Kann man einen separaten kleinen Luftkreis zusätzlich zum normalen System realisieren? Dieser sollte einen höheren Betriebsdruck wie der Systemluftdruck haben so bis ca. 10 bar.
Beiträge von Renato
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Moinsen,
@Upsi: Ich wünsche Dir, dass Du für den Fall, das dich die BAG mal auf der Autobahn kontrolliert, sich die Kontrolleure deiner Argumentation anschliessen. Als ich mit dem KAT und dem LAK auf der Pritsche auf dem Weg zum Umbau nach Bremen war, interessierte es weder die Kontrolleure noch den Sachbearbeiter bei TollCollect. Für die war der KAT ein "Fahrzeug zum Güterkraftverkehr bestimmt" und alles andere war denen egal. Ob ich am GKV teilnehme, privat unterwegs bin, das Fahrzeug auf einer Überführungsfahrt zum TÜV oder sonst wohin war, war alles wurscht. Es kostete mich um die 30€ Sofortkasse und nach 2-4Wochen kam Zahlungsbescheid mit über 220€ Strafzahlung.
Das einfachste ist, sich das in meinem vorhergehenden Beitrag verlinkte Formular runter zu laden und sich die Mautfreiheit bestätigen zu lassen, es kostet nichts ausser die Zeit. Jeder der 7,49t oder weniger in den Papieren stehen hat kann sich das sparen. Wenn dann die PKW-Maut eingeführt wird ändert sich sowieso wieder alles.
LG Thomas
Ein KAT mit Ladefläche und nicht fest verbundener Ladung (LAK), sieht äußerlich schon aus wie ein für den Güterverkehr bestimmtes Fahrzeug, anders wie ein Fahrzeug mit fest verbundenen oder aufgesetztem Koffer? Rein theoretisch kannst Du ja den LAK ohne weiteres absetzen und andere Ladung befördern.
Nicht mautpflichtige Fahrzeuge
Nach § 1 Absatz 1 und 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) sind bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nicht mautpflichtig. Hierunter fallen:
▪ Fahrzeuge, die weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind noch hierfür eingesetzt werden.Es muss erkennbar sein, dass die Motorfahrzeuge für den jeweiligen Zweck bestimmt sind. Auch hier wieder, ein KAT mit aufgeladenen LAK sieht äußerlich aus wie ein ganz normaler Gütertransport, da der LAK ja nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, sondern eine austauschbare Ladung ist.
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Nicht mautpflichtige Fahrzeuge Nach § 1 Absatz 1 und 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) sind bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nicht mautpflichtig. Hierunter fallen: ▪ Fahrzeuge, die weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind noch hierfür eingesetzt werden.
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[quote='Der-Chef-1','index.php?page=Thread&postID=58252#post58252']Hallo leute kann mir jemand sagen was für eine ralnummer der Braunton im Stabsruhekoffer ist oder welcher Farbton dem am nähsten kommt[/quote] Farbkarte besorgen und vergleichen.
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[video]http://www.youtube.com/watch?v=hn6OjDgsngA[/video] IFA W50 unterwegs in [b]Kanada[/b], [b]USA[/b] und[b] Mexiko.[/b]
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IFA W50 unterwegs in [b]Tunesien, Algerien[/b]. [video]http://www.youtube.com/watch?v=0ujIC-nKHaQ[/video]
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http://www.bild.de/auto/servic…r-2015-38602510.bild.html
Online-Abmeldung, Euro 6, Lkw-Maut: In den kommenden Monaten treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Die Neuerungen tangieren diesmal besonders die Käufer von Neuwagen sowie die Lkw-Fahrer.
Die geplante Pkw-Maut ist mittlerweile auf Anfang 2016 verschoben worden.
BILD erklärt, worauf Sie sich einstellen sollten.
