Rechtliche Klarstellung: Kein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-Lastkraftwagen


  • Rechtliche Klarstellung: Kein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-Lastkraftwagen

    Kein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-Lastkraftwagen-Fahrer: Dies wurde nun rechtlich klargestellt. In der Sitzung am 10. März 2017 hat der Bundesrat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschlossen.
    Oldtimer LKW
    © goldpix – fotolia.com – Oldtimer-LKW

    Diese rechtliche Klarstellung bietet eine Erleichterung für alle Besitzer historischer Lastkraftwagen. Es wurde klargestellt, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gilt. Es wurde somit festgelegt, dass Fahrten mit Oldtimer-LKW zu Oldtimerveranstaltungen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.

    Angesichts einer unklaren Rechtslage und eines uneinheitlichen Verwaltungsvollzugs waren bisher Fahrten mit historischen Lkw zu Oldtimerveranstaltungen, die an Wochenenden stattfinden, immer etwas kritisch zu sehen. Nun wurde sichergestellt, dass die gepflegten Fahrzeuge auch bei Oldtimertreffen präsentiert werden dürfen.

  • zu §30 Absatz 3:
    "Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) ...

    Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
    Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen."


    Aus der Verwaltungsvorschrift liest sich eigentlich eindeutig raus, dass nur die gewerbliche Güterbeförderung per LKW vom Sonntagsfahrverbot betroffen ist. Also benötigt man meiner Meinung nach nicht zwangsläufig ein H- oder 07-er Kennzeichen, wenn man zu Treffen fährt.

  • Ja, so seh ich das auch. Ich gehe sogar noch nen Schritt weiter und behaupte, wenn man mit H am Ludwig nur mal Sonntags zur Eisdiele fahren will fällt das auch aus, weil der Zweck der Fahrt ja dann kein Besuch eines Oldtimertreffens ist.



    MfG

    Matze

  • Aber nicht Sonntags;-)


    Lies den Gesetzestext noch mal. Da ist die Außnahme eindeutig nur für "Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen" festgelegt. Also die Pumpeneinstellung überprüfen oder einfach ne Bewegungsfahrt ist weiterhin am Sonntag tabu, solange du nicht zu nem Treffen oder ner andersweitigen Veranstaltung fährst. Inwieweit die Polizei darauf dann Wert legt wird sich zeigen.



    MfG

    Matze

  • Hallo Matze,

    völlig richtig wenn man es genau nimmt.

    Wie so vieles in Deutschland ist von den Gesetzen her, mansches etwas " schwammig" ausgelegt.

    Ich glaube im Endeffekt ist dann viel Auslegungssache. Das gleiche ist das mit den Blaulichtern auf Oldtimern, wohl in den neuen Bundesländern weitestgehend verboten, hier in Bayern scheint das nicht wirklich jemand zu interessieren.

    Ich war hier mit meinem W50 auch Sonntags schon unterwegs, am Altmühl See wo ich parkte und drei PKW Parkplätze belegte, stellte sich eine Polizei Streife daneben, kurbelte ihr Fenster runter und grüßte sehr freundlich. Das war alles. Wie gesagt, ist immer ausschlaggebend, an wen man von der Rennleitung gerät. Ich für meinen Teil hab immer gute Erfahrung gemacht.

    Grüsse RoWi

  • So Freunde hier noch ein Hinweis. Alle Fahrzeuge mit 07 Kennzeichen dürfen nur zu Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen und zurück verwendet werden Des weiteren können diese Kennzeichen zu Probe-,Überpüfungs- und Werkstattfahrten genutzt werden. Also ist es eine Auslegungssache was ich gerade Mache. Also wenn zum Tanken fahre, mache ich eine Probefahrt. Was ich auf der Probefahrt mache z.B. Tankstopp ist das OK. Genau so ist auch nicht genau definiert wohin die Probefahrt geht und wie lange sie Dauert. Also wenn ich zum Beispiel zur Motoroptimierung von Salzwedel nach z.B. nach Leipzig fahren muss mache ich eine Werkstattfahrt. Ich muss nur Nachweisen können das ich auf dem Weg in die Werkstatt bin oder in der Werkstatt war Es ist alles nur eine Sache der Auslegung was man bei einer Kontrolle sagt.;)