Das wird das Problem sein, die Zertifizierung. Da in Deinem Angebot nur der Trabant gelistet ist und kein W50, wie bei dem von mir geposteten Angebot.
B. Umrüstung auf eine andere Bauart (z.B. Halogen auf LED-Retrofit)
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Wenn Sie von einem herkömmlichen H4-Halogen-System auf ein modernes H4-LED-Nachrüstsystem (LED-Retrofit) umrüsten möchten, wird die Sache komplexer:
- Bauartgenehmigung (ABG) prüfen: Der LED-Einsatz muss eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) besitzen.
- Kompatibilitätsliste prüfen: Diese ABG ist immer an eine Kompatibilitätsliste des Herstellers gebunden. Sie müssen nachsehen, ob die Scheinwerfer-Genehmigungsnummer Ihres Fahrzeugs (steht auf dem Glas/Gehäuse des Original-Scheinwerfers) in dieser Liste für das LED-Retrofit-Mittel aufgeführt ist.
- Mitführungspflicht: Wenn die Freigabe erteilt ist, müssen Sie die ABG (meist ein Dokument vom Hersteller) immer im Fahrzeug mitführen.
- Keine gesonderte Eintragung: Ist die ABG vorhanden und das Fahrzeug gelistet, ist keine Abnahme/Eintragung beim TÜV notwendig.