Nur, was TGL bedeutet...irgendwer weiß es bestimmt
hier die Erläuterung für die Abkürzung =) http://de.wikipedia.org/wiki/T…ten_und_Lieferbedingungen
Nur, was TGL bedeutet...irgendwer weiß es bestimmt
hier die Erläuterung für die Abkürzung =) http://de.wikipedia.org/wiki/T…ten_und_Lieferbedingungen
Noch mal kurze Zwischenfrage zum H-Kennzeichen. Wirkt sich bei einem Kipper das eingetragene ZGG auf Steuer und Versicherung aus?
Dann würde ja auf 7,5t abgelastet keinen Sinn machen, abgesehen vom Fahren dürfen mit PKW Schein.
Hab heute mal unseren TÜV Onkel interwiut
wegen TÜV jedes Jahr oder aller 2 Jahre bei H Zulassung. Der meinte, dass entscheidet die Zulassungsstelle. Ist angeblich überall anders. Die Einen müssen jedes Jahr, andere aller 2 Jahre und aller 5 Jahre gibts wohl auch. Hmm glaub der hatte auch nicht so wirklich nen Plan von. Da kennt sich die DEKRA wohl besser aus.
also zu den Steuern und der Versicherung hat Tom ja schon was gesagt...allerdings dürftest du mit dem Kipper bei über 7,49t zul.Gesamtgewicht nicht am Sonntag damit fahren...auch als Oldtimer nicht...
was war das denn für ein TÜV-Onkel? macht der nur PKW und normale Anhängerprüfungen? nen Plan hat er da echt nicht
er legt doch fest,was er dir für eine Plakette auf's Kennzeichen klebt bzw. schreibt dir auf den TÜV-Schein das Datum der nächsten Prüfung und nicht die Zulassungsstelle =) auch beim H-Kennzeichen mußt du jedes Jahr zum TÜV mit einem Fahrzeug über 3,5t...
viele Grüße
maffi
Zitat von RS01-40:
"KfZ Steuer mit H ist doch immer die Gleiche, egal wie schwer und groß das Auto ist.
Und ALLE über 3,5 Tonnen müssen jährlich zum TÜV
Bei der Versicherung spielen Gewichte eine Rolle, da hilft nur nachfragen und vergleichen" ...
Kommt noch besser, also Zulassung erfolgt mit rotem 07er Kennzeichen und der Tieflader (habe ich vor) mit Folgekennzeichen ebenfalls 07er, vorn S4000 Z (Zugmaschine) steht auch dann so in der Zulassung mit (hintendran) Tieflader Gesamtmasse 12t Bj 1957.
Geht eigentlich nur für die Rückreise meistens Sonntag.
was verstehst du unter Folgekennzeichen, Willi? bei uns in MV gibt es nur 2 Schilder für die 07-er Nummer und es darf nur an einem Fahrzeug angebracht sein...wollten wir mit dem Sattzelzug auch so machen,aber wir mußten uns belehren lassen,daß für den Auflieger dann ein extra 07-er Kennzeichen zu beantragen wäre,somit auch doppelt Steuern und Versicherung zu löhnen :(|
viele Grüße
maffi
??? Warum nicht? Entweder SZM oder LKW - auch wenn Änderungen diesbezüglich in Planung sind.
Und SZM darf auch über 7,49 T ZGG Sonntags fahren.
Viel interesanter ist eher die Frage warum da Zugmaschine steht. Ist es nämlich landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich begründet dann sind noch viel mehr Beschränkungen zu beachten.
ach ja*seufz...Chris hat etwas von Zugmaschine geschrieben als Zulassungsart,nicht von SZM oder LKW...und diese Zugmaschine ist je nach prozentualer Beladungsmöglichkeit eventuell auch als LKW anzusehen...wenn ich mir dabei so sein angegebenes Leergewicht und das zulässige Gesamtgewicht anschaue,dann darf er mehr wie 40% seines Leergewichtes zuladen und somit ist die Zugmaschine als LKW anzusehen...die genaue Definition steht auch hier für alle noch mal in dem Ausschnitt aus dem Dokument von weiter oben,incl. der Berechnungsmöglichkeiten der Zuladung...steht ganz unten links zu lesen auf dem Bild ![]()
viele Grüße
maffi
Hm also ich hole mir ja auch ab und zu kkz für rennauto was nicht angemeldet ist und selber habe ich mal mit nen angemeldeten lkw nen hänger mit rote 06 kz bewegt und auf der rücktür was drauf gehabt durch leipzig durch und nicht angehalten worden es ist ja nen wohnwagen und kein anhänger wo man was draufladen kann und wen ne kontrolle ist immer ne gute ausrede haben wen man sagt man wahr auf einer veranstalltung oder treffen und sich nicht gleich leicht bei gibt kriegt man das schon geregelt denke ich.
