Es ist ein Gesetz, welche mal wieder nicht richtig durchdacht wurde. Man könnte ja verstehen, wenn man das jetzt bei Neuzulassungen so handhabt, aber so gibt es zu viele Lücken in der Anwendbarkeit.
Es wird schon mal schwierig, oder gar unmöglich einen digitalen Fahrtenschreiber in einem Oldtimer oder Fahrzeug zu verbauen, was gar nicht die technische Voraussetzungen dafür hat. Es werden ja bestimmte Signale gebraucht zur Auswertung, wie z. B. GPS, Geschwindigkeit, Uhrzeit usw. Was in diesen Fahrzeugen gar nicht vorhanden ist.
Desweitern bräuchte man ja eine Unternehmerkarte zur Programmierung des Fahrtenschreibers. Wer kann, soll oder darf dann das Gerät zur Archivierung auslesen? Wer speichert die angefallen Daten.
Es müssten wahrscheinlich neue Geräte entwickelt werden.
Was ist mit Berufskraftfahrern, die ja schon eine Fahrerkarte besitzen, die hätten ja das Problem, das sie schon während der Arbeitszeit die Karte nutzen und jemand der jeden Tag fährt, kann ja folglich nicht am Wochenende auch noch mit Karte fahren, da ja dann die Lenkzeiten überschritten würden.
Bei einem eventuellen Einbau kämen noch erhebliche Kosten dazu.
Fragen über Fragen und nichts Genaues. Was bringten solche Gesetze?