nabend,
immer langsam mit den Pferden...die Zulassungsprozeduren hatten wir schon ein paar mal hier besprochen...
in Kurzfassung gehören dazu:
- vollständiges Typenschild in Übereinstimmung mit der eingeschlagenen Rahmennummer
- Fahrzeuge aus NVA - Beständen hatten nie einen KFZ-Brief !
- es gibt einen Einigungsvertrag,in welchem auch Regeln zur Übernahme von DDR- bzw. Fahrzeugen aus dem Ostblock verankert sind
da gibt's bestimmt noch einiges mehr,aber alles kann man nicht im Kopf behalten...
ich habe noch nie solche Probleme bei der Zulassung von Fahrzeugen ohne Papiere gehabt...wieso gibt es eigentlich Probleme bei der Zulassungsstelle mit dem Baujahr? der prüfungsberechtigte Sachverständige füllt ein komplettes Gutachten aus,in welchem auch das Baujahr geschrieben steht und dieses wird meistens auf den 01.07. des entsprechenden Baujahres als Erstzulassung genommen...
um sicher zu gehen,kann er natürlich darauf dringen,daß er ein entsprechendes Gutachten bekommt nach §21 oder so,daß er den Fuffi gleich zulassen könnte...allerdings ist eine Vollabnahme mit HU nicht umsonst und der Käufer hat eine gewisse Sicherheit,daß das Fahrzeug technisch i.O. ist...da kann man sich aber drüber einigen...
viele Grüße
maffi