1. Januar 2015: Auto-Abmeldung im Internet
Das Warten auf einen freien Schalter hat ein Ende: Autofahrer können ihren Wagen alternativ über das Internetportal des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) abmelden. Eine Online-Zulassung ist noch nicht möglich. Das soll in absehbarer Zeit aber auch möglich sein.
1. Januar 2015: QR-Codes
Bei der Zulassung: Auf den Nummernschildern und im Fahrzeugschein gibt es künftig verdeckte QR-Codes.
1. Januar 2015: Mitnahme der Kennzeichen bei Umzug
Beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk kann ein Halter sein bisheriges Kennzeichen weiter führen. Dies kann bei jedem Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes in Anspruch genommen werden.
1. Januar 2015: Erste-Hilfe-Kästen mit neuer Norm
Wer einen Verbandskasten ersetzt, muss darauf achten, dass dieser der veränderten DIN-Norm 13164 entspricht. Ab dem Jahreswechsel dürfen nur noch solche verkauft werden. Verbandskästen, die nach der alten Norm gepackt worden sind, können aber bis zum Erreichen des jeweiligen Ablaufdatums genutzt werden.
1. Januar 2015: Abgasnorm Euro 6 bei Neuwagen
Die Abgasnorm Euro6 ist bei Erstzulassungen jetzt verbindlich. Sie soll den Ausstoß von Stickoxiden deutlich reduzieren. In den letzten Monaten haben die Autohersteller ihr Motorenprogramm nach und nach auf diese Norm umgestellt.
1. April 2015: Vergabe von Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen dürfen von den Zulassungsbehörden nur am Standort des Fahrzeugs ausgegeben werden. Das mit den Schildern zu versehende Fahrzeug muss identifiziert sein, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) haben und diese im Fahrzeugschein eingetragen sein. Fahrten ohne HU sollen nur noch zur Zulassungsbehörde oder Untersuchungsstelle bzw. Werkstatt möglich sein. Wird bei einer Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mitgeführt, werden 20 Euro Verwarngeld verhängt.
1. Juli 2015: Ausweitung der Lkw-Maut I
Neben Autobahnen und bestimmten Schnellstraßen sollen weitere 1100 Kilometer vierspurige Bundesstraßen mautpflichtig werden.
1. Oktober 2015: Ausweitung der Lkw-Maut II
Die Lkw-Maut wird auf Lastwagen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ausgeweitet. Bislang waren Lkws erst ab einem Gewicht von 12 Tonnen betroffen.
1. Oktober 2015 (angepeilt): „eCall“ wird Pflicht
Alle Neuwagen in der Europäischen Union müssen jetzt mit dem automatischen Notrufsystem „eCall“ bestückt sein. Dieses sendet im Fall eines Unfalls ein automatisches Signal an eine Notfallleitstelle ab.
Ausblick auf 2016:
1. Januar 2016: Kürzere Steuerfreiheit für E-Autos
Wer sich im kommenden Jahr ein Elektroauto zulegt, kommt noch in den Genuss von zehn Jahren Steuerfreiheit. Ab 2016 sind es dann nur noch fünf Jahre.
1. Januar 2016: Pkw-Maut
Ab dem 1. Januar 2016 soll die Pkw-Maut für Autobahnen nun tatsächlich eingeführt werden. Laut den letzten Planungen als elektronische Vignette. Der Preis für die Jahresvignette bestimmt sich für Pkw nach dem Hubraum und der Umweltfreundlichkeit der Fahrzeuge. Für Ausländer wird es Kurzzeit-Vignetten geben. -
1. Oktober 2015:
Ausweitung der Lkw-Maut II
Die Lkw-Maut wird auf Lastwagen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ausgeweitet. Bislang waren Lkws erst ab einem Gewicht von 12 Tonnen betroffen.
Der L60 ist ja dann bestimmt auch betroffen, oder? -
D
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Das ist das Verteilergetriebe.
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Der Export von IFA LKW W50 und L60.
In Deutschland ergab die letzte bundesweite Zählung aus dem Jahr 2014 einen zugelassenen Bestand von 33.000 W50 und L60.