IFA LKW W50 - 2 Leiter Bremse

  • Hallo Wpw,


    ich finde du gehst so langsam am Thema vorbei. Wir haben hier über eine Zwei-Leiter-Bremse und den technisch möglichen Umsetzungen geschrieben.

    Du hast deine Ansicht zum Thema "Rechtskonform" geäußert und auch vertreten. Was vollkommen in Ordnung ist. Wenn es dann langsam an das belehren anderer Teilnehmer geht, finde ich persönlich führt das einen Schritt zu weit.


    Stimmt du hast Recht es gibt Regeln und Gesetze in diesem Land und diese gelten für alle. Leider sind diese aber auch mit der Zeit so generisch beschrieben das fast jeder seine eigene Auslegung dafür findet. Oder noch schlimmer die Regeln so abstrakt geworden sind, dass sie nicht mehr anwendbar sind. Und wenn selbst schon die höchste Instanz unser Demokratie zum "zivilen Ungehorsam" auffordert, ist das Verhalten der Menschen "darunter" irgendwann nicht mehr verwunderlich. Ich kann deinen Frust in der Fahrschule oder dem teilweise rücksichtslosen Verhalten im Straßenverkehr nachvollziehen, jedoch hat es mit dem eigentlich Thema nicht mehr viel gemein.


    Deshalb lass uns gemeinsam zu dem Gedanken der "Freien Meinungsäußerung" zurück kommen und alles an alter und überholter Technik unserer fahrenden Museen vergöttern :)


    Und wenn mal Jemand nicht meiner Meinung ist, dann sagt er das oder liest meine Nachrichten nicht mehr und antwortet nicht mehr auf meine Beiträge. Und dann ist es auch Ok, aber hier muss niemand Jemanden belehren oder überzeugen. Außer vielleicht es geht darum das man ihm klarmacht das W50 viel besser ist als irgendwas anderes


    Grüße
    Volker

  • Guten Morgen,


    Also meine Erfahrung mit Mustergutachten besagt, wenn der TÜVer das nicht möchte und keine Lust darauf hat ist das nichts wert. Was ich in meinem Leben schon mit Gutachten oder vergleichbaren Mustern vorm Tüver gewedelt hab. Ich würde eher behaupten wenn du mit sowas kommst dann reagieren sie verhalten. Man bespricht was man machen will und wie der Umbau aussehen möchte und dann geben sie ihre Einzelabnahme dafür ... in ganz seltenen Fällen kann man dann ansprechen das man ein Muster dafür hat und nur mit viel Glück übernehmen sie alles daraus.


    grüße

    Volker

  • Hallo Wpw, verstehe die deine Aufregung nicht. Hier wurde gefragt nach einer Nachrüstung auf Zweileiterbremse. Es gibt zwei Möglichkeiten. Die einfache Variante hab ich erklärt. Warscheinlich kann man sie sogar eintragen lassen, so wurde sie auch damals nachgerüstet. Wenn bei deiner Anlage was kaputt geht fährst du ja auch unweigerlich in eine Gruppe Kinder. Übrigens bremst der W50 auch ohne Luft. Er hat ja eine Hydraulische Bremse mit Luftunterstützung.

    Mal sehen wann Interpol bei mir klingelt, mein Nummernschild ist ja nun "" freigeschaltet " 😜

    Ich wünsche dir erfolgreiches schrauben und allzeit gute Fahrt.

  • Hallo zusammen,


    ich habe mit dem TÜV bei uns geredet und die Zeichnungen vorgelegt wie der originale Umbau damals aussah und dass diese Anlage mit nur 6,3bar funktioniert.

    Dieser Umbau wird so eingetragen da er damals original so verbaut wurde und Stand der Technik war, es wird der Zusatz nur mit 6,3bar versehen und es dürfen Anhänger mit 6,3bar so betrieben werden.


    Gruß Micha

  • Moin,

    ich fahre und repariere seit knapp 50 Jahren H3A, S4000, W50, Tatra und Co. und seit gut 45 Jahren habe ich einen Fahrlehrerschein für alle Klassen. Ich habe zwar immer nur nebenberuflich ausgebildet, fühle mich aber, vor allem wenn ich auf der Strasse unterwegs bin, immer auch als Fahrlehrer der eine Vorbildrolle haben sollte und so verhalte ich mich auch. Auch wenn heute nicht immer alle neuen Gesetzte sinnvoll oder vorteilhaft sind, sind es Gesetzte.


    Ich habe hier im Forum in vielen Beiträgen immer versucht allen an meinem Wissen teil zu haben. Dazu gehört meiner Meinung nach auch auf nicht korrekte Dinge hin zu weisen.


    Ich belehre niemanden, denn belehren kann man nur jemanden, der Lehren daraus zieht, was ja nicht der Fall ist.


    dann wünsche ich euch mal "immer Gute Fahrt"


    wpw

  • Wir sollten alle hier nicht vergessen, es ist und bleibt ein Hobby. Und es hat sich hier über Jahre gezeigt, das es zig verschiedene Erfahrungen in Reperatur , Tüv , Teile und Bestimmungen gibt.Die sich sogar schon in den Bundesländern sehr unterscheiden. Dafür kann keiner etwas aber wenn es nur in Bruchstücken , jemand weiter hilft , ist das Ziel des Forums schon erreicht.

    Also , alle mal ruhig durch atmen bis in die Hose.


    Gruß Olaf

  • Die Hauptbremse ist nach wie vor hydraulisch und somit ist Luftanlage nur Sekundär und am Triebwagen nicht zur HU relevant, nur wenn Anhänger dran ist wird es mit dem Prüfer interessant , das die 2-Leitungsbremse am Anhänger funktioniert, die 6,3 bar sind kein Problem, habe so ein Anhänger dran gehabt zur HU und alles hat super funktioniert.In meiner Zulassung ist kein Eintrag von einer 2-Leitungsbremse vorhanden. Hatte schon einmal zum BVF 3 dazu etwas geschrieben .

Mechanik

Mechanik der IFA Nutzfahrzeuge.