Das Thema Überladung bei Wohnmobilen wird in Europa 2026 strenger kontrolliert denn je, insbesondere durch neue "Weigh-in-Motion"-Systeme (WIM) in Ländern wie Österreich und der Schweiz, die das Gewicht bereits während der Fahrt messen können.
Hier ist die Übersicht der Strafen und Grenzen für Ihre Reiseländer (Stand 2026):
Übersicht der Bußgelder und Toleranzen
Details zu den einzelnen Ländern
🇦🇹 Österreich
Österreich kennt kaum Gnade. Offiziell gibt es keine Toleranz, in der Praxis wird oft erst ab 2% (ca. 70 kg bei einem 3,5-Tonner) ein Bußgeld von 36 € erhoben.
- 6 % Überladung: ca. 170 €
- 11 % Überladung: ca. 210 €
- Ab 15 %: Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens (bis 5.000 €).
- Wichtig: Sie zahlen auch die Kosten für die Waage. Eine Weiterfahrt wird oft schon bei geringer Überladung untersagt, bis das Gewicht reduziert wurde.
🇨🇭 Schweiz
In der Schweiz wird das Gewicht extrem präzise genommen.
- Unter 100 kg zu viel: ca. 85 € (Fixbetrag).
- Über 100 kg (aber unter 5%): ca. 170 €.
- Über 5 %: Hier wird es ungemütlich. Es erfolgt eine Verzeigung (Strafanzeige), das Bußgeld wird individuell nach Einkommen bemessen und ein Fahrverbot in der Schweiz kann ausgesprochen werden.
🇮🇹 Italien
Italien gewährt eine Toleranz von 5 %, die auf die nächste volle Dezimalstelle aufgerundet wird.
- Über 5 % bis 10 %: ca. 41 € bis 168 €.
- Über 10 % bis 20 %: ca. 168 € bis 674 €.
- Über 20 %: bis zu 1.697 €.
- Tipp: Achten Sie darauf, dass bei Fahrzeugen über 3,5 t die Strafen oft deutlich höher ausfallen.
🇫🇷 Frankreich
In Frankreich gibt es keine offizielle Toleranzregelung.
- Standardbuße: Meist 135 € (bei Sofortzahlung reduziert auf 90 €).
- Staffelung: Die Strafe kann pro angefangene 500 kg Übergewicht fällig werden.
- Weiterfahrt: Ab 5 % Überladung ist die Weiterfahrt definitiv erst nach dem Abladen erlaubt.
🇪🇸 Spanien
Spanien hat ein sehr hohes Preisniveau bei Verkehrsverstößen.
- Toleranz: Meist wird erst ab 5 % Überschreitung gestraft.
- 6 % bis 15 %: 301 € bis 400 €.
- 15 % bis 25 %: 1.501 € bis 2.000 €.
- Über 25 %: Bis zu 4.600 €.
Was passiert bei einer Kontrolle?
Unabhängig vom Bußgeld ist die Untersagung der Weiterfahrt oft das größere Problem. Die Polizei verlangt in fast allen Ländern das "Abspecken" vor Ort. Das bedeutet:
- Wassertanks leeren (Frisch- und Abwasser).
- Umladen (schwere Gegenstände in Begleitfahrzeuge).
- Zurücklassen von Ausrüstung oder Vorräten am Straßenrand.
ZitatPro-Tipp für 2026: Da viele Länder (besonders Österreich) nun verstärkt auf digitale Kontrollsysteme setzen, die das Gewicht im Vorbeifahren prüfen, sollten Sie Ihr Fahrzeug vor der Abreise vollgetankt und beladen auf einer öffentlichen Waage (z.B. beim Schrotthändler oder Raiffeisenmarkt) wiegen.
Zitat
Wenn Sie ein Wohnmobil oder Fahrzeug in der Gewichtsklasse zwischen 7,49 t und 12 t bewegen, verlassen Sie rechtlich oft den Bereich der "PKW-ähnlichen" Regelungen. In vielen Ländern greifen ab 7,5 t die strikten LKW-Vorgaben, was sowohl die Bußgelder drastisch erhöht als auch zusätzliche Pflichten (Fahrverbote, Ausrüstung) mit sich bringt. Hier ist die spezifische Übersicht für schwere Fahrzeuge (Stand 2026):
⚖️ Überladung (Fahrzeuge > 7,5 t)
In dieser Gewichtsklasse wird meist nicht mehr nur der Fahrer, sondern auch der Halter zur Kasse gebeten. Die Toleranzen schrumpfen oft auf Null.
