❄️ Schneeketten & Winterpflicht (> 3,5 t bis 12 t)

  • Für schwere Fahrzeuge gelten oft Mitführpflichten, unabhängig davon, ob es schneit oder nicht.

    • Österreich: Zwischen 1. November und 15. April müssen LKW über 3,5 t Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder zwingend mitführen (auch bei schneefreier Fahrbahn!).
    • Frankreich (Loi Montagne II): In ausgewiesenen Bergzonen müssen Fahrzeuge über 3,5 t entweder Ketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen oder auf allen Rädern Winterreifen (3PMSF) montiert haben.
    • Schweiz: Das Signal "Schneeketten obligatorisch" gilt zwingend. Schwere Fahrzeuge ohne Ketten werden bei Missachtung sofort angehalten und dürfen nicht weiterfahren, da sie als hohes Blockaderisiko gelten.
    • Italien: Auf vielen Autobahnabschnitten (z.B. A22 Brenner) gilt vom 15.11. bis 15.04. eine generelle Mitführpflicht von Ketten oder Winterreifen für alle Fahrzeuge.