IFA W50 LA TLF​ Überführungskennzeichen​?

  • Hallo , alles nicht mehr so einfach. Hatte vor zwei Jahren das Problem und dann das Glück , meinen W50 mit der roten 06er Nummer des Vorbesitzers überführen zu können. Du kriegst ja jetzt nur noch dieses 5 Tages Kennzeichen , die roten 06er sind nur noch für Autohäuser und KfZ Betriebe. Für das 5 Tages Kennzeichen brauchst du diese eVB Nummer von einer Kraftfahrzeugversicherung. Gibt's relativ problemlos. Außerdem irgendwelche Papiere von dem Fahrzeug, zum Beispiel letzter Fahrzeugbrief, Abmeldebescheinigung oder so was. Und seit 2016 glaub ich muss das zu überführende Fahrzeug ne gültige Hauptuntersuchung haben . Ausgenommen davon sind Fahrten zur Hauptuntersuchung aber nur in deinem oder einem benachbarten Landkreis. Wurde die HU nicht bestanden , kannst du bis zur KfZ Werkstatt deines Vertrauens noch fahren, aber auch nur in deinem oder benachbarten Landkreis. Wie gesagt ,alles nicht so einfach . Wenn einer dir ne rote 06 er Nummer überlässt ist definitiv einfacher. Überleg dir die Sache , über große Entfernungen ist vielleicht sogar ein Tieflader Transport günstiger. Grüße Thomas

  • So schwer hört sich das ganze gar nicht an.

    Die Feuerwehr hat noch bis Mitte 2021 TÜV, daran soll es jetzt nicht scheitern.


    Die Frage ist aber ob ich ohne weiteres die 5 Tageszulassung für eine Feuerwehr bekomme?

  • Gute Frage , in einigen Bundesländern gibt es ja ziemliche Probleme bei der Zulassung von ehemaligen Feuerwehrfahrzeugen auf Privatpersonen. Gibt auch mehrere Themen hier dazu, so muss teilweise das Fahrzeug umgeschlüsselt werden auf LKW geschlossener Kasten und die Entfernung sämtlicher Sondersignalanlagen und Feuerwehr Aufschriften wird verlangt. Du willst aber ja erst mal nicht zulassen , sondern "bloß" überführen. Wenn dir hier einer sagt , bei ihm hat es funktioniert , heißt das noch lange nicht , das deine Zulassungsstelle das genau so sieht. Ich würde dort einfach mal anrufen und nachfragen , sonst hast du bei der Versicherung umsonst die eVB Nummer geholt. Theoretisch sollte es kein Problem geben , meines Wissens steht nichts in den Vorschriften für 5 Tages Kennzeichen , das es für Feuerwehrfahrzeuge nicht möglich ist. Wenn die sich doch quer stellen, würde ich anbieten , die Rundumleuchten und den Feuerwehr-Schriftzug bei der Überführung abzudecken. Ich wünsch dir viel Erfolg dabei, schön wäre wenn du hier kurz berichtest , wie es gelaufen ist. Grüße Thomas

  • Also, grundsätzlich ist das Entfernen von Ausrüstung und Sonderanlagen nicht notwendig bei: H-Zulassung ( ist dann ja als Sonderfahrzeug historisch zugelassen ) - und/ oder bei der Überführung zu einer Begutachterzweigstelle von TÜV oder DEKRA mit dem Ziel eine H-Zulassung zu bekommen. Alle anderen Fahrten, welche nicht dem Zweck dienen eine Zulassung als historisches Sonder-KFZ zu erlangen, sind von Behörde zu Behörde anders beurteilt und anders genehmigt, leider gibt es dazu kein Bundesgesetz.

  • Guten Abend,


    es ist vollbracht, die/der kleine TLF haben wir heute ca. 270 km erfolgreich überführt.

    Das 5 Tage Überführungskennzeichen hatte ich bereits am Freitag mir besorgt. Das Amt hat keinerlei Forderungen gestellt. Kopie vom Brief und vom TÜV hat vollkommen gereicht.

  • Hallöchen super das die Überführung geklappt hat. Was bezahlt man denn für so ein 5 Tage Kennzeichen? Ich bin auch am überlegen ob ich das erst einmal so tun sollte, dann steht er wenigstens erst einmal bei mir. Ich bin leider immer noch auf der Suche nach einer bezahlbaren Versicherung für meinen W50LA/TLF. Gutachten für das H Kennzeichen und neuer Tüv wurden schon gemacht. Jetzt sind wir noch am frickeln eventuell eine Ablastung zu bekommen. Das mit der Signalanlage scheint ja bei der Zulassung auch eventuell noch Probleme zu bereiten so wie ich das hier schon lesen konnte. Ich habe mir schon gelbe Hauben organisiert, vielleicht geht das dann durch.

  • Hallo,


    ich hatte mal einen LO als Feuerwehr, da musste der Schriftzug "Feuerwehr" im öffentlichen Straßenverkehr entfernt oder abgedeckt, dir Rundumleuchten entfernt, abgedeckt oder gegen orangene Kappen getauscht werden und die Signalanlage durfte im öffentlich Straßenverkehr nicht genutzt werden.

    Aber wenn eine H-Gutachten und neuer TÜV vorliegt, müssen doch diese Auflagen bereits erfüllt worden sein!

    Ein Kurzzeitkennzeichen, kostet nicht die Welt. Nur etwa 30€ bei der Zulassungsstelle, die meisten Versicherungen stellen dir dafür keine Rechnung bzw. verrechnen dass das, wenn du das Fahrzeug bei ihnen versicherst.

    Steuer und Versicherung liegen bei einer H-Zulassung bei ca. 350€ +/- pro Jahr.

    Eine Ablastung ist möglich, wenn 25% des zulässigen Gesamtgewichtes Nutzlast sind. Bei meinem Kipper ist dies möglich, da er leer 5800kg wiegt und wenn man dort 25% drauf rechnet, wären das 7250kg, somit war eine Ablastung auf 7490kg möglich. Wie viel dein TLF wiegt weiß ich aber leider nicht.

  • Hallo Schlosser Fritz, danke für deine ausführliche Antwort. Das TLF ist leer geräumt die Pumpe, der Monitor, Tank u.s.w. sind aber noch drin, somit wiegt das Teil immer noch 7100. Leider steht der LKW noch 100km von mir entfernt beim Verkäufer, da ich noch keine Versicherung habe. Diese haben sich heute morgen erst gemeldet und wollen jetzt noch Fotos vom Fahrzeug, Stellplatz und noch so einiges, obwohl ich nur eine Haftplicht möchte. Ich hatte beim KFZ Service mal angefragt, die wollen bei uns 110 oder sogar 120€ für ein 5 Tage Kennzeichen haben, dann aber mit Versicherung über das Kennzeichen.

    Bei wem bist du versichert? Die Steuer ist ja schon einmal bei 191€ glaube ich.


    Beste Grüße Kai

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