben.
    Bekannt ist ja, dass der ADAC die Wohnmobile bis zu 7,5 t zGG. nur “kostenneutral” bis zu einer max. Höhe von bis zu 3,20 m abschleppt.
    Alles was ausserhalb dieser Tolleranz ist, wird eine kostenpflichtige Abschleppaktion des ADAC.
    Damit dürfte für die L-60 u. W-50 Fahrer alles geklärt sein. Die Sache mit einer eventuellen ADAC Abschleppaktion ist somit von Anfang an “nicht kostenneutral möglich”.
    Ein Ausfall ist ja relativ selten und wenn es dann doch passiert, dann übersteht man die Folgen auch.
    Der Nutzen einer ADAC Mitgliedschaft unter genau diesen Bedingungen ist dann aber sehr fraglich.


    Die Technischen Daten aus unserem IFA Forum:
    Technische Daten L-60
    Länge : 6.955 mm
    Breite : 2.500 mm
    Radstand : 3.240 mm
    Höhe : mit Ersatzrad-Halter ca. 3.600 mm


    Technische Daten W-50
    Maße: (vom Aufbau abhängig!) hier für Fahrzeug mit LAK II
    - Länge = 6750 mm
    - Breite = 2500 mm
    - Höhe = 3500 mm

  • Hallo Bernd!
    Beim ADAC muss ich auch widersprechen, für WOHNMOBILE gibt es eine besondere Bestimmung: 3,20m Höhe u. bis 7,49t z.Gg. und das machen die auch u. bis vor die Haustür. Habe selbst schon drangehangen. (Braunshweig-Thüringen) Ist für die natürlich nichts Alltägliches u. man muss auch einen guten ADAC-Vertreter erwischen, aber bei mir war alles super u. ich habe die normale Plusmitgliedschaft. Kann ich daher nur empfehlen. Den LKW-Schutzbrief gibt es auch, der wird aber leider nur für Gewerbetreibende angeboten. Ansonsten wäre das ein echter Geheimtipp. Ich habe den LAK u. der ist 3.20m ist denn ein anderer Aufbau höher???


    Zur Gesamtgewichtproblematik merke ich, wie schon häufiger auch schon, an, dass beim Überschreiten der Gesamtgrenze der Führerschein nicht mehr gültig ist (je nachdem, wie es die Kollegen auslegen) u. mit der Winde, so wie ich sie kenne, kommt man doch bestimmt schon in die Gefilde? Fahren kann man natürlich auch mit 12 Tonnen, aber wenn wirklich mal was ist......

  • ...wichtig ist vor allem, was für ein Höhe im Schein steht. Da steht bei mir 3,20m u. das kommt auch gerade so hin. Ich stand eh auf der Gabel, da war das kein Problem. Die machen nur 3,20, falls sie auf einen Tieflader verladen müssen u. da könnte man dann die Reifen noch etwas ablassen, aber wollen wir uns mal alle eine pannenfreie Fahrt wünschen. :-)

  • Hey Felix,
    ja der WK aus Blech ist höher, ich mein bei meinem mal was zwischen 3,4 und 3,5m gemessen zu haben. Habe leider grad keinen Schein zur Hand. Bei mir ist es verdammt eng zu den 7,5t (mehr sag ich dazu gern in PN ;) ) wenn ich reisefertig bin und ich hab keine Winde...


    Grüße