Hallo,
also dann verstehe ich leider den Hintergrund dieser Thematik nicht. Mal abgesehen das auf Seite 1 schon beschrieben wurden das diese Anhänger da Katschutz in der DDR keine eigene Zulassung hatten. Damit wären es heute "Neuzulassungen" ... aber gut.
Fazit:
- auflaufgebremst kann man alle gewichte ziehen bis 3,5t egal welcher Anhänger solange es das Fahrzeug darf.
- ungebremst kann man mit viel Theater den KTA Anhänger anscheinend auf 900kg zulassen, aber die Autos dürfen alle nur 750kg ziehen. Dann spare ich mir zumindest für meinen Teil das Theater mit den 900kg und den Zulassungsbehörden
Es ging hier von Anfang an um den normalen TSA Anhänger mit Koffer drauf. Nun bringst du die gebremste Variante, deinen UAZ einen Robur eine Anhängerkupplung und was auch immer ins Spiel. Ich kann nicht mehr nachvollziehen worauf du eigentlich hinaus willst.
Am Ende magst du vielleicht auch noch nicht genug Erfahrungen mit Polizisten gesammelt haben. Ich für meinen Fall schon. Denn das im Nachgang Recht bekommen ist aus meiner Sicht mit unnötigem Aufwand verbunden, den mir keiner bezahlt und den ich dann alleine habe.
Ich bin dann aus dem Thema raus.
Grüße Volker