IFA LKW W50 - Anhängelast

  • Hallo zusammen!


    Für die Zulassung/Umschreibung bin ich dringend auf der Suche nach der gebremsten Anhängelast für den W50 LA/A. (steht im Schein unter O.1)
    Was steht da bei Euch in den Papieren??? Der Dekra-Onkel meinte, dass nur 4t max. gehen würden. Stimmt das?
    Vielen Dank für schnelle Hilfe.
    Grüße Felix

  • hab am laz die poplige Zone kupplung und ne ahl von 16t .....
    die kleinere hat 9,5t
    gruß

    Weder Optimisten noch Pessimisten haben häufiger recht.
    Aber Optimisten leben entspannter!!!!!!


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    Aus Steinen die einem das Leben in den Weg legt kann man schöne Sachen bauen.

  • Also am LA/A sind 4 t Quatsch.
    Hab hier nen DDR Brief von nem LA/A/C liegen und da stehen 8500 kg gebremst drin. Ist aber dann wahrscheinlich auf die Hakenkupplung bezogen die ja original am LA/A verbaut ist.
    Für einen zweiten LA/A/C habe ich 7490 kg eingetragen. Das liegt aber daran das der abgelastet ist und nur eine einleiterbremse besitzt. Da ist die zulässige anhängelast ja auf das einfache des ZGG des Zugfahrzeuges begrenzt.


    Bei zweileiterbremse immerhin das 1.5 fache.

  • Hab gerade mal nachgeschaut:


    Habe ein KTA-Blatt gefunden von dem LA/A-1 mit Bolzenkupplung W108 - BK63 TGL 5048


    Da stehen 12000 kg gebremste Anhängelast drin.

  • Einleiter Bremse ist nicht mehr erlaubt. Normal sind beim LA Z 12000 eingetragen, HW 80 hat ja 12000kg und der gehört dahinter.
    Bei meinem LA/A/C 8500kg mit Bremse, 750 ohne.

  • Zitat

    Original von wuestendiesel
    Einleiter Bremse ist nicht mehr erlaubt. Normal sind beim LA Z 12000 eingetragen, HW 80 hat ja 12000kg und der gehört dahinter.
    Bei meinem LA/A/C 8500kg mit Bremse, 750 ohne.


    Naja gibt wohl sonn Bestandschutz für die Einleitersache.


    Aber LA/Z eigentlich 16 tonnen:

    Dateien

    • LAZ.jpg

      (514,16 kB, 622 Mal heruntergeladen, zuletzt: )
  • Jambo Steffen ,


    wo steht das, das Einleitungsbremse nicht erlaubt ist ??????


    Selbstverständlich kann ich diese Bremsanlage, wenn verbaut, auch
    für Anhängerbetrieb nutzen. Einschränkung, die erlaubte Höchst-
    geschwindigkeit ist auf 25 km/h herabgesetzt. Auch wieder mit
    Ausnahmen für Schausteller und Landwirte.


    Gruß
    Wolfgang

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