IFA LKW W50 - Anhängelast

  • Hallo u. danke für Eure Antworten.
    Also, habe nochmal mit dem Dekraonkel gesprochen, er hatte sich irgendwie vertan/verhört keine Ahnung. Richtig ist, was ich auch in der Fahrschule gelernt habe, dass man das 1,5fache des Zugfahrzeugs anhängen darf. Im Datenblatt steht was mit 12t, das würde der Sache ja in etwa entsprechen.
    Ob er dann noch fährt, wage ich auch zu bezweifeln ;-)
    Ich möchte nur daran erinnern, dass zu DDR-Zeiten in der Ernte noch ein zweiter HW80 dran gebaumelt hat.....
    Grüße Felix

  • LA/Z und Anhängelast.


    12000kg und 16000kg


    Beides ist richtig. Wenn wir mal in die Bedienanleitung des W50LA/Z nachschauen finden wir beide Werte.


    Während bei den Niederdruckbereiften Varianten 12000kg angegeben sind werden die hochdruckbereiften mit 16000kg ausgewiesen.


    Die LA/Z haben einen verstärkten Schlußquerträger und eine Achsübersetzung von 6,07 die wohl Vorrausetzung für die Genehmigung genannter Werte ist.


    Als Clou kann ich euch mitteilen das ich einen Balloner habe, der eine Anhängelast von 16000kg hat.
    Wenn ich richtig in den Beiträgen gelesen habe ist das ja wohl bei L60 Quäler auch der Fall.


    Für meinen Fall habe ich eine Zweilleitungsbremse nachgerüstet um allen Eventualitäten zu entgegnen. Hat mit 900 Euronen ins Kontor zu Buche geschlagen.


  • Richtig, wenn dein Anhänger (über 25km/h) noch eine Einleitungsbremsanlage hat gibt keinen TÜV. Übergangsregelungen sind schon abgelaufen. Hab selbst 6 HW80.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von wuestendiesel ()

  • Hallo Wolfgang, du wirst sicher einen Grund haben, aber schade das du aufhören willst oder mußt,
    Aber hoffentlich bleibst du uns im Forum erhalten.
    Grüße aus dem Ostharz, der Willi
    Oder für dich, Jambo

  • Danke für Ratschläge,Datenblatt in Kopie hab ich auch.Brauch wirklich nen Brief woraus hervorgeht das der IFA halt 16 oder 22 Tonnen ziehen darf,mit welchen Auflagen auch immer.
    Früher gabs keine Rockinger und Zweikreis,gezogen wurden aber von den landwirtschaftlichen Zugmaschinen auch zwei HW80.
    Die Leute mit Befähigung zum Eintragen tun sich da halt schwer.....

    Hier wird der Diesel noch mit viel Liebe verbrannt,und das nicht zuwenig !!!

  • hw 80.11 hatt aber zgg 12000kg

    Weder Optimisten noch Pessimisten haben häufiger recht.
    Aber Optimisten leben entspannter!!!!!!


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    Aus Steinen die einem das Leben in den Weg legt kann man schöne Sachen bauen.

  • Zitat

    Original von UPSMann
    Hab gerade mal nachgeschaut:


    Habe ein KTA-Blatt gefunden von dem LA/A-1 mit Bolzenkupplung W108 - BK63 TGL 5048


    Da stehen 12000 kg gebremste Anhängelast drin.


    Meiner ist ein eingetragener LA/A/C-1 mit Bolzenkupplung und als Einkreisvariante ausgeliefert. Mit 12000kg Anhängelast.
    Auf dem Typenschild im Fahrerhaus steht das auch so drauf.

  • Meiner wurde umgeschrieben auf Zugmaschine/Kipper,Zweikreis ist nachgerüstet und leider nur mit 8 Tonnen im neuen Brief(von 1996) vermerkt worden.
    Dies ist ein ex NVA Fahrzeug welche doch wohl alle die Verstärkten Traversen besitzen?
    Woran erkennt man die,gibts da Typzeichen o. ä.?

    Hier wird der Diesel noch mit viel Liebe verbrannt,und das nicht zuwenig !!!

  • Ich denke die Anhängelast ist vorallem abhänig wie lang der Rahmen ( Überhang) ist.

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