Blaulicht auf Oldtimern

  • Hallo,


    um nochmal aufs eigentliche Thema zu kommen: hier in M-V dürfen blaue RKl auf Oldtimern mit Ausnahmegenehmigung vom Landesamt aus Rostock angebaut bleiben. Ich selber hab zwar keine, aber ein Bekannter hat eine für seinen VoPo-Wolga. Machte 180,-€ für 3 Jahre.


    Gruß Kraz


    Vopo Wolga? MC Pomm? Du meinst doch nicht etwas Andy Hinz?

    Den IFA in seinem lauf hält weder Ochs noch Esel auf.


  • Vopo Wolga? MC Pomm? Du meinst doch nicht etwas Andy Hinz?

    moin,


    also ich kenne nur einen der 'nen 24er Vopo hat und das ist Major Andy ;) aber gesehen hab' ich ihn auch schon lange nicht mehr...irgendwas war gesundheitlich bei ihm :(


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Steini hat noch einen. Oder sogar 2. Und Daniel. S. hat ooch noch einen ... also sind´s in M.-V. schon mindestens 4.

    Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen! Wir haben so viel mit so wenig, so lange versucht, daß wir jetzt qualifiziert genug sind fast alles mit nichts zu bewerkstelligen!

  • Hi,
    also meine Frau hat auch einen B1000 KLF ist ein Oldtimer mit "H" und der hat eine Ausnahme nach §70 StVZO. Lichter müssen abgedeckt sein und dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nur benutzt werden wenn es eine entsprechende Brauchtumsveranstaltung ist... Autokorso, Olditreffen etc. ...


    Bisher hat sich auch noch kein Kollege gefunden der das beanstandet hat...
    In MeckPom habe ich aber schon einen getroffen, der wollte mir einreden, dass mein als Ladung auf der Pritsche stehender Wohnwagen dazu führt -das sich bei meinem W50 die Fahrzeugart ändert.... und ich nun ein Wohnmobil habe.... weil ich ja in dem Auto "wohnen" kann....


    Nun ich kann auch darin "wohnen" wenn ich ein Feldbett und einen Kocher auf die Pritsche stelle... deshalb wird es kein Wohnmobil. Wird ja auch kein Tankfahrzeug wenn ich 20 Fässer Motorenöl auflade....


    Ich habe ihn dann gefragt was passiert wenn ich den Wohnwagen ablade und einen Umzug fahre... ob ich dann wieder zur Zulassungsstelle muss weil sich die Fahrzeugart auf "Umzugswagen" ändert... Er meint das be- entladen müsste von Hand -ohne Hilfsmittel möglich sein.... da hat dann seine Kollegin zu ihm gesagt... Du wir haben einen Einsatz.... und müssen schnell los!
    Ich kam also nicht dazu ihn zu fragen seit wann man einen Lastwagen ohne Hilfsmittel be- und entladen muss -wenn man in Abhängigkeit von der Ladung nicht die Änderung der Fahrzeugart riskieren will. Zum Glück hat seine Kollegin wohl die Sinnfreiheit der Diskussion und meinen schwellenden Hals erkannt...

  • So hat mir das die Zuständige Stelle auch erklärt. Mit Sondergenehmigung dürfen die Blaulichter funktionstüchtig bleiben, müssen aber abgedeckt werden. Glaube steht auch so in der Genehmigung. Macht man es so wie ich, laut Auflage und Gutachten Innenleben der Rundumleuchten, sowie elektrische Leitungen ausgebaut, dann muß es nicht abgedeckt werden. Sind dann Aufbauten die dem originalem Erscheinungsbild beim Auslieferung entsprechen. (Richtlinie Bewertung von Oldtimern((Kulturgut))

  • moin Mattes,


    da gehen die Meinungen aber auseinander, denn wenn es z.Bsp. ein Fahrzeug der Feuerwehr ist und es so zur Oldtimerabnahme gebracht wird, dann müssen die RKLs und sonstiges auch funktionstüchtig sein...ansonsten gibt's keine Abnahme als Oldtimer...finde ich auch richtig so, denn wo original Blaulicht drauf war, sollte es auch drauf sein und funktionieren...das andere danach, mit der Nutzung und Abdeckung ist eine ganz andere Geschichte, was ja nix mit dem abnehmenden Prüfer zu tun hat...so haben es mir andere Prüfer bestätigt...


    viele Grüße


    maffi


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  • Das stimmt nicht Maffi. Im Gegenteil. Die Blaulichter müssen zur Oldtimer Abnahme sogar drauf sein. Aber eben leer und ohne Kabel. Zur Abnahme muß das ´´äußere Erscheinungsbild´´ dem Original bei Auslieferung entsprechen. So steht es in den Richtlinien zur Begutachtung, was wesentliche Bauteile betrifft. Das ist die ´´Regelung für Oldtimer´´ die von der stvzo gefordert wird. Bei Fahrzeugen die nicht als Oldtimer zugelassen werden hast Du Recht. Da gilt; was dran ist muß funktionieren. Das wiederum bedeutet Blaulicht muß ab, oder aber aufgrund einer Ausnahmegenehmigung funktionstüchtig abgedeckt werden. So haben es jedenfalls TÜV und Behörden von mir verlangt, bzw die Behörde hat mir das so nach wochenlangem hin und her auferlegt. (Siehe Schreiben ganz am Anfang)

  • hmm,


    komisch...mir haben unabhängig voneinander die Ingenieure das oben beschriebene gesagt, weil mich das Thema für die Zukunft ebenfalls interessiert...


    viele Grüße


    maffi


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