| Österreich | Keine (bzw. 2% technisch) | 36 € bis 5.000 € | Sehr strenge Kontrollen; Ab 15% Anzeige & Individualstrafe. |
| Schweiz | Keine | 85 € bis > 215 € | Ab 100 kg Überladung ca. 170 €; über 5% droht Strafanzeige. |
| Italien | 5 % | 41 € bis 1.697 € | Hoher Ermessensspielraum der Beamten; oft teurer im Süden. |
| Frankreich | Keine | 135 € bis 750 € | Pauschal 135 € pro überschrittene Gewichtsklasse. |
| Spanien | 5 % | 301 € bis 4.600 € | Hohe Bußgelder bereits bei geringen Überschreitungen (>5%). |
| Österreich | ab 170 € bis 5.000 € | Ab 15% Überladung droht ein massives Verwaltungsstrafverfahren. |
| Schweiz | ab 210 CHF (~200 €) | Über 5% oder > 1.000 kg zu viel führt zur Strafanzeige. |
| Italien | 41 € bis 1.697 € | Ab 7,5 t sind die Kontrollen durch die "Polizia Stradale" bei Mautstellen häufiger. |
| Frankreich | 135 € bis 750 € | Strafe gilt oft pro angefangene 500 kg Übergewicht. |
| Spanien | 301 € bis 4.600 € | Einstufung als "schwerer Verstoß" ab 5% Überladung. |
- Wichtig: In fast allen Ländern wird bei über 5 % Überladung die Weiterfahrt untersagt. Bei einem 12-Tonner bedeutet das oft, dass ein zweites Fahrzeug zum Umladen kommen muss, da man 600 kg nicht einfach "am Straßenrand" entsorgen kann.
🚩 Zusätzliche Risiken in der 7,5 t - 12 t Klasse
Da Ihr Fahrzeug in dieser Klasse oft als LKW gewertet wird, sollten Sie 2026 auf folgende Punkte achten:
- LKW-Fahrverbote: In Österreich, Frankreich und Italien gelten ab 7,5 t strenge Wochenend- und Feiertagsfahrverbote (meist Samstag 22:00 bis Sonntag 22:00 Uhr). Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug als "Wohnmobil" oder "LKW" zugelassen ist – die Tonnage ist oft entscheidend.
- Mautsysteme: Ab 3,5 t (und erst recht über 7,5 t) nutzen Sie keine Klebevignetten mehr. Sie benötigen elektronische On-Board-Units (z.B. GO-Box in Österreich, Telepass in Italien/Frankreich). Falsche Gewichtseinstellungen an der Box führen zu Bußgeldern wegen "Mautprellerei" (oft ca. 240 € Ersatzmaut).
- Geschwindigkeiten: In Spanien und Italien dürfen LKW über 7,5 t außerorts oft nur 60 km/h oder 70 km/h fahren (statt 80 km/h für leichtere Fahrzeuge).Hinweis zur Sicherheit: Bei einem 12-Tonner ist die Achslast oft das kritischere Thema als das Gesamtgewicht. Kontrollieren Sie, ob eine einzelne Achse überladen ist, da dies in Ländern wie Italien separat bestraft wird.
Bei einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 7,49 Tonnen (7.490 kg) ist die 5 %-Marke eine kritische Grenze, da in vielen europäischen Ländern ab dieser Überschreitung die Bußgelder drastisch ansteigen oder die Toleranzbereiche enden. Hier ist die genaue Aufschlüsselung der Gewichtsgrenzen für ein 7,49 t
Fahrzeug: Gewichtsberechnung (7,49 t)
Prozentsatz Gewicht in kg (Zuladung/Überladung) Gesamtgewicht des Fahrzeugs
1 % = 74,9 kg -> 7.564,9 kg
3 % = 224,7 kg ->7.714,7 kg
5 % = 374,5 kg -> 7.864,5 kg
10 % = 749,0 kg -> 8.239,0 kg
15 % = 1.123,5 kg -> 8.613,5 kg
20 % = 1.498,0 kg -> 8.988,0 kg
Warum die 5 %-Grenze (374,5 kg) so wichtig ist:
- Italien & Spanien: Diese Länder gewähren oft eine formelle Toleranz von 5 %. Das bedeutet, bis zu einem Realgewicht von 7.864 kg kommen Sie bei einer Kontrolle oft noch ohne Bußgeld davon (sofern keine Achslast überschritten ist). Ab dem ersten Kilo darüber wird es teuer.
- Österreich & Schweiz: Hier gibt es keine echte 5 %-Toleranz. In der Schweiz gilt alles über 100 kg (also bereits ab 1,3 % Überladung) als strafbar. Die 5 %-Marke ist hier die Schwelle, ab der in der Schweiz eine Strafanzeige (Verzeigung) erfolgt, was weitaus teurer ist als eine einfache Ordnungsbuße.
