Beiträge von Bernd R.

    Moin, das Handbremsventil hatte sich ja verabschiedet und pfiff ab. Dann bin ich an einem Woende 300 km gefahren und seit dem ist es wieder dicht. Ich find, das ist ein unheimlich positive Eigenschaft vom IFA sich selbst zu reparieren. Bernd

    Moin,


    Bei der Breslau braucht man unbedingt eine Winde, also würde ich vielleicht nach einen NVA-LKW schauen, der schon eine Winde hat. Der hat auch die RDA, die hilft ja auch beim Durchkommen. Der Hellgeth-Unimog hat eine, die per Bordcomputer auf die verschiedenen Untergründe eingestellt werden kann. Das ist vielleicht was für die 2. Breslau. :D
    Unimog-Motore passen auch in den W 50, ich hab mal bildervoin einem Umbau in eine Feuerwehr gesehen.


    Bernd

    Ich hatte schon mal überlegt, den Motor aus dem Iveco 65 C 18 in den Ifa zu setzen.
    180 PS, 400 Nm und 4000 U/min. Da kann man auf der Autobahn mit 3000 U/min ruhig dahingleiten. Ist nur die Frage, wie das Getriebe aus eine Eingangsdrehzahl von 4000 U/min reagiert. Der Motor hat Euro 4 und der ganze Iveco kostet neu bei 40 T €, da darf der Motor eigentlich nicht über 8T€ kosten. den gibt es auch als Bausatz für den Fuso, also kann man ihn auch einzeln kaufen.


    Bernd

    Zitat

    Original von chefoner


    Welchen Fehler meinst Du beim LA/A. Immer raus mit den Verbesserungsvorschlägen. Vielleicht kann man sowas in der Gussform noch ändern.


    die ersten W 50 und alle Armeeversionen haben zwischen Rahmen unf Pitsche ca. 30 cm Luft. Da wurde das Ersatzrad zwischen Pritsche und Rahmen mitgenommen. Das ging beim LA/A nicht, deshalb war die Pritsche wegen der Verschränkung trotzdem "aufgeständert".


    Bernd

    Moin,


    Versicherung bei verschiedenen Anbietern anfragen. Günstig wird es erst, wenn er 20 Jahre auf dem buckel hat, dann kann man ihn als jungen Oldtimer versichern.
    bis dahin kostet es als LKw so 1 - 1,5 T €, Versicherung als Womo ist günstiger.
    steuer unter www.kfz-steuer.de nachrechnen.



    Bernd


    Moin Dotore


    hier mal der TExt aus dem § 15 Abschleppen:


    §15a Abschleppen von Fahrzeugen


    (1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.


    (2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn eingefahren werden.


    (3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.


    (4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.


    von hier:Abschleppen


    Nach der Wende haben wir ja oft diskutiert, warum man nun mit Warnblinklicht abschleppen muss. Früher musste das Schleppende Fahrzeug Ablendlicht anhaben. Da konnte man noch ordentlich blinken.
    Warnblink ist völliger Quark, zumal die Battereie das oft nicht lange mitmacht.


    Gruß


    Bernd