Beiträge von Renato

    Na ja man kann ja nicht mit zweierlei Maß messen, die einen dürfen und die anderen nicht. Im Gesetzestext steht es ja eindeutig, da kann man es nicht so auslegen, bis es passt. Bei einer Kontrolle wird der Gesetzestext angewandt, da wird sich keiner beugen.


    Kenne den Fall, da hat jemand mit einem historischen Fahrzeug, auf einem Anhänger mit historischen Kennzeichen Ersatzteile transportiert für sich persönlich. Der wurde angehalten und kontrolliert. Laut Gesetz dürfen damit keine Güter transportiert werden und so wurde das auch bemängelt.


    Genauso wie man mit einem historischen LKW auch keine persönlichen Umzüge oder Ähnliches fahren darf, oder ein historischer Kipper nicht zum Transport von Gütern verwendet werden darf.

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    Das Deutsche Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) erklärt zwar, dass Wohnmobile grundsätzlich nicht unter die Pflicht fallen. Falls ein Mobil bzw. eine Wohnmobil-Anhänger-Kombination allerdings neben dem Wohnbereich auch Lademöglichkeiten für Güter besitzt, dann sind laut BALM bei nichtgewerblicher Güterbeförderung Fahrzeuge bzw. Gespanne über 7,5 Tonnen Fahrtenschreiber-pflichtig.