Nabend,
das ist Typisch deutsche Behörde wo die linke nicht weiß was die Rechte tut. Zum ersten, der Dachmonitor gehört zu technischen Ausstattung des Fahrzeuges bei Auslieferung dessen und der technische Standart bei diesem Bautyp dieser Baujahre. Das dürfen sie in keinster Weise verbieten, geschweige denn, einen abbau dessen. Das ist eine Hirnie da im Amt. Da würde ich bei jedem Dekra Fritzen Recht bekommen. Beim Blaulicht, bin ich da noch geteilter Meinung auch wenn da einige im Amt denken, das Recht und die Macht zu beugen.
Genau so ist das mit der Beschriftung der Fahrzeuge.Seid 82 wurden Feuerwehr Fahrzeuge in der DDR beschriftet. Diese Beschriftung gehört zum Auto, zum Oldtimer und ist bestandteil der Feuerwehr Fahrzeuge der DDR.
Was machen die Hirnies im Amt, wenn ein Oldtimer Besitzer eine eingetragene Blaulicht Berechtigung im Führerschein hat !? Das man diese nicht Mißbraucht ist schon klar.
Abbau der Blaulichter auf keinen Fall, max. schwarze Haube drüber.
Na ja, man muss sich nicht alles gefallen lassen.