- Deutschland: Auch hier ist die 5 %-Grenze entscheidend. Bis 5 % Überladung gibt es bei Fahrzeugen über 3,5 t meist nur ein Verwarnungsgeld (ca. 80 € - 140 € für Halter/Fahrer). Über 5 % gibt es bereits den ersten Punkt in Flensburg.
Achslast-Falle
Achtung: Auch wenn Ihr Gesamtgewicht unter 7.864 kg (also innerhalb der 5 %) liegt, können Sie bestraft werden, wenn eine einzelne Achse (meist die Hinterachse durch schwere Heckgaragen) überladen ist. Die 5 %-Regel wird in der Regel auf jede einzelne Achse sowie auf das Gesamtgewicht separat angewendet.
Ein wichtiger Hinweis für 7,49-Tonner: Viele dieser Fahrzeuge sind technisch eigentlich 8- oder 10-Tonner, die nur für den alten Führerschein (Klasse 3) oder zur Mautersparnis "abgelastet" wurden. Die Bremsen halten das Gewicht zwar aus, aber die Papiere sind Gesetz. Die Polizei wiegt das Fahrzeug so, wie es im Fahrzeugschein steht.
Hier ist die detaillierte Übersicht der Bußgelder nach Prozentsätzen der Überladung für ein Fahrzeug der Klasse 7,49 t bis 12 t.
Bitte beachten Sie: In dieser Gewichtsklasse wird in Ländern wie Deutschland und Österreich oft zwischen Fahrer und Halter unterschieden – beide können separat zur Kasse gebeten werden.
Bußgelder nach Überladung (Fahrzeuge > 7,5 t)
| bis 2 % | ca. 30 € | 36 € (Organmandat) | 100 CHF (~105 €) | Meist straffrei (5% Tol.) | 135 € (Pauschal) |
| 2 % bis 5 % | 80 € (+ 1 Pkt. Halter) | 90 € - 170 € | 200 CHF (~210 €) | Meist straffrei (5% Tol.) | 135 € |
| 5 % bis 10 % | 110 € (+ 1 Pkt.) | 170 € - 210 € | Strafanzeige (v. Einkommen) | 41 € - 168 € | 135 € |
| 10 % bis 15 % | 140 € (+ 1 Pkt.) | 210 € - 300 € | Strafanzeige + Fahrverbot | 41 € - 168 € | 135 € - 750 € |
| 15 % bis 20 % | 190 € (+ 1 Pkt.) | ab 300 € (Anzeige) | Strafanzeige + Fahrverbot | 168 € - 674 € | 750 € |
| 20 % bis 25 % | 285 € (+ 1 Pkt.) | bis 5.000 € (Anzeige) | Strafanzeige + Fahrverbot | 168 € - 674 € | 750 € |
| über 25 % | 380 € (+ 1 Pkt.) | bis 5.000 € (Anzeige) | Strafanzeige + Fahrverbot | bis 1.697 € | 750 € pro 500kg |
*In Österreich sind die Beträge bei Anzeigen (ab 15 %) Ermessenssache der Behörde und können je nach Gefährdung massiv steigen.
Wichtige länderspezifische Regeln für 2026:
- Deutschland: Bei Fahrzeugen über 7,5 t gibt es bereits ab 2 % Überladung einen Punkt im Fahreignungsregister für den Fahrzeughalter (sofern dieser die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat).
- Schweiz: Die Schweiz rechnet bei schweren Fahrzeugen oft mit einer absoluten Toleranz von nur 100 kg. Alles, was darüber hinausgeht, kostet sofort. Ab 5 % (bei 7,49 t sind das 374,5 kg) endet das vereinfachte Verfahren und es folgt eine gerichtliche Anzeige ("Verzeigung"), die inkl. Gebühren schnell vierstellig werden kann.
- Italien: Die 5 % Toleranz wird hier auf das nächste Zehntel aufgerundet. Werden Sie mit 6 % erwischt, wird das Bußgeld fällig. Bei Nachtverstößen (22:00 – 07:00 Uhr) steigen die Bußgelder in Italien um ein Drittel.
- Spanien: Spanien ist bei schweren Fahrzeugen (LKW-Klasse) extrem streng. Ab 5 % Überladung gilt dies als "schwerer Verstoß" und kostet mindestens 301 €.
Die "Weiterfahrt-Sperre"
Das Bußgeld ist oft das kleinere Übel. In allen genannten Ländern gilt:
Ab 5 % Überladung (oder wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist) wird die Weiterfahrt konsequent untersagt. Sie müssen das Fahrzeug an Ort und Stelle entladen, bis das zulässige Gesamtgewicht wieder erreicht ist.