Da hast Du Recht, das ewige rumfrimeln und am Ende dann doch nicht so wie gewünscht. Willst Du die Form so in etwa beibehalten?
Beiträge von Renato
-
-
Steht da im Bild das Koffergestell neben dem LKW? Bisher hast Du ganz tolle Arbeit geleistet, super gemacht!
-
Ich wollte nur bekannt geben, das wir an einer Lösung für Jirka arbeiten, Jirka soll nicht leer ausgehen.
-
Die 3 Achs-Übersetzungen 4,64 (90 km/h), 5,36 (75 km/h) und 6,07 (67 km/h) waren, oder sind bekannt . Es gab jedoch noch eine Variante für Schnell-Fahrgenehmigung : 4,92 für 105 km/h .
Eine 4,92 Übersetzung habe ich noch nicht gehört, gab es die original? Kenne nur eine 4,11 Übersetzung, die gab es aber nicht original, kann man bauen aus einer 5,36er Ache und verbaut die Vorgelegepaarung der 4,64er Achse, dann kommt ein 4,11er Achsübersetzung heraus. Aber schon da fehlt die Motorleistung. Bei einer 4,92 Übersetzung kommt der W50 ja gar nicht mehr in Schwung, fehlt dann die Kraft. Sicherlich rennt er dann schnell, aber keine Kraft mehr.
-
Das mit dem Kurzzeitkennzeichen wird wohl so bleiben, leider wurde damit zu viel Schindluder getrieben.
-
Du meinst das Wechsel- , oder Schaltgetriebe? Dieses war soviel ich weiß für alle W50 Varianten gleich, ebenso gab es nur ein Verteilergetriebe für alle Allradvarianten. Was sich unterscheidet sind die verschiedenen Achsuntersetzungen, da gab es 3 Varianten.
-
-
http://www.oldtimer-markt.de/a…sonzulassung-kombinierbar
Das Teilzeit-Oldtimer-Kennzeichen
Für einige war es bisher nur ein frommer Wunsch, doch jetzt ist es amtlich: H-Kennzeichen können nun auch mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden. Am 10. Februar 2017 verabschiedete der Deutsche Bundesrat in letzter Instanz die "Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften". Hauptsächlich ging es darin um Neufassungen rund um das Thema internetbasierte Zulassungsformen. Unter anderem wird dort aber auch auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen ebenfalls Anspruch auf ein Saisonkennzeichen haben. So heißt es auf Seite 3 der Verordnung:
§ 9 Absatz 3 [der bisherigen Verordnung, Anmerkung des Verfassers] wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“
Über die finanziellen Auswirkungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer war sich der Gesetzgeber dabei vollkommen im Klaren:
Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.
In den Kommentierungen zu den Änderungen der FZV wird auf das Thema wie folgt eingegangen:
Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 9 Abs. 3 FZV)
Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.
Handhabung noch unklar
Wie diese neue Kombination nun genau gehandhabt wird, ist bisher noch offen. So stellt sich beispielsweise die Frage, wie denn die entsprechenden Nummernschilder in Zukunft aussehen werden. Sollte sowohl das H, als auch der Zulassungszeitraum zusammen aufs Schild rücken, dürften nach unserem Verständnis nicht mehr als sechs weitere Stellen auf dem Kennzeichen vorhanden sein, damit nicht die Maximalzahl von acht Stellen überschritten wird. Vor allem in Landkreisen, deren Kennung schon drei Buchstaben beinhaltet, dürfte dies ein erhebliches Problem darstellen…
Kurzzeitkennzeichen bleiben HU-pflichtig
In punkto Kurzzeitkennzeichen hat sich dagegen keine Veränderung ergeben. Die Forderung des Verbands der Automobiliundustrie (VDA), dass Kurzzeitkennzeichen auch wieder ohne gültige Hauptuntersuchung erteilt werden können, fand leider keine Entsprechung. Damit bleibt es bei der seit 1. April 2014 geltenden Regel, die das Überführen von nicht angemeldeten aber fahrbereiten Fahrzeugen erheblich verkomplizierte.
-
Was ich mich immer wieder frage, warum gab es nicht schon wie beim IFA LKW L60 auch beim W50 ein klappbares Fahrerhaus? So schwierig zu realisieren ist es ja nicht, stellt aber eine große Arbeitserleichterung dar. Hatte damals bei der Entwicklung noch keiner diese Idee, oder gab es andere Gründe?
-
Herzlich willkommen bei uns. Sirokkoheizung könnte die 266 sein? Unterlagen gibt es im DownloadBereich.