Sonder kfz gilt das auch wen in de papiere zugmaschine steht das steht nichts mit lkw .
und 5700kg leer und 10500kg GG mit wohnwagen überschreite ich ja nicht die 7,5 tonnen wen der lkw leer ist un zu sport hobby und freizeit zwecken darf man mit hänger fahren bis 7,5 T soweit ich mich belessen habe ,
Ich sage mal so ich werd da sein![]()
![]()
mfg Chris
hey Chris,
es freut uns natürlich,wenn du zum Treffen erscheinst ![]()
zu deinen Ausführungen muß ich allerdings sagen,du hast alles in einen Topf geworfen und umgerührt...ich will hier keinesfalls belehrend auftreten,darum einige Erläuterungen...
ein "So.-Kfz" nicht Sonder-Kfz sondern "Sonstige Kfz"...bitte lies dir das weiter oben eingestellte *pdf-Dokument mal duch,da ist definiert,wie eine Zugmaschine definiert ist und ab wann sie als LKW gilt...
der nächste Irrtum dem du aufsitzt,ist der mit dem Leergewicht und GG...es interessiert nicht,was das Fahrzeug beim Bewegen leer wiegt,sondern das eingetragene zulässige Gesamtgewicht,auch wenn du letzteres nicht ausschöpfst...dann kommt hinzu,daß du mit mehr wie 7,49t eh überhaupt nicht mit deiner Zugmaschine fahren darfst,falls diese doch die Vorraussetzungen eines LKW erfüllen sollte...
dann die Sache mit dem Anhänger...eine Wohnwagen ist auch ein Anhänger,denn es gibt keine Unterscheidung zwischen Wohnwagen und Anhängern...einen Anhänger für Sportzwecke darfst du mitführen,wenn dieser denn ausdrücklich als so ein Typ in den Fahrzeugpapieren zugelassen ist...
ich hoffe,es hat etwas Licht ins Dunkel gebracht ![]()
viele Grüße
maffi
Moins...
also Wüstendiesel hat recht !
Soko-Steffen hat nur teilweise Recht,denn alle "So.Kfz" dürfen am Sonntag fahren,egal wie schwer und auch mit oder ohne Anhänger...
die Kurzzeitkennzeichenfrage werden wir hier wohl nicht klären können...am besten ist wirklich,Chris fragt bei der ortsansässigen Polizei nach,was die ihm so erzählen...Zulassungsstellen haben da wohl die wenigste Ahnung von...außerdem kommt es drauf an,ob Chris Fahrzeugpapiere hat und was da drin steht über Gesamtgewicht und die Typisierung als LKW oder was auch immer...
für alle auch nochmals was zu lesen als Anhang über die Sonntagsfahrverbotsgeschichte...
viele Grüße
maffi
hallo maffi mit nen hammer habe ich auch schon probiert was nix geholfen hat deswegen dachte ich ich mache es warm aber wie du schon geschrieben hast sind die halbschalen in den kugelkopf hin und ich werde eh einen neuen benötigen
es gibt für Kugelköpfe teilweise auch Bastelsätze mit neuen Halbschalen und neuer Kugel,wenn den Kugelkopf nach hinten aufschrauben kannst...das ist nicht ganz so kostenintensiv =)
Jirka,du hast natürlich recht,nur mein Abzieher paßt nicht zwischen den Kugelkopf und den Hebel,obwohl er für W50 gedacht ist
3 kräftige Hammerschläge haben meist gereicht zum lösen...
viele Grüße
maffi
habe heute versucht den Kugelkopf meines w50 von der lenkschubstange zu bekommen aber er hat sich sehr geweigert.habe es mit heiß machen versucht und mit abzieher was alles nix geholfen hat hat vieleicht noch jemand eine idee wie man ihn runter bekommt.
ohh weh,ohh weh - seit wann hat Wärme was an Lenkungsteilen zu suchen
damit machst du dir die Halbschalen im Kugelkopf kaputt,ganz abgesehen von dem Materialgefüge des Hebels am Lenkgetriebe...
bei uns hat zum entfernen des Kugelkopfes immer der 10kg Hammer geholfen...
viele Grüße
maffi
huch,
was hat er denn da unterm Armaturenbrett gemacht? das kann man doch nach oben hin anheben und besser dran schrauben
sieht aber echt künstlerisch aus die Verrenkungen beim Yoga oder war das schon Richtung Kamasutra
![]()